Kommunen verteidigen ihr Stromfeld
Windhoek - Was das Ministerium für Bergbau und Energie mit der künftigen Stromlieferung im Sinn hat, streiten die städtischen Kommunen derzeit nach Kräften ab. Morgenvormittag, (Dienstag, 31. Juli 2002, 9 Uhr) kommt es im Auditorium des Ministerialamts (Aviation Road, nahe Eros Flughafen) zur nächsten Runde in der harten Auseinandersetzung um diverse Vorlagen zur Änderung des Electricity Act 2000 (Gesetz Nr. 2 - 2000). Interessenträger können dann noch ihren Kommentar abgeben und eigene Änderungsvorschläge einreichen. Wie berichtet, hat Windhoeks Bürgermeister Matheus Shikongo mit dem Khomas-Gouverneur sowie dem Kommunalverband (Alan) die Führung übernommen, um für die Interessen der Hauptstadt und anderer Ortschaften einzustehen.
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch das Ministerium für Bergbau und Energie, das einen Lenkungsausschuss zur Überarbeitung des besagten Elektrizitätsgesetzes (Nr. 2 von 2000) ernannt und dazu bereits zwei Änderungsvorlagen in Umlauf gebracht hat. Die städtische Exekutive Windhoeks ist sich mit ihren Kollegen von Walvis Bay darin einig, dass sie sich zunächst einen Aufschub für die Einführung der Gesetzesänderung erbeten hat. Wie berichtet, hatte Shikongo vergangene Woche die Kommunal- und Regionalräte bereits zu einer Stromkonferenz einberufen, um den Ministerien mit vereinter Stimme zu begegnen.
Worin bestehen die Differenzen?
Das Energieministerium definiert die Zielsetzung des neuen Elektrizitätsgesetzes wie folgt: " ... die Stromindustrie wirksamer zu regulieren und die Normen, die Verantwortung und die Pflichten der Lizenzträger festzusetzen. Es (das Gesetz) soll ferner die Rechte, Pflichten und Verantwortung der Strom- und schließlich Endverbraucher regeln und schützen."
Das klingt zunächst unverfänglich und im Sinne des Verbrauchers.
Die vom Energieministerium vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen offensichtlich an die Substanz der städtischen Kommunen, weil sie dadurch nicht nur ihre bisher niemals angefochtene Kompetenz der Tarifhoheit für die Stromverteilung verlieren könnten, sondern ersatzlos auch auf den Hauptteil städtischer Einnahmen verzichten müssten. Die Stadt Windhoek hat zum Stromtreffen der letzten Woche schon ein umfangreiches Gutachten über die Streitfragen erstellt und neben dem hauseigenen Rechtsberater Peter Hansmann auch den unabhängigen Bescheid des Advokaten Dave Smuts eingeholt.
Der Verlust der Befugnis, Strom zu liefern und zu verkaufen, würde die Lokalbehörden um ihre größte Einnahmequelle bringen, lautet die Beurteilung von Smuts. "Es handelt sich um das gesetzliche Recht, Strom innerhalb ihres Einzugsbereichs zu liefern und zu verkaufen. Die Kommunalbehörden sind seit Jahrzehnten mit diesem Recht und dieser Befugnis ausgestattet." Smuts koppelt dieses Recht der juristischen Person "Kommunalbehörde" sodann an das in der Verfassung verbriefte Recht auf Eigentum (Artikel 16). Sollte im Sinne von Artikel 16, Absatz 2, der Staat oder eine zuständige gesetzlich autorisierte Körperschaft "im öffentlichen Interesse Eigentum enteignen", dann hat der Enteignete Anspruch auf gerechte Entschädigung. Smuts ist überzeugt, dass ein Gericht in einem Verfahren zu solch einer Schlussfolgerung zu Gunsten der Stadträte und Gemeinden gelangen würde. "Dies (d. Red. gerechte Vergütung) würde nach meiner Auffassung dem Staat riesige Summen Geld kosten, um den Verlust dieses Rechts aufzuwiegen, das die Lokalbehörde laut ihren Statuten nutzt." Smuts geht davon aus, dass die Autoren der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eine solche Auswirkung nicht beabsichtigt haben. "Die Quantifizierung eines solchen Anspruchs - für den Verlust künftiger Einnahmen aus der Stromrechnung - könnte sich als schwierig erweisen."
