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Koch: Inzwischen geschieden, krank und möchte Präsident Pohamba sprechen
Koch: Inzwischen geschieden, krank und möchte Präsident Pohamba sprechen

Koch: Inzwischen geschieden, krank und möchte Präsident Pohamba sprechen

Vor fast einem Jahr ließ der im Grootfonteiner Gefängnis sitzende deutsche Staatsbürger Hans-Jürgen Koch wissen, dass er bereit wäre, mit Dirk Heinrich zu sprechen. Am 29. März traf der AZ-Mitarbeiter den mutmaßlichen Millionenbetrüger Hans-Jürgen Koch im Gefängnis in Grootfontein. Koch soll nach Deutschland ausgeliefert werden, aber seine Anwälte kämpfen dagegen an. Ein Kautionsantrag verlief erfolglos. Im Augenblick warten Koch und seine Anwälte auf ein Urteil des Obergerichts, ob er (Koch) beim Obersten Gericht des Landes Berufung gegen das Auslieferungsurteil einlegen darf. Die Richter hatten sich am 17. Januar dieses Jahres ein Urteil vorbehalten.

AZ: Wie ist Ihr Gesundheitszustand, wie geht es Ihnen?

Koch: Zuerst einmal darf ich mich bedanken, dass Sie hier sind, ich weiß das zu schätzen. Ich bin nun hier seit über 41 Monaten, mache meine tägliche Statistik: 7265 Tage. Mein Gesundheitszustand ist katastrophal. Ich hab' mir hier im Gefängnis Diabetes zugezogen, auf Grund gewisser Umstände, über die ich auch bereit bin zu reden. Das Zweite, ich hab' nicht die Ernährung, die ich als Diabetiker bräuchte, ich hab` auch nicht die Bewegung, die ich bräuchte. Dies sind alles Dinge, die mir der Arzt geraten hat. Mittlerweile, Sie sehen das, fallen mir die Zähne aus. Ich kann Ihnen dies nachher zeigen. Einfach auch auf Grund der mangelnden Ernährung und ich sage Ihnen ganz ehrlich, auf Grund der Umstände, die hier drin herrschen, habe ich teilweise Angst, hier in diesem Gefängnis zu sterben, weil sich kein Mensch um einen kümmert. Außerdem, seit einigen Monaten ist mein Blutdruck sehr hoch, auch dagegen nehme ich Tabletten. So können Sie sich vielleicht ein Bild machen, wie mein Zustand ist.

AZ: Hätten Sie gedacht, dass Sie so lange im Gefängnis bleiben werden?

Koch: Nein, nein, niemals.

AZ: Was hatten Sie am Anfang erwartet, wie lange es vielleicht dauern würde, nachdem??

Koch: Also ich war der Auffassung, ?ich war niemals in meinem Leben vor Gericht gestanden. Ich kann also nur aus meinen Erfahrungen aus Deutschland oder vielleicht sogar aus Europa herleiten und sagen, ich war der Auffassung, also maximal von einem halben Jahr bis zu einem Jahr kann man damit rechnen, aber dann eben auf freien Fuß zu sein. Aber nun haben wir 41 Monate und es ist nicht abzusehen, wann das Verfahren zu Ende sein wird. Vielleicht komme ich darauf später noch einmal zurück. Ich möchte auch einiges über Verfahren "Bail" (Kaution) und so weiter von mir geben.

AZ: Warum haben Sie sich am Anfang nicht ausliefern lassen, als es hieß, Sie sollen ausgeliefert werden?

Koch: Ich bin ganz einfach den Ratschlägen meines Verteidigungsteams, vor allem von Herrn Advokat Botes und Herrn Advokat Cohrssen, gefolgt, die mir bis heute nicht erklären können, anhand der bestehenden Gesetze hier in Namibia, warum ich in Haft bin. Die haben mir dringend geraten, gegen diesen Auslieferungsantrag zu kämpfen. Ich möchte noch hinzufügen, dass ich in Deutschland, wenn ich denn nach Deutschland gehen muss, keinen fairen Prozess bekommen werde. Ich werde Ihnen dies auch begründen. Es ist auch ein Teil im namibischen Urteil, was vollkommen in diesen Punkten falsch ist. Er (der Staatsanwalt in München, d. Red.) sagt ja da drüben, ich hätte ein wunderbares Büro, ich hätte eine wunderbare Aussicht auf großes Geldverdienen, könnte meine Angelegenheiten in Ordnung bringen und dann nach Namibia zurückkommen. Fakt ist, Fakt, und alles Herr Heinrich, was ich Ihnen sage, kann ich anhand von Dokumenten, Akten, E-Mails und Briefen beweisen. Die deutschen Behörden haben ab März 2000 mein gesamtes Eigentum konfisziert. Dafür hätte ich ja noch Verständnis. Ich habe allerdings kein Verständnis mehr dafür, dass mein gesamtes Eigentum in der Zwischenzeit, ohne das ich bisher verurteilt worden bin, verkauft worden ist, per Auktion. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist, man hätte dies aufgrund dieses Punktes gar nicht tun dürfen, ich habe mit meiner Frau in Gütertrennung gelebt und alles Eigentum gehört meiner Frau und den Kindern. Sie sehen also daraus, allein aus diesem Grund: ich kann gar nicht freigesprochen werden. Dies ist meine persönliche Auffassung. Und da kann ich also auch nicht mehr von Rechtstaatlichkeit sprechen. Ich glaub das weiß die Öffentlichkeit nicht und deshalb wollte ich Ihnen dies einmal sagen. Ich besitze in Deutschland nichts mehr! Absolut nichts, keinen Stuhl, keinen Tisch, kein Büro, nichts.

