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Kommunale Landreform

Windhoek - Zur jährlichen Versammlung der traditionellen Führer Namibias hat kürzlich in Windhoek ein Vortrag zur Kommunalen Landreform stattgefunden.

Die traditionellen Chefs sollten über den gesetzlichen Zuteilungsprozess kommunaler Landflächen informiert werden. Der Vizeminister für Ländereien, Neusiedlung und Rehabilitierung, Isak Katali, erklärte bei der Tagung das Gesetz der kommunalen Landreform und der traditionellen Pachtrechte. "Bisher wurde die kommunale Landverteilung von Führern und anderen traditionellen Behörden nach den jeweiligen dort gebräuchlichen Gesetzen und Traditionen durchgefürt. Dieses geschah nie schriftlich und die Vergabe war in vielen Fällen ungerecht und einseitig. Aus diesem Grund und um traditionelle Behörden zur Landverwaltung und -zuteilung zu ermutigen, wendet das Ministerium das Gesetz der kommunalen Landreform an", erklärte Katali. Er fügte hinzu, dass die traditionellen Führer trotz des neuen Gesetzes ihre bedeutende Pflicht nicht verlieren und auch weiterhin für die Landzuteilung verantwortlich seien. Lediglich zur Kontrolle und damit ein Register über die Landzuteilung geführt werden könne, würden kommunale Landgremien (Communal Land Boards) in den zwölf Regionen Namibias, außer in der Khomas Region, vertreten sein. Auch würden bei den Landgremien Besitzurkunden für zugeteiltes Land an die neuen Eigentümer übergeben. Diese Dokumente sind offiziell anerkannt und im Gegensatz zu vorher seien die Personen, denen das Land von dem traditionellen Führer zugeteilt wird, nun die rechtmäßigen Eigentümer.


Der Antragssteller muss, nachdem er ein unbesetztes Stück Land gefunden hat, laut Katali beim Landgremium zuerst die nötigen Formulare ausfüllen. Danach müsse der Antrag mit dem traditionellen Führer besprochen und von diesem befürwortet werden. Innerhalb von 30 Tagen müsse der traditionelle Chef seine Zusage oder Ablehnung an das Landgremium weitergeben. Danach werde entschieden, ob dem Antragssteller das Land zugeteilt werde. Katali erklärte weiter, dass nicht nur Personen für neuen Landbesitz einen Antrag bei dem Landgremium stellen müssen, sondern auch Personen, denen Land schon lange zuvor zugeteilt worden ist, müssen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen neuen Antrag stellen, damit eine Besitzurkunde ausgestellt werden könne.


Das Gesetz der kommunalen Landreform setzt außerdem eine begrenzte Größe der Landstücke voraus. Die zugeteilte Nutzfläche darf die Größe von 20 Hektar nicht überschreiten, es sei denn, es wird ein schriftlicher Antrag mit Begründung an das Ministerium gestellt.


"Nur wenn unter uns allen Einheit, Frieden und Stabilität herrscht, wird diese Entwicklung Früchte tragen. Ohne eine gute Zusammenarbeit wird das Gesetz der kommunalen Landreform in großen Schwierigkeiten stecken bleiben", schloss Katali seine Rede.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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