Koch bleibt weiterhin in Haft
Advokat Lious Botes beantragte am zweiten Tag der Gerichtsverhandlung um einen Kautionsantrag für Hans-Jürgen Koch, dass die Verteidigung Zeit brauche, gewisse Dokumente zu besorgen und die Verhandlung auf den kommenden Mittwoch vertagt wird.
Tsumeb Hans-Jürgen Koch, für den Deutschland einen Auslieferungsantrag stellte, bleibt bis zum 13. November in Haft, wenn final entschieden werden soll, ob er auf Kaution freigelassen wird. Staatsanklägerin Zenobia Barry legte am Donnerstagvormittag keine Beschwerden gegen eine Vertagung ein, sagte jedoch, dass der Fall am kommenden Mittwoch entschieden werden soll. Hans-Jürgen Koch, ehemaliger Finanzberater aus Bad Heilbrunn, war im Dezember 1999 nach Namibia geflüchtet, nachdem Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen ihn eingeleitet wurden. Hier besitzt er seit 1987 die Farm La Rochelle.
Während der Kautionsverhandlung versuchte die Verteidigung aufzuzeichnen, dass Koch kein oder kaum Vermögen in Deutschland oder Namibia besitzt. Hierzu wurde der Staatszeuge, Staatsanwalt Klaus Reichenberger, stundenlang von Advokat Lious Botes ins Kreuzverhör genommen. Den Aussagen von Reichenberger zufolge, gehört Koch zusammen mit seiner geschiedenen Frau ein Haus in Deutschland und eine Waffensammlung. Verschiedene Konten und Wertgegenstände wurden von der Finanzbehörde eingenommen, um Steuerschulden zu tilgen. Die 10000 Hektar große Jagdfarm La Rochelle in Namibia und ein Haus in Hentiesbaai an der Küste gehören laut Unterlagen dem Unternehmen La Rochelle (Pty) Ltd, dessen einzige Direktorin die ehemalige Lebensgefährtin von Koch, Rita Schwalm, ist.
Advokat Louis Botes, dem Advokat Rudi Cohrssen und Anwalt Ewert Gous zur Seite standen, fragte den Münchner Staatsanwalt immer wieder, ob er sich mit der namibischen Rechtssprechung auskenne und den genauen Inhalt des Auslieferungsabkommens zwischen Namibia und Deutschland wisse. Dies musste Reichenberger verneinen und zugeben, dass er nur Teile kenne. Zweimal unterbrach Staatsanklägerin Zenobia das Kreuzverhör mit der Begründung, dass die Fragen für den Kautionsantrag nicht relevant seien. Magistrat Lazarus Amutse gab dem Einspruch statt. Nach wenigen Fragen am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurde Zeuge Reichenberger entlassen. Als nächster Zeuge sollte Hans-Jürgen Koch aussagen und "seine Unschuld in allen Fällen beteuern", so Botes. Zuvor beantragte die Verteidigung eine Pause, um mit der Staatsanklägerin zu sprechen. Gleich zu Widerbeginn der Verhandlung sagte Advokat Botes, dass man übereingekommen sei, die Verhandlung auf den kommenden Mittwoch zu vertagen. Der Grund: Die Verteidigung müsse Dokumente einholen, die zur Sicherheit einer Kaution wichtig seien. Anscheinend sollen u.a. die Besitzverhältnisse des Unternehmens La Rochelle (Pty) Ltd geändert werden.
Tsumeb Hans-Jürgen Koch, für den Deutschland einen Auslieferungsantrag stellte, bleibt bis zum 13. November in Haft, wenn final entschieden werden soll, ob er auf Kaution freigelassen wird. Staatsanklägerin Zenobia Barry legte am Donnerstagvormittag keine Beschwerden gegen eine Vertagung ein, sagte jedoch, dass der Fall am kommenden Mittwoch entschieden werden soll. Hans-Jürgen Koch, ehemaliger Finanzberater aus Bad Heilbrunn, war im Dezember 1999 nach Namibia geflüchtet, nachdem Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen ihn eingeleitet wurden. Hier besitzt er seit 1987 die Farm La Rochelle.
Während der Kautionsverhandlung versuchte die Verteidigung aufzuzeichnen, dass Koch kein oder kaum Vermögen in Deutschland oder Namibia besitzt. Hierzu wurde der Staatszeuge, Staatsanwalt Klaus Reichenberger, stundenlang von Advokat Lious Botes ins Kreuzverhör genommen. Den Aussagen von Reichenberger zufolge, gehört Koch zusammen mit seiner geschiedenen Frau ein Haus in Deutschland und eine Waffensammlung. Verschiedene Konten und Wertgegenstände wurden von der Finanzbehörde eingenommen, um Steuerschulden zu tilgen. Die 10000 Hektar große Jagdfarm La Rochelle in Namibia und ein Haus in Hentiesbaai an der Küste gehören laut Unterlagen dem Unternehmen La Rochelle (Pty) Ltd, dessen einzige Direktorin die ehemalige Lebensgefährtin von Koch, Rita Schwalm, ist.
Advokat Louis Botes, dem Advokat Rudi Cohrssen und Anwalt Ewert Gous zur Seite standen, fragte den Münchner Staatsanwalt immer wieder, ob er sich mit der namibischen Rechtssprechung auskenne und den genauen Inhalt des Auslieferungsabkommens zwischen Namibia und Deutschland wisse. Dies musste Reichenberger verneinen und zugeben, dass er nur Teile kenne. Zweimal unterbrach Staatsanklägerin Zenobia das Kreuzverhör mit der Begründung, dass die Fragen für den Kautionsantrag nicht relevant seien. Magistrat Lazarus Amutse gab dem Einspruch statt. Nach wenigen Fragen am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurde Zeuge Reichenberger entlassen. Als nächster Zeuge sollte Hans-Jürgen Koch aussagen und "seine Unschuld in allen Fällen beteuern", so Botes. Zuvor beantragte die Verteidigung eine Pause, um mit der Staatsanklägerin zu sprechen. Gleich zu Widerbeginn der Verhandlung sagte Advokat Botes, dass man übereingekommen sei, die Verhandlung auf den kommenden Mittwoch zu vertagen. Der Grund: Die Verteidigung müsse Dokumente einholen, die zur Sicherheit einer Kaution wichtig seien. Anscheinend sollen u.a. die Besitzverhältnisse des Unternehmens La Rochelle (Pty) Ltd geändert werden.
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Allgemeine Zeitung
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