Koch-Fall: Streit um Beweise
Tsumeb - "Das Fehlen jeglicher Beweise" über eine strafbare Handlung des vermeintlichen Millionenbetrügers Hans-Jürgen Koch kritisierte dessen Anwalt Advokat Louis Botes am gestrigen zweiten Tag der Anhörung zum Auslieferungsverfahren vor dem Magistratsgericht in Tsumeb.
Wie schon am Dienstag bissen sich beide Parteien in einem Grundsatzstreit fest. Als nach eineinhalbstündigem Schlagabtausch eine Entscheidung von Magistrat Mikka Namweya gefordert wurde, vertagte dieser die weitere Verhandlung bis zum Nachmittag. Auf Antrag von Kochs Verteidigern wurde das Verfahren dann sogar auf heute 9.00 Uhr ausgesetzt.
Der "Testfall für Namibia", wie Staatsanklägerin Zenobia Barry das Verfahren am Dienstag bezeichnet hatte, wird somit auch zu einem Geduldsspiel. Während Magistrat Nimweya den Einlassungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigern völlig ungerührt zuhört, wird der Ton härter. Barry nannte die am Vortag geäußerten Argumente Botes "lächerlich". Botes konterte anschließend, dass er nie zuvor in seiner Advokaten-Laufbahn derartige Argumente gehört hätte wie jene von Barry.
Für Barry sei klar, dass die aus Deutschland im Zuge des Auslieferungsverfahrens eingereichten Dokumente der geforderten Form entsprechen und weder gegen das Auslieferungsabkommen zwischen beiden Staaten noch die multinationalen Den Haager Konvention von 1961 verstoßen. Die Widersprüche, die Kochs Anwälte bemängelten, tat sie mit dem Wort "Kleinigkeiten" ab.
Botes hingegen steigerte sich bis zur Aussage, dass alle vorgelegten Papiere null und nichtig seien. "Jede Unterschrift auf den Dokumenten muss beglaubigt sein." Und: "Woher wissen wir denn, dass die Unterschrift des Staatsanwalts tatsächlich von einem Staatsanwalt ist?" Es gebe nicht einen Beweis für die Authenzität der Papiere. Da somit die Voraussetzungen für den Prozess nicht erfüllt seien, so Botes, sei es auch unnötig, Koch zu befragen. Wie am Vortag kam Hans-Jürgen Koch nicht zu Wort.
Wie schon am Dienstag bissen sich beide Parteien in einem Grundsatzstreit fest. Als nach eineinhalbstündigem Schlagabtausch eine Entscheidung von Magistrat Mikka Namweya gefordert wurde, vertagte dieser die weitere Verhandlung bis zum Nachmittag. Auf Antrag von Kochs Verteidigern wurde das Verfahren dann sogar auf heute 9.00 Uhr ausgesetzt.
Der "Testfall für Namibia", wie Staatsanklägerin Zenobia Barry das Verfahren am Dienstag bezeichnet hatte, wird somit auch zu einem Geduldsspiel. Während Magistrat Nimweya den Einlassungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigern völlig ungerührt zuhört, wird der Ton härter. Barry nannte die am Vortag geäußerten Argumente Botes "lächerlich". Botes konterte anschließend, dass er nie zuvor in seiner Advokaten-Laufbahn derartige Argumente gehört hätte wie jene von Barry.
Für Barry sei klar, dass die aus Deutschland im Zuge des Auslieferungsverfahrens eingereichten Dokumente der geforderten Form entsprechen und weder gegen das Auslieferungsabkommen zwischen beiden Staaten noch die multinationalen Den Haager Konvention von 1961 verstoßen. Die Widersprüche, die Kochs Anwälte bemängelten, tat sie mit dem Wort "Kleinigkeiten" ab.
Botes hingegen steigerte sich bis zur Aussage, dass alle vorgelegten Papiere null und nichtig seien. "Jede Unterschrift auf den Dokumenten muss beglaubigt sein." Und: "Woher wissen wir denn, dass die Unterschrift des Staatsanwalts tatsächlich von einem Staatsanwalt ist?" Es gebe nicht einen Beweis für die Authenzität der Papiere. Da somit die Voraussetzungen für den Prozess nicht erfüllt seien, so Botes, sei es auch unnötig, Koch zu befragen. Wie am Vortag kam Hans-Jürgen Koch nicht zu Wort.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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