Kommunales Pachtrecht bestätigt
Oberstes Gericht annulliert unrechtmäßige Vereinnahmung von Grund und Boden
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund des entsprechenden Revisionsurteils vom Freitag ist ein Berufungsantrag der Klägerin Agnes Kahimbi Kashela. Deren Vater war im Jahre 1985 von der Stammesbehörde der Mafwe das Nutzungsrecht über ein Stück Land im damaligen Caprivi (heute Sambesi-Region) übertragen worden, das wie sämtliches andere Kommunalland mit der Unabhängigkeit am 21. März 1990 in den Besitz des Staates überging.
Am 2. Oktober 1995 wurde ein Teil dieses Stück Grund und Bodens von der Regierung an die Stadtverwaltung von Katima Mulilo übertragen und von jener einige Zeit darauf zunächst an vier als nebenbeklagte Personen verpachtet und ihnen wenig später zum Kauf angeboten. Mit dem Tod des Vaters im Jahre 2001 wurde Kashela zur Erbin des Pachtrecht und verblieb als dessen Rechtsnachfolgerin weiterhin ungestört auf dem Land.
Dennoch verklagte sie die Regierung und den Stadtrat auf Entschädigung und führte zur Begründung an, die Antragsgegner hätten das Stück unter ihr Pachtrecht fallende Land nicht vereinnahmen, verpachten, oder zum Verkauf anbieten dürfen. Schließlich stelle dies einer Verletzung von Eigentumsrechten bzw. einer ersatzlosen Enteignung dar und verstoße damit gegen die Verfassung.
Demnach fordert Kashela eine Summe von 720000 N$, die der Stadtrat durch die Verpachtung des Stück Grund und Bodens an die vier Nebenbeklagten über einen Zeitraum von drei Jahren auf ihre Kosten verdient habe. In einem zweiten Anspruch verlangt sie die Zahlung von 2,4 Millionen N$ als Wiedergutmachung dafür, dass sie durch den Verkauf des unter ihr Pachtrecht fallenden Grund und Bodens ihr exklusives Nutzungsrecht über dasselbe verloren habe.
Nachdem das Obergericht diesen Anspruch verworfen hatte, hat Kashela in höchster Instanz nun Recht bekommen. Zur Begründung eines von Richter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Fred Chomba und Yvonne Mokgoro bestätigten Urteils heißt es, das Pachtrecht der Klägerin sei entgegen der Einschätzung seitens der Antragsgegner mit der Unabhängigkeit nicht erloschen, sondern habe weiter Bestand.
Demnach sei die Vereinnahmung des betroffenen Stück Grund und Bodens unzulässig. Folglich verwies Damaseb die Klage zurück ans Obergericht, dass sich nun mit dem von ihm legitimierten Entschädigungsanspruch der Klägerin befassen muss.
Hintergrund des entsprechenden Revisionsurteils vom Freitag ist ein Berufungsantrag der Klägerin Agnes Kahimbi Kashela. Deren Vater war im Jahre 1985 von der Stammesbehörde der Mafwe das Nutzungsrecht über ein Stück Land im damaligen Caprivi (heute Sambesi-Region) übertragen worden, das wie sämtliches andere Kommunalland mit der Unabhängigkeit am 21. März 1990 in den Besitz des Staates überging.
Am 2. Oktober 1995 wurde ein Teil dieses Stück Grund und Bodens von der Regierung an die Stadtverwaltung von Katima Mulilo übertragen und von jener einige Zeit darauf zunächst an vier als nebenbeklagte Personen verpachtet und ihnen wenig später zum Kauf angeboten. Mit dem Tod des Vaters im Jahre 2001 wurde Kashela zur Erbin des Pachtrecht und verblieb als dessen Rechtsnachfolgerin weiterhin ungestört auf dem Land.
Dennoch verklagte sie die Regierung und den Stadtrat auf Entschädigung und führte zur Begründung an, die Antragsgegner hätten das Stück unter ihr Pachtrecht fallende Land nicht vereinnahmen, verpachten, oder zum Verkauf anbieten dürfen. Schließlich stelle dies einer Verletzung von Eigentumsrechten bzw. einer ersatzlosen Enteignung dar und verstoße damit gegen die Verfassung.
Demnach fordert Kashela eine Summe von 720000 N$, die der Stadtrat durch die Verpachtung des Stück Grund und Bodens an die vier Nebenbeklagten über einen Zeitraum von drei Jahren auf ihre Kosten verdient habe. In einem zweiten Anspruch verlangt sie die Zahlung von 2,4 Millionen N$ als Wiedergutmachung dafür, dass sie durch den Verkauf des unter ihr Pachtrecht fallenden Grund und Bodens ihr exklusives Nutzungsrecht über dasselbe verloren habe.
Nachdem das Obergericht diesen Anspruch verworfen hatte, hat Kashela in höchster Instanz nun Recht bekommen. Zur Begründung eines von Richter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Fred Chomba und Yvonne Mokgoro bestätigten Urteils heißt es, das Pachtrecht der Klägerin sei entgegen der Einschätzung seitens der Antragsgegner mit der Unabhängigkeit nicht erloschen, sondern habe weiter Bestand.
Demnach sei die Vereinnahmung des betroffenen Stück Grund und Bodens unzulässig. Folglich verwies Damaseb die Klage zurück ans Obergericht, dass sich nun mit dem von ihm legitimierten Entschädigungsanspruch der Klägerin befassen muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen