Kläger fordert Entschädigung
Gesundheitsministerium soll für angeblich fatale Fehler zahlen
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung seines derzeit am Obergericht anhängigen Gesuchs weist der Antragsteller Jonas Puilikineinge in einer eidesstattlichen Erklärung darauf hin, seine Frau Neliwa Melania Pakalwa sei am 14. November 2016 in einem Zustand geistiger Verwirrung im Staatskrankenhaus in Okongo eingeliefert worden. Dort hätten sie Angehörige am selben Tag gegen 15.00 Uhr besucht und sie „ruhig und friedlich“ vorgefunden.
Am Abend gegen 20.00 Uhr sei eine Ambulanz bei der Schwester der Patientin vorgefahren, die von dem Fahrer und einer Krankenschwester gebeten worden sei, sie ins Hospital nach Oshakati zu begleiten. Nachdem jene eingestiegen sei, habe sie in dem Krankenwagen die auf einer Pritsche liegende und am Kopf verbundene Schwester bemerkt, die stark geschwächt gewesen sei und nicht habe sprechen können.
Als sie nach etwa fünf Stunden Fahrt beim Staatshospital in Oshakati angekommen seien, habe ihr ein Arzt mitgeteilt, dass die Schwester eine Gehirnblutung erlitten habe und in kritischem Zustand sei. Ferner habe er sie informiert, das Hämatom sei durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf verursacht worden, die eine große Wunde am Hinterkopf hinterlassen habe.
Puilikineinge zufolge sei seine Frau in der Intensivstation behandelt worden und dort am 16. November 2016 gegen 18.30 Uhr verstorben. Als ihr Leichnam im Beisein von Familienangehörigen für die Beerdigung vorbereitet worden sei, hätten jene die zuvor von dem Arzt erwähnte Wunde am Hinterkopf bemerkt. Diese lasse darauf schließen, dass die Krankenpfleger bzw. Ärzte in Okongo ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt und versäumt hätten, die geistig beeinträchtigte Patientin angemessen zu beaufsichtigen.
Aufgrund dieser Nachlässigkeit hätten sie den Tod seiner Frau zu verantworten und damit auch mitverschuldet, dass deren sieben Kinder ohne die Mutter aufwachsen müssten. Weil er als Kläger und die Kinder nicht nur traumatisiert worden seien, sondern auch an Lebensqualität eingebüßt und die finanzielle Unterstützung der Verstorbenen verloren hätten, sei ihnen das Gesundheitsministerium eine Wiedergutmachung von 1,4 Millionen N$ schuldig.
Da die Anwältin der Antragsgegner nach eigener Darstellung noch auf Informationen der betroffenen Krankenpfleger und Mediziner in Okongo wartet, wurde das Verfahren auf den 8. März vertagt.
Zur Begründung seines derzeit am Obergericht anhängigen Gesuchs weist der Antragsteller Jonas Puilikineinge in einer eidesstattlichen Erklärung darauf hin, seine Frau Neliwa Melania Pakalwa sei am 14. November 2016 in einem Zustand geistiger Verwirrung im Staatskrankenhaus in Okongo eingeliefert worden. Dort hätten sie Angehörige am selben Tag gegen 15.00 Uhr besucht und sie „ruhig und friedlich“ vorgefunden.
Am Abend gegen 20.00 Uhr sei eine Ambulanz bei der Schwester der Patientin vorgefahren, die von dem Fahrer und einer Krankenschwester gebeten worden sei, sie ins Hospital nach Oshakati zu begleiten. Nachdem jene eingestiegen sei, habe sie in dem Krankenwagen die auf einer Pritsche liegende und am Kopf verbundene Schwester bemerkt, die stark geschwächt gewesen sei und nicht habe sprechen können.
Als sie nach etwa fünf Stunden Fahrt beim Staatshospital in Oshakati angekommen seien, habe ihr ein Arzt mitgeteilt, dass die Schwester eine Gehirnblutung erlitten habe und in kritischem Zustand sei. Ferner habe er sie informiert, das Hämatom sei durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf verursacht worden, die eine große Wunde am Hinterkopf hinterlassen habe.
Puilikineinge zufolge sei seine Frau in der Intensivstation behandelt worden und dort am 16. November 2016 gegen 18.30 Uhr verstorben. Als ihr Leichnam im Beisein von Familienangehörigen für die Beerdigung vorbereitet worden sei, hätten jene die zuvor von dem Arzt erwähnte Wunde am Hinterkopf bemerkt. Diese lasse darauf schließen, dass die Krankenpfleger bzw. Ärzte in Okongo ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt und versäumt hätten, die geistig beeinträchtigte Patientin angemessen zu beaufsichtigen.
Aufgrund dieser Nachlässigkeit hätten sie den Tod seiner Frau zu verantworten und damit auch mitverschuldet, dass deren sieben Kinder ohne die Mutter aufwachsen müssten. Weil er als Kläger und die Kinder nicht nur traumatisiert worden seien, sondern auch an Lebensqualität eingebüßt und die finanzielle Unterstützung der Verstorbenen verloren hätten, sei ihnen das Gesundheitsministerium eine Wiedergutmachung von 1,4 Millionen N$ schuldig.
Da die Anwältin der Antragsgegner nach eigener Darstellung noch auf Informationen der betroffenen Krankenpfleger und Mediziner in Okongo wartet, wurde das Verfahren auf den 8. März vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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