AZ: Dann zur Frage, die Sie teilweise schon beantwortet haben. Haben Sie noch irgendeinen Kontakt zu Ihrer Familie, zu Ihren Kindern?

Koch: Ich habe seit November, ich habe noch einmal versucht meine Frau anzurufen, seit November 2002 keinerlei Kontakt mehr. Ich habe dann über Frau B. (Name ist der Redaktion bekannt) meiner Familie Nachrichten zukommen lassen, Weihnachtsgrüße, Geburtstagsgrüße etc. Habe darauf bis heute nie eine Antwort bekommen und ich bin seit dem 17. Januar 2006 geschieden. Meine Frau hat die Scheidung eingereicht, dies ist also rechtskräftig. Ich habe zufällig die Unterlagen dabei, falls Sie diese brauchen. Meine beiden Kinder, es sind Zwillinge, werden am 29. Juli 21 Jahre alt, sind somit also Erwachsene, denen gratuliere ich schon seit drei Jahren, aber ich habe keinerlei Antworten, nichts.

AZ: Jetzt natürlich die Frage, ich weiß nicht, ob Sie diese beantworten werden: Es soll ja angeblich um 43 Millionen Euro gehen, wo ist das Geld, was ist mit dem Geld, war es soviel Geld?

Koch: Herr Heinrich, ich sag' nur soviel dazu im Moment: Ich weiß es nicht... Ich weiß es nicht.

AZ: Haben Sie schon mal offiziell mitgeteilt bekommen, dass es sich um diesen Betrag handeln soll?

Koch: Nein. Ich habe nur der Presse entnommen, dass es sich mal um 20 Millionen, dann um 40 Millionen, dann waren es 90 Millionen, ich weiß es nicht.

AZ: Wie werden Sie hier behandelt?

Koch: Ich lebe in absoluter Isolation, in absoluter Isolationshaft. Ich sehe hier von den Bediensteten einen einmal am Morgen um 6 Uhr wenn aufgeschlossen wird und einen abends um 6 Uhr wenn abgeschlossen wird. So werden in Deutschland normalerweise nur Terroristen behandelt. Besuch darf ich hier nur in einem Besuchsraum empfangen, also Glas und Telefon, und es ist wirklich schwierig, Kontakt nach außen zu halten. Ich kann weder telefonieren, noch ein Fax schicken, es ist mir verboten, Briefe in deutscher Sprache zu schreiben, dies sind alles die Punkte?

AZ: Haben Sie oder wissen Sie von irgendwelchen Klagen in Deutschland gegen Sie? Wissen Sie von irgendeiner Klage einer Kommune gegen Sie?

Koch: Nein, nein.

AZ: Es wurde ja während der Kautionsverhandlung von verschiedenen Klagen, 203 Klagen des Betruges, gesprochen, aber Sie haben noch nichts offiziell erhalten?

Koch: Nein. Sie werden mich sicherlich in diesem Zusammenhang auf die Angelegenheit Waldshut ansprechen, die hier in Namibia ja nun läuft. Ich kann Ihnen nur eines dazu sagen, von meiner Seite: Waldshut klagt ja nicht und sagt der Koch hat uns zwei Millionen oder zehn Millionen weggenommen oder uns um das Geld betrogen. Sondern das Landratsamt Waldshut hat eine Studie über seine Geschäfte bei einer sehr großen Anwaltskanzlei in Stuttgart in Auftrag gegeben, und diese Studie, für diese Studie will diese Anwaltskanzlei nun 127000 Euro und die soll ich zahlen. Dies sehe ich gar nicht ein.

AZ: Es liegt also keine einzige Klage von irgendeiner Kommune vor?

Koch: Gar keine.

AZ: Was sagen Sie zu den Vorfällen (Diebstahl, fehlende Unterlagen, Klagen, d.Red.) mit ehemaligen Managern von La Rochelle?

