Kompetenz-Streit
Windhoek) - Der Fall, in dem der Chefredakteur der Tageszeitung Republikein, Chris Jacobie, angeklagt wird gegen das Rassismusgesetz (Racial Discrimination Prohibition Act) verstoßen zu haben, soll nicht ins Obergericht verlegt werden.
Das beantragte am vergangenen Freitag Staatsanwalt Taswald July. Dirk Conradie, Jacobies Verteidiger, ist jedoch der Ansicht, dass diese Angelegenheit verfassungswidrig sei und deshalb ins Obergericht verlegt werden müsse, weil das Regionalgericht in Verfassungsfragen nicht entscheiden könne. Am 18. September sollen die Argumente des Staatsanwalts dem Magistrat vorgetragen werden.
Jacobie sowie den damaligen Mitarbeiterinnen Rachel Wiese und Madelein Olivier wird vorgeworfen, am 3. Juni 1999 ein Inserat in dieser Zeitung veröffentlich zu haben, bei dem weiße Mieter für ein Haus gesucht wurden. Jacobie habe es verabsäumt, den Inhalt zu überprüfen, so die Anklage. Sollte der Fall in das Obergericht verlegt werden, könnte die Behandlung der Verfassungsfrage eine Änderung des Strafgesetzrechtes von 1977 herbeiführen.
Das beantragte am vergangenen Freitag Staatsanwalt Taswald July. Dirk Conradie, Jacobies Verteidiger, ist jedoch der Ansicht, dass diese Angelegenheit verfassungswidrig sei und deshalb ins Obergericht verlegt werden müsse, weil das Regionalgericht in Verfassungsfragen nicht entscheiden könne. Am 18. September sollen die Argumente des Staatsanwalts dem Magistrat vorgetragen werden.
Jacobie sowie den damaligen Mitarbeiterinnen Rachel Wiese und Madelein Olivier wird vorgeworfen, am 3. Juni 1999 ein Inserat in dieser Zeitung veröffentlich zu haben, bei dem weiße Mieter für ein Haus gesucht wurden. Jacobie habe es verabsäumt, den Inhalt zu überprüfen, so die Anklage. Sollte der Fall in das Obergericht verlegt werden, könnte die Behandlung der Verfassungsfrage eine Änderung des Strafgesetzrechtes von 1977 herbeiführen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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