Kommissar ausgeklammert
Windhoek - Der Hohe UN-Flüchtlingskommissar, UNHCR, in Botswana fühlt sich bei der Auslieferung von acht vermeintlichen Caprivi-Separatisten nach Namibia übergangen.
Am 12. Dezember 2003 übergaben die Behörden von Botswana am Grenzposten von Ngoma den namibischen Sicherheitskräften acht geflohene Caprivier (AZ berichtete), die bereits vor dem Magistratsgericht von Katima Mulilo erschienen sind. Später sollen sie im Hochverratsverfahren mit den anderen 120 Capriviern im Obergericht von Grootfontein für einen im August 1999 missglückten Putschversuch Rede und Antwort stehen.
Zum und nach dem Zeitpunkt der Auslieferung hatten verschiedene Menschenrechtsorganisationen, allen voran die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte in Namibia, NGfM, Protest oder Fragen erhoben, ob diese acht Flüchtlinge gegen ihren Willen abgeschoben wurden. Die NGfM sprach von "Entführung", ein Begriff, der zuletzt schon von anderen Angeklagten im Separatistenprozess bemüht wurde, weil sie ebenfalls unter angeblich widerrechtlichen Umständen (aus Sambia) nach Namibia ausgeliefert worden seien.
Im jüngsten Fall sucht der Hohe Flüchtlingskommissar nun von der Rgierung von Botswana eine formale Erklärung: "Zu keinem Zeitpunkt vor oder nach dem Vorfall (d. Red. die Auslieferung) hat die Regierung von Botswana den UNHCR informiert oder dessen Rat zur vorgeschlagenen Heimkehr von Asylbewerbern oder Flüchtlingen eingeholt", heißt es laut Nampa in dem Schreiben des UNHCR.
Nampa zitiert aus nicht näher angegebenem Kontext der Regierung Botswanas, dass besagte Personen durch Fehlverhalten ihren Flüchtlingsstatus in Botswana missbraucht hätten und sie deshalb abgeschoben worden wären.
Nach internationalem Völkerrecht ist die erzwungene Auslieferung von Flüchtlingen widerrechtlich. UNHCR-Vetreter in Namibia, David Nthengwe, war gestern nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.
Am 12. Dezember 2003 übergaben die Behörden von Botswana am Grenzposten von Ngoma den namibischen Sicherheitskräften acht geflohene Caprivier (AZ berichtete), die bereits vor dem Magistratsgericht von Katima Mulilo erschienen sind. Später sollen sie im Hochverratsverfahren mit den anderen 120 Capriviern im Obergericht von Grootfontein für einen im August 1999 missglückten Putschversuch Rede und Antwort stehen.
Zum und nach dem Zeitpunkt der Auslieferung hatten verschiedene Menschenrechtsorganisationen, allen voran die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte in Namibia, NGfM, Protest oder Fragen erhoben, ob diese acht Flüchtlinge gegen ihren Willen abgeschoben wurden. Die NGfM sprach von "Entführung", ein Begriff, der zuletzt schon von anderen Angeklagten im Separatistenprozess bemüht wurde, weil sie ebenfalls unter angeblich widerrechtlichen Umständen (aus Sambia) nach Namibia ausgeliefert worden seien.
Im jüngsten Fall sucht der Hohe Flüchtlingskommissar nun von der Rgierung von Botswana eine formale Erklärung: "Zu keinem Zeitpunkt vor oder nach dem Vorfall (d. Red. die Auslieferung) hat die Regierung von Botswana den UNHCR informiert oder dessen Rat zur vorgeschlagenen Heimkehr von Asylbewerbern oder Flüchtlingen eingeholt", heißt es laut Nampa in dem Schreiben des UNHCR.
Nampa zitiert aus nicht näher angegebenem Kontext der Regierung Botswanas, dass besagte Personen durch Fehlverhalten ihren Flüchtlingsstatus in Botswana missbraucht hätten und sie deshalb abgeschoben worden wären.
Nach internationalem Völkerrecht ist die erzwungene Auslieferung von Flüchtlingen widerrechtlich. UNHCR-Vetreter in Namibia, David Nthengwe, war gestern nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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