Koch: Also ich sag' mal ganz generell, dass einige Leute, inklusive die von Ihnen angesprochenen Manager und andere, ein sehr vitales Interesse daran haben, dass ich nach Deutschland ausgeliefert werde. Diese Herrschaften haben La Rochelle Company als einen Selbstbedienungsladen ohne Kasse gesehen. Und Sie können mir glauben, dass ich alles tun werde, wenn ich in der Position bin, eben auf freiem Fuß zu sein, ich mich wehren werde. Es werden einige Prozesse in Namibia auf gewisse Leute zukommen, ohne dass ich diese namentlich nennen werde. Zumal auch die Polizei, die Staatsanwältin in Tsumeb, nicht bereit ist, in irgendeiner Art und Weise bereit ist, für uns tätig zu werden.

Ich darf vielleicht ein Beispiel anführen, eines unter vielen. Für uns war Herr Günther Heimstädt tätig, von September 2003 bis Anfang Dezember 2003. Wir kämpfen bis heute darum, die Original-Buchhaltungsbelege für diesen Zeitraum zu bekommen, die er uns verweigert, so dass wir nicht in der Lage sind, unseren Audit (Finanzbericht) 2003 fertig zu stellen. Wir haben, auch das ist wichtig zu sagen, eine Überzahlung von VAT (Mehrwertsteuer), eine Überzahlung von über hunderttausend Namibia-Dollar an den Receiver of Revenue (Finanzministerium) in 2003 gezahlt. Diese Leute sind nicht bereit, mit uns vorher irgendwie zu verhandeln oder zurück zu zahlen oder zu kompensieren, bevor eben dieser Audit (Finanzbericht) fertig gestellt ist. Dies nur mal als eines der Beispiele unter vielen.

Ich darf noch hinzufügen, und das liegt mir sehr am Herzen, Herr Heinrich, weil ich bin durch und durch ein Mensch der die Jagd liebt, der den Naturschutz liebt, alle diese Dinge. In Namibia gibt es einen Berufsjäger, der, auf Grund einer Krankheit, eines wenn Sie so wollen Unfalls, ich will nicht näher darauf eingehen, relativ krank war. Er war dann anschließend zwei oder drei Wochen zur klinischen Behandlung in Kapstadt. Er hat ein Attest, das mir vorliegt, das ihm die Zurechnungsfähigkeit abspricht. Er ist also nicht verantwortlich für Taten, die er in Zukunft unter Umständen begehen wird. So ein Mann läuft mit Schusswaffen rum. Ich habe den damaligen, mittlerweilen ist er verstorben, Regional Commander (Regionaler Befehlshaber der Polizei, Shishanda, d. Red.) zweimal daraufhin angesprochen und hab' es auch bei anderen Gelegenheiten getan. Auch der Naturschutz ist darüber informiert, aber keiner unternimmt etwas. Und außerdem hat dieser Mann unter anderem über dreißig Säbelantilopen (Rappenantilopen) von La Rochelle entwendet und illegal verkauft. Auch dies ist alles beweisbar. Für uns (Jagd- und Gästefarm La Rochelle, d. Red.) wird von Behördenseiten nichts, aber auch nichts unternommen.

Ich kann nur sagen, in Deutschland, wenn sie ein solches Attest vom Arzt haben, das erste was passiert, Ihnen wird die Waffenlizenz entzogen, weil Sie einfach eine Gefahr darstellen unter Umständen. Ich kann es also nicht nachempfinden was hier passiert.

AZ: Erwarten Sie jetzt, dass Sie ausgeliefert werden?

Koch: Tja Herr Heinrich, das ist eine gute Frage. Ich habe am Anfang an die Unabhängigkeit der Justiz als eine der tragenden Säulen der Demokratie geglaubt. Mein Glaube ist sehr, sehr stark erschüttert. Das sag' ich ganz ganz offen. Sie kennen sicher auch den alten Spruch "Die Hoffnung geht zuletzt". Ich weiß aber auch, es gibt einen anderen Spruch, der heißt "Auf der Wiese der Hoffnung grasen viele Narren". Ich geb' die Hoffnung natürlich nicht auf. Ich habe in der langen Zeit dieser 41 Monate hier im Gefängnis in Grootfontein ja nicht nur Besuch von meinen Anwälten und Advokaten gehabt, sondern von anderen hier in Namibia tätigen Anwälten und Advokaten, die ihre Dienste angeboten haben oder mich aus anderem Grund besuchen wollten. Keiner dieser Experten und auch mein Team, zu dem ich vollstes Vertrauen habe, und damit meine ich Herrn Cohrssen und Herrn Botes, kann mir bis heute anhand der Gesetze erklären, warum ich hier im Gefängnis bin. Anders ausgedrückt, warum hat man mir keine Bail (Kaution) gegeben? Vielleicht kommen wir darauf noch zurück. Kein Mensch kann es mir erklären. Und deshalb sage ich, solange mir kein unabhängiger Rechtsexperte anhand der bestehenden Gesetze und der Verfassung erklärt, warum ich hier drin bin, muss ich einfach vermuten, dass die Justiz korrupt ist in meinem speziellen Fall. Das sag ich ganz offen.