Smuts folgert, dass die beabsichtigte Neuordnung der Stromlieferung, wodurch Elektrizität für größere Kreise der Bevölkerung erschwinglich werden soll, ihr Ziel auf diesem Weg verfehlen wird.
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch das Ministerium für Bergbau und Energie, das einen Lenkungsausschuss zur Überarbeitung des besagten Elektrizitätsgesetzes (Nr. 2 von 2000) ernannt und dazu bereits zwei Änderungsvorlagen in Umlauf gebracht hat. Die städtische Exekutive Windhoeks ist sich mit ihren Kollegen von Walvis Bay darin einig, dass sie sich zunächst einen Aufschub für die Einführung der Gesetzesänderung erbeten hat. Wie berichtet, hatte Shikongo vergangene Woche die Kommunal- und Regionalräte bereits zu einer Stromkonferenz einberufen, um den Ministerien mit vereinter Stimme zu begegnen.
Worin bestehen die Differenzen?
Das Energieministerium definiert die Zielsetzung des neuen Elektrizitätsgesetzes wie folgt: " ... die Stromindustrie wirksamer zu regulieren und die Normen, die Verantwortung und die Pflichten der Lizenzträger festzusetzen. Es (das Gesetz) soll ferner die Rechte, Pflichten und Verantwortung der Strom- und schließlich Endverbraucher regeln und schützen."
Das klingt zunächst unverfänglich und im Sinne des Verbrauchers.
Die vom Energieministerium vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen offensichtlich an die Substanz der städtischen Kommunen, weil sie dadurch nicht nur ihre bisher niemals angefochtene Kompetenz der Tarifhoheit für die Stromverteilung verlieren könnten, sondern ersatzlos auch auf den Hauptteil städtischer Einnahmen verzichten müssten. Die Stadt Windhoek hat zum Stromtreffen der letzten Woche schon ein umfangreiches Gutachten über die Streitfragen erstellt und neben dem hauseigenen Rechtsberater Peter Hansmann auch den unabhängigen Bescheid des Advokaten Dave Smuts eingeholt.
Der Verlust der Befugnis, Strom zu liefern und zu verkaufen, würde die Lokalbehörden um ihre größte Einnahmequelle bringen, lautet die Beurteilung von Smuts. "Es handelt sich um das gesetzliche Recht, Strom innerhalb ihres Einzugsbereichs zu liefern und zu verkaufen. Die Kommunalbehörden sind seit Jahrzehnten mit diesem Recht und dieser Befugnis ausgestattet." Smuts koppelt dieses Recht der juristischen Person "Kommunalbehörde" sodann an das in der Verfassung verbriefte Recht auf Eigentum (Artikel 16). Sollte im Sinne von Artikel 16, Absatz 2, der Staat oder eine zuständige gesetzlich autorisierte Körperschaft "im öffentlichen Interesse Eigentum enteignen", dann hat der Enteignete Anspruch auf gerechte Entschädigung. Smuts ist überzeugt, dass ein Gericht in einem Verfahren zu solch einer Schlussfolgerung zu Gunsten der Stadträte und Gemeinden gelangen würde. "Dies (d. Red. gerechte Vergütung) würde nach meiner Auffassung dem Staat riesige Summen Geld kosten, um den Verlust dieses Rechts aufzuwiegen, das die Lokalbehörde laut ihren Statuten nutzt." Smuts geht davon aus, dass die Autoren der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eine solche Auswirkung nicht beabsichtigt haben. "Die Quantifizierung eines solchen Anspruchs - für den Verlust künftiger Einnahmen aus der Stromrechnung - könnte sich als schwierig erweisen."
Smuts folgert, dass die beabsichtigte Neuordnung der Stromlieferung, wodurch Elektrizität für größere Kreise der Bevölkerung erschwinglich werden soll, ihr Ziel auf diesem Weg verfehlen wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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