Kochs Berufung im Obergericht vertagt
Windhoek - Nach wenigen Stunden am gestrigen Donnerstag im Obergericht in Windhoek wurde der Berufungsantrag von Hans-Jürgen Koch auf den 23. Juni vertagt. Richter Sylvester Mainga und Richterin Kato van Niekerk benötigen die Zeit, um zu einer Entscheidung zu gelangen, ob die Beweisführung bei dem Kautionsantrag von Hans-Jürgen Koch als Teil des Auslieferungsantrages des mutmaßlichen in Deutschland gesuchten Millionenbetrügers anzusehen ist oder nicht.
Gleich am Anfang des Prozesses argumentierte Staatsankläger Danie Small, dass den beiden Richtern des Obergerichts in Windhoek nicht sämtliches Beweismaterial vorliege. Außerdem seien in dem Auslieferungsverfahren zwei Magistratsrichter eingesetzt worden, was gegen die Bestimmungen der namibischen Auslieferungsgesetze verstoße, sagte Small. Nach dem abgelehnten Kautionsantrag Kochs, hatten dessen Verteidiger im März vergangenen Jahres einen Antrag gestellt, dass der derzeitige Magistrat von Tsumeb, Lazarus Amutse, zu befangen sei, um die Verhandlung um die Auslieferung des ehemaligen Finanzmaklers nach Deutschland zu führen. Den Vorsitz übernahm daraufhin der Magistrat aus Grootfontein, Mikka Namweya, der dann nach zahlreichen Prozesstagen im September des vergangenen Jahres das Urteil fällte, dass Koch ausgeliefert werden sollte. Die Verteidiger Kochs, Advokat Louis Botes und Rudi Cohrssen legten sofort Berufung ein. Dem namibischen Auslieferungsgesetzen zufolge bestimme der Justizminister einen Magistrat, der die gesamte Beweisführung um eine Auslieferung leiten sollte, meinte Staatsankläger Small gestern. Dieser eine bestimmte und beauftragte Magistrat müsste die gesamte Beweisaufnahme führen. Dies sei nicht geschehen und deshalb könne die Beweisaufnahme unter Vorsitz von Magistrat Namweya nicht gültig sein, so Small. Andererseits sei dem Gericht nicht das gesamte Beweismaterial vorgelegt worden, so der Staatsankläger, da alle Zeugenaussagen und Beweismaterial aus den Kautionsverhandlungen, die bis vor das Obergericht führten, nicht Teil der vorliegenden Dokumente sind.
Advokat Cohrssen erklärte, dass der Kautionsantrag nichts mit dem Auslieferungsverfahren zu tun gehabt hatte, da es sich um einen gesonderten Fall gehandelt habe. In Bezug auf den Magistrat sagte der Verteidiger, dass in den Bestimmungen nicht festgelegt sei, dass es sich bei dem von dem Justizminister beauftragten Magistrat um eine bestimmte Person handeln muss, da ansonsten der Name des Richters in dem Schreiben hätte erscheinen müssen. Cohrssen wies alle Argumente des Staatsanklägers von sich und sagte, dass die Verteigung alle nötigen Dokumente dem Gericht eingereicht habe.
Sobald die Richter am 23. Juni eine Entscheidung gefällt haben, ob die vorliegende Beweisführung vollständig und ausreichend ist oder nicht und ob nur ein Magistrat hätte zugelassen sein dürfen oder nicht, kann der Berufungsantrag vor dem Obergericht weiterverhandelt werden. Hans-Jürgen Koch braucht bei der Verhandlung in Windhoek nicht vor Gericht zu erscheinen und bleibt weiterhin im Gefängnis in Grootfontein.
Gleich am Anfang des Prozesses argumentierte Staatsankläger Danie Small, dass den beiden Richtern des Obergerichts in Windhoek nicht sämtliches Beweismaterial vorliege. Außerdem seien in dem Auslieferungsverfahren zwei Magistratsrichter eingesetzt worden, was gegen die Bestimmungen der namibischen Auslieferungsgesetze verstoße, sagte Small. Nach dem abgelehnten Kautionsantrag Kochs, hatten dessen Verteidiger im März vergangenen Jahres einen Antrag gestellt, dass der derzeitige Magistrat von Tsumeb, Lazarus Amutse, zu befangen sei, um die Verhandlung um die Auslieferung des ehemaligen Finanzmaklers nach Deutschland zu führen. Den Vorsitz übernahm daraufhin der Magistrat aus Grootfontein, Mikka Namweya, der dann nach zahlreichen Prozesstagen im September des vergangenen Jahres das Urteil fällte, dass Koch ausgeliefert werden sollte. Die Verteidiger Kochs, Advokat Louis Botes und Rudi Cohrssen legten sofort Berufung ein. Dem namibischen Auslieferungsgesetzen zufolge bestimme der Justizminister einen Magistrat, der die gesamte Beweisführung um eine Auslieferung leiten sollte, meinte Staatsankläger Small gestern. Dieser eine bestimmte und beauftragte Magistrat müsste die gesamte Beweisaufnahme führen. Dies sei nicht geschehen und deshalb könne die Beweisaufnahme unter Vorsitz von Magistrat Namweya nicht gültig sein, so Small. Andererseits sei dem Gericht nicht das gesamte Beweismaterial vorgelegt worden, so der Staatsankläger, da alle Zeugenaussagen und Beweismaterial aus den Kautionsverhandlungen, die bis vor das Obergericht führten, nicht Teil der vorliegenden Dokumente sind.
Advokat Cohrssen erklärte, dass der Kautionsantrag nichts mit dem Auslieferungsverfahren zu tun gehabt hatte, da es sich um einen gesonderten Fall gehandelt habe. In Bezug auf den Magistrat sagte der Verteidiger, dass in den Bestimmungen nicht festgelegt sei, dass es sich bei dem von dem Justizminister beauftragten Magistrat um eine bestimmte Person handeln muss, da ansonsten der Name des Richters in dem Schreiben hätte erscheinen müssen. Cohrssen wies alle Argumente des Staatsanklägers von sich und sagte, dass die Verteigung alle nötigen Dokumente dem Gericht eingereicht habe.
Sobald die Richter am 23. Juni eine Entscheidung gefällt haben, ob die vorliegende Beweisführung vollständig und ausreichend ist oder nicht und ob nur ein Magistrat hätte zugelassen sein dürfen oder nicht, kann der Berufungsantrag vor dem Obergericht weiterverhandelt werden. Hans-Jürgen Koch braucht bei der Verhandlung in Windhoek nicht vor Gericht zu erscheinen und bleibt weiterhin im Gefängnis in Grootfontein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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