Vielleicht gestatten Sie mir, dazu noch ein paar Anmerkungen zu machen. Die Presse war leider nicht an allen Tagen in Tsumeb dabei. Soweit ich weiß war niemand da, als ich in der Box (Anklagebank) stand zur Cross Examination (Kreuzverhör). Schauen Sie sich mal den Record (Gerichtsprotokoll) an, was Herr Staatsanwalt Reichenberger aus Deutschland gesagt hat, nicht seine Aussagen. Schauen Sie sich mal im Record (Gerichtsprotokoll) an, was er auf die Fragen von Advokat Botes geantwortet hat. Daraus werden Sie Ihre Rückschlüsse ziehen können. Dann bei der Hauptverhandlung im Highcourt (Obergericht). Ich war ja nicht dort, aber ich habe die Zeitungsartikel gelesen, wo Herr Cohrssen kurz nach der Verhandlung gesagt hat, dass jetzt Halbzeit ist und auf der anderen Seite sagt Herr Danie Small (Staatsankläger im Obergericht, d.Red.), er hat dieses Urteil nicht erwartet, da die Verteidigung sehr starke Argumente hatte. Was heißt denn das letzten Endes? Ich denke für jeden vernünftig denkenden Menschen, da kommt der doch ins Grübeln. Und ich meine Herr Small war ja auch schon beteiligt beim Bail (Berufung beim Kautionsantrag im Obergericht) in Windhoek. Normalerweise sollte er als Staatsanwalt ja prüfen ob er einen Fall eröffnet oder nicht, denk' ich mal. Und er weiß sehr genau, dass seine Argumente auf tönernden Füßen stehen. Er hat in den Hauptverhandlungen, soweit meine Informationen richtig sind, zum Schluss ja auch zugegeben und gesagt, dass diese Dokumente, die uns vorliegen, lassen Sie es mich mal so sagen, in dieser Form nicht zulässig bei Gericht oder nicht gültig sind. Wenn das so ist, wenn das schon ein Staatsanwalt sagt und sonst nichts vorliegt, warum sitz' ich dann hier? Und dann, das will ich auch ansprechen, Sie haben ja miterlebt im Nachhinein, was dann passiert ist nach dem 22. Juli. Für mich war das eine Nacht- und Nebelaktion die gestartet wurde. Meine Advokaten haben fristgerecht den Antrag gestellt, zum Supreme Court (Oberstes Gericht) zu gehen. Sie haben keinerlei Response (Reaktion), also Antwort von Seiten der Staatsanwaltschaft bekommen, nichts, überhaupt nichts. Und urplötzlich heißt es, ich werde nach Deutschland deportiert. Ich bin also richtig dem Richter dankbar, der dann in Windhoek in Form eines dringenden Interdicts (Gerichtsverfügung) dies unterbunden hat. Also für mich zeigt doch das Ganze deutlich, dass Namibia, nicht Namibia, speziell die Justizministerin und wer noch an diesen Dingen beteiligt ist, versucht hat, mich auf dem schnellsten Wege los zu werden, um das Problem zu lösen. Das hat doch nichts mehr mit Rechtstaatlichkeit zu tun.

