Koch besuchte La Rochelle
Windhoek -Nach seiner Verhaftung am 14. Oktober war der in Deutschland gesuchte mutmaßliche Millionenbetrüger Hans-Jürgen Koch inzwischen mindestens viermal auf der Farm La Rochelle. Dies erfuhr die AZ auf Nachfrage vom Polizeisprecher Hophni Hamufungu.
Gleich am ersten Tag seiner Verhaftung durch die namibische Polizei wurde der ehemalige Finanzberater von Polizisten wieder auf die Jagd- und Gästefarm gebracht, da "er die Computer ausschalten musste, da er dies bei seiner plötzlichen Verhaftung an dem Abend nicht hätte tun können". Das vierte Mal war Koch auf der Farm, während der Verhandlungen seines Kautionsantrages, als das Gericht den Wert von La Rochelle verifizierte. Zuvor war der Inhaftierte noch mindestens zweimal in Begleitung von Polizisten auf der Farm. Er soll anscheinend bei diesen Gelegenheiten mit Personen über Internet, e-mail und Handy in Kontakt gewesen sein. Von mehreren Seiten wurde der AZ zugetragen, dass er Zugang zu einem Mobiltelefon habe, aber offiziell konnte Hamufungu dafür keine Bestätigung von dem Polizeiobersten in Tsumeb erhalten. "Häftlinge dürfen nur eine gewisse Anzahl Anrufe erhalten, aber nicht selber anrufen", erklärte Hauptinspektor Hamufungu.
Während der Verhandlungen des Kautionsantrages, die letztendlich in der vergangenen Woche verweigert wurde, sagte Staatsanwalt Klaus Reichenberger aus München, der als Staatszeuge aussagte, dass "es Befürchtungen gebe, dass Koch eine Flucht mit Hilfe von Kontakten durch e-mail, Internet oder Handy vorbereiten könnte".
Gleich am ersten Tag seiner Verhaftung durch die namibische Polizei wurde der ehemalige Finanzberater von Polizisten wieder auf die Jagd- und Gästefarm gebracht, da "er die Computer ausschalten musste, da er dies bei seiner plötzlichen Verhaftung an dem Abend nicht hätte tun können". Das vierte Mal war Koch auf der Farm, während der Verhandlungen seines Kautionsantrages, als das Gericht den Wert von La Rochelle verifizierte. Zuvor war der Inhaftierte noch mindestens zweimal in Begleitung von Polizisten auf der Farm. Er soll anscheinend bei diesen Gelegenheiten mit Personen über Internet, e-mail und Handy in Kontakt gewesen sein. Von mehreren Seiten wurde der AZ zugetragen, dass er Zugang zu einem Mobiltelefon habe, aber offiziell konnte Hamufungu dafür keine Bestätigung von dem Polizeiobersten in Tsumeb erhalten. "Häftlinge dürfen nur eine gewisse Anzahl Anrufe erhalten, aber nicht selber anrufen", erklärte Hauptinspektor Hamufungu.
Während der Verhandlungen des Kautionsantrages, die letztendlich in der vergangenen Woche verweigert wurde, sagte Staatsanwalt Klaus Reichenberger aus München, der als Staatszeuge aussagte, dass "es Befürchtungen gebe, dass Koch eine Flucht mit Hilfe von Kontakten durch e-mail, Internet oder Handy vorbereiten könnte".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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