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Koch-Fall beginnt spät

Windhoek - Anstatt um 10. Uhr begann der Ende Oktober vertagte Berufungsantrag des mutmaßlichen Millionenbetrügers Hans-Jürgen Koch gestern um 14.35 Uhr mit der Frage von Richterin Kato van Niekerk an die Verteidigung, ob die von der Verteidigung angezweifelten Dokumente aus Deutschland, die der namibischen Rechtssprechung zufolge nicht gültig sein sollen, nicht doch im Rahmen des Auslieferungsgesetzes richtig eingegeben wurden. Weiterhin wollte die Richterin wissen, ob das Obergericht nicht jetzt noch die fehlenden Beglaubigungen einholen könnte. Advokat Louis Botes antwortete, dass der Magistrat in Tsumeb, sowie die dortige Staatsanklägerin genügend Zeit und Gelegenheiten gehabt hätten, sämtliche Korrekturen einzuholen und verwies auf verschiedene Beispiele. Richter Sylvester Maninga wies Botes daraufhin, dass er diese Argumente bereits in seinem Plädoyer Ende Oktober vorgebracht habe.

Staatsankläger Danie Small sagte in seinem Plädoyer, dass im namibischen Auslieferungsgesetz die Möglichkeit gegeben sei, dass das Obergericht Urteile eines Magistratgerichts aufheben könne und somit auch die Einschätzung, dass sämtliche Dokumente gültig gewesen seien. Im Rahmen des internationalen Abkommens seien die von Deutschland eingegebenen Dokumente jedoch auch in Namibia gültig. Der Berufungsantrag wird heute weitergeführt. Das Tsumeb Magistratgericht urteilte im September vergangenen Jahres, dass der wegen Betruges, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung in Deutschland gesuchte Koch ausgeliefert werden soll fehlenden Beglaubigungen einholen könnte. Advokat Louis Botes antwortete, dass der Magistrat in Tsumeb, sowie die dortige Staatsanklägerin genügend Zeit und Gelegenheiten gehabt hätten, sämtliche Korrekturen einzuholen und verwies auf verschiedene Beispiele. Richter Sylvester Maninga wies Botes daraufhin, dass er diese Argumente bereits in seinem Plädoyer Ende Oktober vorgebracht habe.

Staatsankläger Danie Small sagte in seinem Plädoyer, dass im namibischen Auslieferungsgesetz die Möglichkeit gegeben sei, dass das Obergericht Urteile eines Magistratgerichts aufheben könne und somit auch die Einschätzung, dass sämtliche Dokumente gültig gewesen seien. Im Rahmen des internationalen Abkommens seien die von Deutschland eingegebenen Dokumente jedoch auch in Namibia gültig. Der Berufungsantrag wird heute weitergeführt. Das Tsumeb Magistratgericht urteilte im September vergangenen Jahres, dass der wegen Betruges, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung in Deutschland gesuchte Koch ausgeliefert werden soll.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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