Und ich möchte Ihnen außerdem, Herr Heinrich, eines sagen, ich beziehe mich auf Ihre Artikel im Fall Plocki, mit Waffen und wer Waffen handhaben sollte und und und. Es gibt da ja auch ein Foto, anscheinend sitzt hier im Gefängnis ein Mitarbeiter von Herrn Smith. Da waren drei Fahrzeuge für mich, ich kam mir also vor wie der Staatsfeind Nummer eins, und was viel schlimmer war, es war kein schönes Gefühl, in den Lauf von acht AK 47 zu gucken, die auf meinen Körper gerichtet waren. Ich fand das net besonders lustig. Ich bin in Windhoek dann angekommen und habe verlangt, dass ich meine Anwälte kontaktieren darf. Das wurde mir verweigert. Genauso beim Rücktransport am Freitagmorgen. Mir ist um 8 Uhr mitgeteilt worden, wir bringen Dich zurück nach Grootfontein. Ich sagte ich möchte meine Anwälte anrufen; ist mir nicht erlaubt worden. Es ist mir ebenfalls, Herr Heinrich, nicht erlaubt worden, vor einer Auslieferung auf die Farm zu gehen und mir Kleidungsstücke zu beschaffen. Die wollten mich in kurzen Hosen und meinen Schlappen nach Deutschland ausweisen. Und das in Zusammenarbeit mit der deutschen Botschaft und das nur mal am Rande bemerkt. Keiner weiß bis heute, Herr Heinrich, wo sich mein Pass befindet und ähnliche persönliche Dokumente. Es weiß kein Mensch wo die sind. So soll ich nach Deutschland geschickt werden. Das hat meiner Meinung nach mit Rechtstaatlichkeit, sorry, überhaupt nichts mehr zu tun.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang bitte das Folgende sagen, und das hat mit dieser tollen Überschrift zu tun, Sie können ja das Datum darunter setzen ("Präsident Pohamba zeigt der Koruption die Rote Karte", AZ, 28. März 2006); wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich sehr gerne mit unserem neuen Staatspräsidenten sprechen, dem ich meinen vollen Respekt zolle. Denn was Namibia hier im Moment aus meiner Sicht begeht, ist ein Bärendienst, den sich die Justiz erlaubt. Dies kann nicht sein, dass Gesetze gebrochen werden und auch die Verfassung, denn wenn alles das stimmt und ich muss mich ja immer auf diese Informationen aus Zeitungen und Rundfunk beziehen, dann gibt es glaube ich, im Artikel 3 der Verfassung steht drin, dass man einem Menschen der Freiheit nur berauben darf, wenn Beweise vorliegen oder nur für eine kurze Zeit, wenn Verdachtsmomente vorliegen. Aber nicht für 41 Monate. Und hier erweist sich Namibia einen Bärendienst und deshalb komme ich auch auf das hier zu sprechen, das Interview mit Hanno Rumpf (AZ, 14. März 2006) in Deutschland, wo er zum Schluss sagt, Landreform spielt in Namibia nicht so die Rolle und ähnliches. Ich glaub' Herrn Rumpf jetzt in dieser Beziehung, ich war lang genug tätig als Konsul in diesem Bereich. Die Leute verfolgen sehr wohl, die Investoren in Deutschland, was in Namibia geschieht, sei es Landreform und sei es auch die Justiz; und viele Investoren, solange solche Fragen einfach nicht geklärt sind, werden nicht in diesem Land investieren. Ich bedauere dies zutiefst. Ich kann Ihnen viele Geschichten aus der Vergangenheit erzählen und es haben viele Investoren Schlange gestanden, die einfach sagen, wir können in eine ähnliche Situation, ich sage ja nicht gleiche, sondern eine ähnliche Situation geraten. Wir denken gar nicht daran, nach Namibia zu kommen unter diesen Voraussetzungen. Und lassen Sie mich auch das noch sagen: Herr Rumpf hat im Jahr 2004 vollmundig angekündigt, er komme also mit einer Wirtschaftsdelegation im Jahr 2005. Die Leute bezahlen alle ihre Reisekosten selber, daran sehen Sie das Interesse, und Investitionen werden bald folgen. Meines Wissens ist bis heute keiner hier in Namibia, der investiert hat. Und Sie werden dasselbe Interview in einem Jahr, wenn ITB in Berlin ist, wieder erfahren. So kann's nicht funktionieren. Ich liebe dieses Land und ich lasse mich auch davon nicht beirren, Herr Heinrich. Das ist auch wichtig, egal was mit meiner Person passiert.

