Klienten-Anweisung ignoriert
Grootfontein - Bis heute hat im Caprivi-Hochverrats-Prozess, bei dem jedem der 128 mutmaßlichen Separatisten 275 Anklagepunkte vorgeworfen werden, keine Prüfung auf Interessenskonflikte stattgefunden. Dies gab am Freitag Advokat Rudi Cohrssen im Grootfonteiner Gerichtssaal bekannt.
Seit der Verhaftung im August 1999 sieht sich jeder einzelne vermeintliche Caprivi-Separatist mit jeweils 275 Anklagepunkten konfrontiert, auch wenn dieser an der ihm vorgeworfenen Tat nicht beteiligt war. Zudem beschuldigen sich einige Angeklagte gegenseitig, was eine genaue Untersuchung jedes einzelnen Gefängnisinsassen in einem so genannten "screening process" erforderlich macht. Dies sprach Cohrssen, der auch im Rechtsbeihilfe-Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof involviert war, in einem am Donnerstag aufgesetzten Brief an. Das Schreiben, das in Zusammenarbeit mit Legal Assistance Centre (LAC) zustande kam, wurde von Cohrssen vor Richter Elton Hoff verlesen. Die drei von Legal Aid (LA), einer Abteilung des Justizministerums, zur Verfügung gestellten Verteidiger, weigerten sich - entgegen der Forderung ihrer 128 angeklagten Klienten - das Dokument im Gericht offiziell zu protokollieren. Der Grund dafür war, dass Vero Mbahuurua, Direktor von LA und ebenfalls beim Staat Angestellter, ihnen diese Anweisung gegeben hätte.
Gemäß dem Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof, in dem fünf Richter den Capriviern staatliche Rechtsbeihilfe zusprachen, ordneten diese eine Überprüfung von Interessenskonflikten an. Zudem sollten mindestens ein bis zwei Verteidiger kleinere Gruppen vertreten. LA hat jedoch lediglich drei für alle 128 Angeklagten zur Verfügung gestellt.
Am 27. September beabsichtigen zwei Windhoeker Advokaten im Fall von Geoffrey Mwilima und Bernard Mucheka sowie möglichen weiteren Angeklagten einen Kautionsantrag zu stellen. Die nächste Verhandlung im Gerichtssaal der Grootfoonteiner Omulunga Gemeindehalle findet am 15. November statt.
Seit der Verhaftung im August 1999 sieht sich jeder einzelne vermeintliche Caprivi-Separatist mit jeweils 275 Anklagepunkten konfrontiert, auch wenn dieser an der ihm vorgeworfenen Tat nicht beteiligt war. Zudem beschuldigen sich einige Angeklagte gegenseitig, was eine genaue Untersuchung jedes einzelnen Gefängnisinsassen in einem so genannten "screening process" erforderlich macht. Dies sprach Cohrssen, der auch im Rechtsbeihilfe-Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof involviert war, in einem am Donnerstag aufgesetzten Brief an. Das Schreiben, das in Zusammenarbeit mit Legal Assistance Centre (LAC) zustande kam, wurde von Cohrssen vor Richter Elton Hoff verlesen. Die drei von Legal Aid (LA), einer Abteilung des Justizministerums, zur Verfügung gestellten Verteidiger, weigerten sich - entgegen der Forderung ihrer 128 angeklagten Klienten - das Dokument im Gericht offiziell zu protokollieren. Der Grund dafür war, dass Vero Mbahuurua, Direktor von LA und ebenfalls beim Staat Angestellter, ihnen diese Anweisung gegeben hätte.
Gemäß dem Berufungsverfahren am Obersten Gerichtshof, in dem fünf Richter den Capriviern staatliche Rechtsbeihilfe zusprachen, ordneten diese eine Überprüfung von Interessenskonflikten an. Zudem sollten mindestens ein bis zwei Verteidiger kleinere Gruppen vertreten. LA hat jedoch lediglich drei für alle 128 Angeklagten zur Verfügung gestellt.
Am 27. September beabsichtigen zwei Windhoeker Advokaten im Fall von Geoffrey Mwilima und Bernard Mucheka sowie möglichen weiteren Angeklagten einen Kautionsantrag zu stellen. Die nächste Verhandlung im Gerichtssaal der Grootfoonteiner Omulunga Gemeindehalle findet am 15. November statt.
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Allgemeine Zeitung
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