Konfrontation bleibt aus
Das namibische Flug-Safariunternehmen Skeleton Coast Safaris cc hat den Antrag, der die touristische "Untervermietung" des Skelettküstenparks durch den Konzessionsinhaber anfechtet, gestern unerwartet im Obergericht zurückgezogen.
Windhoek - Vertreter des Antragstellers und von Wilderness Safaris, die derzeit im Skelettküstenpark touristisch aktiv sind, haben sich im Anschluss an den Gerichtstermin getroffen und eine öffentliche Erklärung aufgestellt. Diese lag bis gestern Abend der Redaktion noch nicht vor.
Rechtsanwalt Wolfgang Pfeiffer, der Olympia Reisen - Konzessionsinhaber und einer der Beklagten - vertritt, sagte gegenüber der AZ, dass sein Mandant auf die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Antragsteller bestehen werde. Peter Koep, Rechtsverteidiger des beklagten südafrikanischen Konzerns Wilderness Safaris, der in Namibia unter dem Namen Namib Lodge Company operiert und ein Abkommen mit Olympia Reisen hat, hingegen wollte vor der offiziellen Verlautbarung keine Stellung nehmen.
Skeleton Coast Safaris besaß die Lizenz zur Vermarktung des genannten Gebietes bis 1993. Danach vergab die Regierung auf Grund eines Kabinettsbeschlusses die Konzession an Olympia Reisen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Da sich der Erfolg nicht einstellte, hat der Lizenzinhaber die Vermarktungsrechte an Wilderness Safaris "untervermietet", welche hiernach laut Koep rund drei Millionen Namibia-Dollar in dieses Gebiet investierten. Olympia Reisen bekommt von Wilderness sechs Prozent des Umsatzes. Weil es damals keine öffentliche Ausschreibung gab, fühlte sich Skeleton Coast Safaris benachteiligt und wollte deshalb die Vereinbarung vor Gericht ungültig erklären lassen.
Die Anhörung vor Richter Sylvester Mainga hatte am Montag begonnen und hätte gestern fortgesetzt werden sollen. Piet Henning, Senioradvokat von Wilderness, argumentierte am Montag vor dem Richter, dass die Vertragsbedingungen vorher festgelegt wurden und auch die Möglichkeit einer "Untervermietung" mit Zustimmung der Regierung beinhalten.
Des Weiteren kritisierte Henning, dass der Antrag durch Skeleton Coast Safaris erst so spät im Gericht eingebracht wurde. Im September 1999 wurden Schoemans erstmals auf den bestehenden Vertrag aufmerksam. Ein Antrag sei jedoch erst acht Monate später, im Mai 2000, gestellt worden. Gerichte fordern jedoch eine Begründung für solch eine Verzögerung, die der Antragsteller nicht vorweisen könne.
Zwischen den Parteien gab es schon mehrmals Schlichtungsversuche, bislang jedoch ohne Erfolg.
Windhoek - Vertreter des Antragstellers und von Wilderness Safaris, die derzeit im Skelettküstenpark touristisch aktiv sind, haben sich im Anschluss an den Gerichtstermin getroffen und eine öffentliche Erklärung aufgestellt. Diese lag bis gestern Abend der Redaktion noch nicht vor.
Rechtsanwalt Wolfgang Pfeiffer, der Olympia Reisen - Konzessionsinhaber und einer der Beklagten - vertritt, sagte gegenüber der AZ, dass sein Mandant auf die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Antragsteller bestehen werde. Peter Koep, Rechtsverteidiger des beklagten südafrikanischen Konzerns Wilderness Safaris, der in Namibia unter dem Namen Namib Lodge Company operiert und ein Abkommen mit Olympia Reisen hat, hingegen wollte vor der offiziellen Verlautbarung keine Stellung nehmen.
Skeleton Coast Safaris besaß die Lizenz zur Vermarktung des genannten Gebietes bis 1993. Danach vergab die Regierung auf Grund eines Kabinettsbeschlusses die Konzession an Olympia Reisen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Da sich der Erfolg nicht einstellte, hat der Lizenzinhaber die Vermarktungsrechte an Wilderness Safaris "untervermietet", welche hiernach laut Koep rund drei Millionen Namibia-Dollar in dieses Gebiet investierten. Olympia Reisen bekommt von Wilderness sechs Prozent des Umsatzes. Weil es damals keine öffentliche Ausschreibung gab, fühlte sich Skeleton Coast Safaris benachteiligt und wollte deshalb die Vereinbarung vor Gericht ungültig erklären lassen.
Die Anhörung vor Richter Sylvester Mainga hatte am Montag begonnen und hätte gestern fortgesetzt werden sollen. Piet Henning, Senioradvokat von Wilderness, argumentierte am Montag vor dem Richter, dass die Vertragsbedingungen vorher festgelegt wurden und auch die Möglichkeit einer "Untervermietung" mit Zustimmung der Regierung beinhalten.
Des Weiteren kritisierte Henning, dass der Antrag durch Skeleton Coast Safaris erst so spät im Gericht eingebracht wurde. Im September 1999 wurden Schoemans erstmals auf den bestehenden Vertrag aufmerksam. Ein Antrag sei jedoch erst acht Monate später, im Mai 2000, gestellt worden. Gerichte fordern jedoch eine Begründung für solch eine Verzögerung, die der Antragsteller nicht vorweisen könne.
Zwischen den Parteien gab es schon mehrmals Schlichtungsversuche, bislang jedoch ohne Erfolg.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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