Ich möchte nach Abschluss all der Dinge, auch wenn ich nach Deutschland müsste, wieder nach Namibia zurückgehen. Und vielleicht müssen Sie dies noch einfügen, ich hab' das vorhin vergessen, mit Herrn Small, darauf will ich auch noch zurückkommen. Herr Small (Staatsankläger, d. Red.) hat mit aller Macht ja beim High Court (Obergericht) versucht, zwei Rulings (Beurteilungen) zu bekommen. Einmal, er wollte das Verfahren in Tsumeb für null und nichtig erklären, weil er genau weiß, er hat nichts in den Händen. Der zweite Punkt, er wollte Bail (Kautionsantrag) und er wollte die Hauptverhandlung mischen. Herr Mainga (Richter im Obergericht, d. Red.) und Frau van Niekerk (Richterin im Obergericht, d. Red.) haben ja dagegen entschieden. Aber in seinem Urteil, und Sie haben das ja in einem Artikel geschrieben, hat er (Mainga, d. Red.) genau das Gegenteil getan. Und zu Recht hat Advokat Botes gefragt, wie viel Sachen werfen sie dem Herrn Koch vor, sind es 203, sind's 14, sind's drei, denn wir wissen es nicht. Darüber hinaus hat er sich ja auch noch darüber geäußert, die Aufgaben eines deutschen Botschafters, ich kann da nur noch lächeln, es tut mir leid, aber diese Begründung, ich hab dafür kein Verständnis. Und jetzt noch die Frage, darf Herr Koch zum Supreme Court (Oberstes Gericht) gehen oder nicht, zeigt doch eindeutig, wie der Staat oder Vertretung des Staates anscheinend die Sache sehen, sie wollen dies mit aller Macht verhindern. Warum wollen sie das verhindern? Wenn ihre Beweiskette so eindeutig wäre oder sie Fakten hätten, könnten sie doch sagen, so hier Koch geh' zum Supreme Court (Oberstes Gericht), wir kriegen da das gleiche Urteil. Aber er kämpft ja mit Händen und Füßen dagegen, dass dies nicht stattfindet. Und darüber hinaus, Herr Heinrich, sei gesagt von meiner Seite, dieses Urteil ist noch nicht das Ende aller Dinge. Wir haben, immer wenn die Informationen stimmen, die ich aus Windhoek habe, immer noch das Recht für ein Revue (Revision) gegen das Obergerichtsurteil. Wir haben das Recht einer Petition an den Head of Justice (Obersten Richter, d. Red) zudem, und der dritte Punkt, den ich nicht kenne oder nicht weiß im Moment, ich werde es herausfinden, ob es auch unter Umständen die Möglichkeit gibt zum SADC-Tribunal (SADC-Gerichtshof, d. Red.) zu gehen. Denn ich möchte ein Gericht haben, unter Umständen ohne namibische Richter, weil ich einfach den politischen Druck sehe, der auf diesen Leuten lastet. Aber diese Leute sollten nicht vergessen, dass sie einen Amtseid abgelegt haben auf die Verfassung. Man kann net einfach die Verfassung brechen oder das Recht, unabhängig, ganz unabhängig davon, was ich in Deutschland getan oder nicht getan habe. Ich denke der einzige, gerade mit Anti-Korruption und Null-Toleranz, der einzige mit dem ich sprechen könnte, zu dem ich Vertrauen hätte, ist unser neuer Präsident. Ich habe weder das Vertrauen zum Ombudsmann, noch hab' ich die Möglichkeiten im Moment mit der Anti-Corruption Commission (Anti-Korruptions-Kommission) in Kontakt zu treten. Aber ich will es gerne.

AZ: Die letzte Frage: Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie anders machen?

Koch: Herr Heinrich, ich glaube jeder macht in seinem Leben Fehler und aus den Fehlern sollte man lernen. Ich würde im Prinzip nichts anders tun, da ich keine kriminelle Handlung begangen habe. Vielleicht war meine Entscheidung, und dies meine ich jetzt familiär, falsch, nach Namibia zu gehen. Meine Familie hat hier über ein Jahr lang gelebt, ist aber mit den Lebensumständen nicht zurecht gekommen und nach Deutschland zurück gegangen. Dies ist eines der Dinge, die ich sicherlich anders machen würde. Ansonsten versuche ich meinen Weg geradeaus so weiter zu gehen wie bisher und ich denke ganz einfach, wenn diese Vorkommnisse irgendwann vor Gericht geklärt werden und solange keine Beweise vorliegen, muss auch für mich das Unschuldsprinzip in jedem Falle stehen. Ich liebe dieses Land, seine Natur, seine Weiten, offenen Flächen, seine Menschen. Ich habe mich auch, wie Sie wissen, in einer kleinen Funktion über drei Jahre für dieses Land eingesetzt. Ich habe es niemals bereut und würde es gerne weiter tun. Aber zunächst einmal muss meine persönliche Angelegenheit geklärt werden.

AZ: Herr Koch, ich danke Ihnen?

Koch: ?Ich hab' Ihnen zu danken und ich hoffe es wird nicht das letzte Mal sein. Ich stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

AZ: Vielen Dank.

Koch: Aber Herr Heinrich, es wird eine Zeit danach geben und ich denke es sind noch so viele Punkte zu besprechen und ich bin dazu gerne bereit.

AZ: Ich danke Ihnen.

