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Kläger erwarten rasches Urteil

Windhoek - Wie Libolly Haufiku, Sprecher der neun Antragsteller (APP, CoD, DPN, DTA, NDMC, NUDO, RDP, RP und UDF), gestern auf Anfrage mitteilte, ergebe sich diese Frist aus dem Wahlgesetz. Darin sei festgelegt, dass jeglicher Einspruch gegen ein Wahlergebnis nach 60 Tagen entschieden werden müsse. Da die neun Kläger ihren entsprechenden Antrag am 4. Januar eingereicht hätten, sei ein Urteil folglich bis zum 4. März fällig.

Nach dieser Lesart müssten die drei Richter, die über das Gesuch der Oppositionsparteien befinden müssen, bereits zwei Tage nach Abschluss der Gerichtsverhandlung ein Urteil fällen, das für den 1. und 2. März angesetzt ist. Haufiku zufolge sei es jedoch "theoretisch denkbar", dass die Richter diese Frist verlängern würden, falls sie "noch Zeugen vernehmen wollen". Dies hält er jedoch für unwahrscheinlich, da sowohl die Antragsteller, wie auch die beklagte Wahlkommission (ECN) bereits in mehren schriftlichen Eingaben ihre Argumentation dargelegt hätten und eine lange Beweisführung deshalb kaum nötig sein werde.

Die letzte dieser eidesstattlichen Erklärungen ist bis kommenden Freitag von Seiten der Antragsteller fällig. Darin werden sie die Gelegenheit haben, auf die letzte Eingabe der ECN zu reagieren, die am 10. Februar beim Obergericht eingereicht wurde. Darin räumt Wahldirektor Moses Ndjarakana zwar "Fehler" bei der Durchführung der Stimmabgabe ein, bestreitet aber energisch den Vorwurf der Wahlmanipulation.
Advokat Reinhardt Tötemeyer, der zusammen mit den Anwälten Tobie Louw und Albert Strydom als Rechtsvertreter der Antragsteller fungiert, bestätigte gestern auf Anfrage die Darstellung Haufikus, wollte sich aber nicht weiter zu juristischen Details äußern.

Der Sonderberater des Generalstaatsanwalts, Sacky Shanghala, widerspricht der Auffassung, wonach der Antrag auf Wahlannullierung binnen einer gewissen Frist entschieden sein müsse (AZ berichtete). Dabei beruft er sich auf eine Ergänzung am Wahlgesetz, der zufolge die Mitglieder der Nationalversammlung solange als legitime Volksvertreter gelten, bis ein Gericht ihre Wahl für ungültig erklärt. Nach dieser Interpretation könnten die Abgeordneten des neuen Parlaments am 21. März auch dann planmäßig vereidigt werden und die Arbeit aufnehmen, wenn der Antrag der Oppositionsparteien bis dahin nicht entschieden sein sollte.

Die Frage, ob und welche Fristen bei der anstehenden Gerichtsverhandlung gelten ist entscheidend, weil das Mandat der derzeitigen Gesetzgeber am 21. März verstreicht. Da gemäß Verfassung eine Verlängerung dieser Amtszeit nicht möglich ist, müssten bis zum 21. März die neuen Mitglieder der Nationalversammlung übernehmen, deren Legitimation nun Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung ist.

Haufiku empfindet Spekulationen über derartige "Formfragen" als "irrelevant", weil sie an dem grundlegenden Sachverhalt nichts ändern würden. "Die Stimmabgabe war eindeutig manipuliert", sagte er und ergänzte: "Für diesen Wahlbetrug haben wir überzeugende Beweise und sind deshalb sicher, dass das Gericht den Urnengang für null und nichtig erklären wird."

Die von Haufiku als Beweise bezeichneten Indizien für eine mögliche Wahlfälschung haben die Oppositionsparteien bei Einsicht von Unterlagen der ECN zusammengetragen. Die dafür notwendige Erlaubnis auf Aktenstudium mussten sich die Antragsteller ebenfalls vor Gericht erstreiten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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