Info

Im August des vergangenen Jahres versuchte die AZ eine Genehmigung zu erhalten, um mit Hans-Jürgen Koch im Gefängnis in Grootfontein ein Interview zu führen. Zwei Wochen lang wurde die AZ von den Behörden hinß und hergeschickt, da sich niemand für den Verhafteten verantwortlich fühlte. Weder die Polizei, noch die Gefängnisbehörde oder das Justizministerium fühlten sich für den Häftling zuständig. Schließlich gab ein ranghoher Offizier des Gefängnisdienstes seine Zustimmung, aber in Grootfontein verweigerte der Leiter des Gefängnisses ein Interview, da nichts Schriftliches bei ihm vorlag. Selbst ein Anruf des Vizeministers für Justiz, Uutoni Nujoma, beim Gefängnisleiter hatte keinen Erfolg. Es folgte eine monatelange Korrespondenz mit dem Justizministerium und dem Ministerium für Sicherheit. Mitte März dieses Jahres erfolgte schließlich die schriftliche Genehmigung des Ministers für Sicherheit. Keine Fotos wurden erlaubt und während des Interviews war ein Angestellter des Grootfonteiner Gefängnisses anwesend, der ein wenig Deutsch verstand. Nach zweieinhalb Stunden wurden Koch und der AZ.Mitarbeiter aufgefordert, das Gespräch zu beenden.

Chronologie

Dezember 1999: Hans-Jürgen Koch "flüchtet" nach Namibia auf seine Farm La Rochelle, die er seit 1994 besitzt.

14. Oktober 2002: Hans-Jürgen Koch wird auf seiner Jagd- und Gästefarm La Rochelle nördlich von Tsumeb verhaftet.

16. Oktober 2002: Koch erscheint erstmals in Tsumeb vor Gericht

6. November 2002: Kautionsantrag im Tsumeber Magistratsgericht

7. November 2002: Zweite Verhandlungstag im Kautionsantrag in Tsumeb. Verhandlung wird auf den 13. November vertagt.

13. November: Das Gericht begibt sich auf die Farm La Rochelle, um eine Abschätzung an Ort und Stelle vorzunehmen.

14. November 2002: Der Kautionsantrag von Koch wird vom Magistratsrichter Lazarus Amutse in Tsumeb abgelehnt. Die Verteidigung kündigt Berufung an.

21. Oktober 2002: Koch wird von den Zellen der Tsumeber Polizeistation in das Grootfonteiner Gefängnis verlegt.

9. Dezember 2002: Berufungsverfahren gegen den abgelehnten Kautionsantrag beginnt im Obergericht in Windhoek.

12. Dezember 2002: Richter Gerhard Maritz und Richter Peter Shivute lehnen den Einspruch Kochs ab.

19. März 2003: Die Verhandlung um die Auslieferung Koch nach Deutschland beginnt im Tsumeb vor Magistrat Mikka Namweya. Kochs verteidiger hatte eine Woche zuvor bewirkt, dass Magistrat Lazarus Amutse befangen sein könnte und ausgetauscht werden müsse. Auf Wunsch der Verteidigung wurde der Fall auf den 12. Mai vertagt.

12. Mai 2003: Die Verhandlung musste vertagt werden, da Magistrat Mikka Namweya krank war.

29. Juli 2003: Erste Verhandlungstag um die Auslieferung Kochs nach Deutschland.

31. Juli 2003: Am dritten Verhandlungstag wird der Prozess auf die erste Septemberwoche vertagt.

1. September 2003: Verhandlung um die Auslieferung von Koch geht im Tsumeber Magistratsgericht weiter.

4. September 2003: Magistrat Mikka Namweya verkündet, dass dem Auslieferungsantrag Deutschlands stattgegeben wird. Koch soll weiterhin in Haft bleiben.

12. November 2003: Der Hauptaufseher des Grootfonteiner Gefängnisses, Simon Kaypiti, wird vom Dienst suspendiert, weil er angeblich "Geschenke" von Koch entgegengenommen habe.

3. Juli 2004: Der Berufungsantrag von Koch wird im Obergericht in Windhoek nach wenigen Stunden auf den 23. Juli vertagt.

23. Juli 2004: Der Fall wird auf den 28. und 29. Oktober vertagt.

29. Oktober 2004: Nach zwei Verhandlungstagen wird der Fall auf den 29. November vertagt.

29. November 2004: Mit erheblicher Verspätung begann der Verhandlungstag im Obergericht in Windhoek.

30. November 2004: Am Ende des Tages kündigten Richter Mainga und van Niekerk an, dass sie sich ein Urteil vorenthalten. Koch wird seine dritte Weihnacht im Gefängnis verbringen.

Juni 2005: Beim Registrar des Obergerichtes liegt eine Akte des Landkreises Waldshut (Baden Württemberg) gegen Koch vor.

12. Juli 2005: In einer Presseerklärung kündigt das Obergericht an, dass in der kommenden Woche ein Urteil im Fall Koch gefällt werde.

22. Juli 2005: Die Berufung wird abgelehnt und das Urteil des Tsumeber Magistratsgerichts bleibt gültig, verkündigten die beiden Richter des Obergerichts.

5. August 2005: Die Verteidiger Kochs legen Berufung gegen das Urteil beim Obersten Gericht (Supreme Court) ein.

9. August 2005: Koch wird völlig unerwartet vom Grootfonteiner Gefängnis in das Windhoeker Gefängnis verlegt.

10. August 2005: Kochs Anwälte erhalten einen dringenden Gerichtsbeschluss gegen die geplante Auslieferung.

12. August 2005: Koch wird nicht nach Deutschland ausgeliefert, sondern zurück in das Gefängnis in Grootfontein gebracht.

27. Oktober 2005: Die Verhandlung, ob Koch Berufung gegen das Urteil des Obergerichts beim Obersten Gericht Namibias einlegen darf wird auf den 16. und 17. Januar 2006 vertagt.

17. Januar 2006: Die Richter haben sich ein Urteil vorenthalten, ob Berufung beim Obersten Gericht eingelegt werden kann.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-10-18

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Nam 2.22 SAME | Oryx Properties Ltd 12.1 UP 1.70% | Paratus Namibia Holdings 11.99 SAME | SBN Holdings 8.45 SAME | Trustco Group Holdings Ltd 0.48 SAME | B2Gold Corporation 47.34 DOWN 1.50% | Local Index closed 677.62 UP 0.12% | Overall Index closed 1534.6 DOWN 0.05% | Osino Resources Corp 19.47 DOWN 2.41% | Commodities: Gold US$ 2 712.35/OZ UP +0.69% | Copper US$ 4.37/lb UP +1.17% | Zinc US$ 3 086.50/T UP 1.04% | Brent Crude Oil US$ 74.45/BBP DOWN -0.0036 | Platinum US$ 1 010.24/OZ UP +1.59% Sport results: Weather: Katima Mulilo: 22° | 39° Rundu: 21° | 38° Eenhana: 19° | 37° Oshakati: 20° | 37° Ruacana: 18° | 37° Tsumeb: 23° | 35° Otjiwarongo: 18° | 33° Omaruru: 17° | 33° Windhoek: 16° | 30° Gobabis: 16° | 33° Henties Bay: 12° | 18° Wind speed: 22km/h, Wind direction: S, Low tide: 09:33, High tide: 03:44, Low Tide: 22:02, High tide: 15:58 Swakopmund: 13° | 15° Wind speed: 25km/h, Wind direction: SW, Low tide: 09:31, High tide: 03:42, Low Tide: 22:00, High tide: 15:56 Walvis Bay: 13° | 21° Wind speed: 37km/h, Wind direction: SW, Low tide: 09:31, High tide: 03:41, Low Tide: 22:00, High tide: 15:55 Rehoboth: 12° | 31° Mariental: 15° | 31° Keetmanshoop: 14° | 31° Aranos: 14° | 32° Lüderitz: 13° | 24° Ariamsvlei: 14° | 29° Oranjemund: 11° | 18° Luanda: 24° | 25° Gaborone: 19° | 35° Lubumbashi: 18° | 37° Mbabane: 13° | 27° Maseru: 12° | 26° Antananarivo: 15° | 27° Lilongwe: 21° | 33° Maputo: 18° | 29° Windhoek: 16° | 30° Cape Town: 14° | 16° Durban: 18° | 22° Johannesburg: 19° | 29° Dar es Salaam: 25° | 30° Lusaka: 21° | 36° Harare: 17° | 32° Economic Indicators: Currency: GBP to NAD 22.88 | EUR to NAD 19.04 | CNY to NAD 2.47 | USD to NAD 17.58 | DZD to NAD 0.13 | AOA to NAD 0.02 | BWP to NAD 1.27 | EGP to NAD 0.35 | KES to NAD 0.14 | NGN to NAD 0.01 | ZMW to NAD 0.65 | ZWL to NAD 0.04 | BRL to NAD 3.09 | RUB to NAD 0.18 | INR to NAD 0.21 | USD to DZD 133.06 | USD to AOA 909.05 | USD to BWP 13.35 | USD to EGP 48.58 | USD to KES 128.5 | USD to NGN 1652.16 | USD to ZAR 17.57 | USD to ZMW 26.66 | USD to ZWL 321 | Stock Exchange: JSE All Share Index Same 0 | Namibian Stock Exchange (NSX) Overall Index 1868.93 Up +0.75% | Casablanca Stock Exchange (CSE) MASI 14125.26 Up +2.10% | Egyptian Exchange (EGX) 30 Index 30143.86 Down -1.31% | Botswana Stock Exchange (BSE) DCI 9834.64 Same 0 | NSX: MTC 7.75 SAME | Anirep 8.99 SAME | Capricorn Investment group 17.34 SAME | FirstRand Namibia Ltd 49 DOWN 0.50% | Letshego Holdings (Namibia) Ltd 4.1 UP 2.50% | Namibia Asset Management Ltd 0.7 SAME | Namibia Breweries Ltd 31.49 UP 0.03% | Nictus Holdings - 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