Konkursverwalter wird anerkannt
Belgische Challengair bedrängt jetzt Air Namibia im Obergericht
Von Frank Steffen, Windhoek
Wiederholt hatte sich der Aufsichtsrat der staatlichen Fluggesellschaft Air Namibia den Ansprüchen des belgischen Konkursverwalters Anicet Baum widersetzt, der sich als rechtmäßig angestellter Verwalter der Konkursmasse der in Belgien registrierten Firma Challengair SA, an die Air Namibia gewandt hatte, um von ihr den Betrag von etwa 400 Millionen Namibia-Dollar einzufordern (AZ berichtete). Nun hat Baum im Obergericht von Richter Justice Masuku rechtbekommen, dass er als Ausländer im namibischen Gerichtshof eine entsprechende Forderung vorbringen darf.
Auch der Pressesprecher des Staatsbetriebs Paul Nakawa hatte verschiedene Medienberichte sowie Auftritte eines W. Shali und der Anwaltskanzlei Sisa Namandje Inc., früher im Jahr als substanzlos abgetan. Nun hat allerdings die Kanzlei „ENS Africa - Namibia“ unter der Leitung des Anwalts Charles Visser zumindest einen Teilerfolg verzeichnen können, indem Anicet Baum vom Obergericht in Namibia als Vertreter der Challengair anerkannt wurde. „Wir können nicht einfach mit einem ausländischen Schlichtungsbefehl herumwedeln und Forderungen eintreiben“, so Visser. Bisher seien nur südafrikanische Gerichtsentschlüsse automatisch in Namibia rechtskräftig, erklärte der Anwalt.
Wenngleich der in einem Londoner Schlichtungsverfahren entstandene Befehl der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA rechtsgültig und während eines weiteren Verfahrens vom Münchener Regionalgericht bestätigt worden sei, gelte es nun, diese Gerichtsbeschlüsse in Namibia anerkannt zu bekommen, erklärte Visser und fügte hinzu: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass Air Namibia einen solchen Antrag anfechten wird, aber wenigstens darf unser Mandant jetzt sein Anliegen vortragen und versuchen, diese 20 Jahre alte Forderung lokal einzutreiben.“ Gemäß dem Besitzstand jener Zeit richten sich die Forderungen Challengairs gegen Air Namibia sowie ihre damalige Muttergesellschaft TransNamib (die namibische Bahngesellschaft, ebenfalls ein Staatsbetrieb).
Aus der Gerichtsakte geht hervor, dass Baum bereits am 28. Juli 1998 von einem Kommerz-Gericht in Brüssels als Konkursverwalter der Challengair SA eingestellt worden war. Infolge eines Rechtstreits um einen geplatzten Mietvertrag einer Boeing 767-33 AER (zwischen Air Namibia und Challengair), war es im August 2008 zu einem Schlichtungsverfahren in London gekommen, dessen Vorsitzender, Julian Lew QC, letztendlich am 4. August 2011 den Forderungen des Konkursverwalters vollkommen rechtgegeben hatte. Der Schlichtungsbefehl war dann am 12. Januar 2015 vom Obergericht in München anerkannt worden.
Air Namibia hatte im Juli 1998 einen Mietsvertrag für die besagte Boeing aufgekündigt und das Flugzeug vor Verstreichen des Mietvertrags, aufgrund kontinuierlicher Mängel an Challengair zurückgegeben. Laut Air Namibia war sie dazu berechtigt, da Challengair nicht imstande war, die Fehler zu beheben. Bisher bleibt ungeklärt, warum Air Namibia den Anhörungen in London sowie München ferngeblieben war.
Wiederholt hatte sich der Aufsichtsrat der staatlichen Fluggesellschaft Air Namibia den Ansprüchen des belgischen Konkursverwalters Anicet Baum widersetzt, der sich als rechtmäßig angestellter Verwalter der Konkursmasse der in Belgien registrierten Firma Challengair SA, an die Air Namibia gewandt hatte, um von ihr den Betrag von etwa 400 Millionen Namibia-Dollar einzufordern (AZ berichtete). Nun hat Baum im Obergericht von Richter Justice Masuku rechtbekommen, dass er als Ausländer im namibischen Gerichtshof eine entsprechende Forderung vorbringen darf.
Auch der Pressesprecher des Staatsbetriebs Paul Nakawa hatte verschiedene Medienberichte sowie Auftritte eines W. Shali und der Anwaltskanzlei Sisa Namandje Inc., früher im Jahr als substanzlos abgetan. Nun hat allerdings die Kanzlei „ENS Africa - Namibia“ unter der Leitung des Anwalts Charles Visser zumindest einen Teilerfolg verzeichnen können, indem Anicet Baum vom Obergericht in Namibia als Vertreter der Challengair anerkannt wurde. „Wir können nicht einfach mit einem ausländischen Schlichtungsbefehl herumwedeln und Forderungen eintreiben“, so Visser. Bisher seien nur südafrikanische Gerichtsentschlüsse automatisch in Namibia rechtskräftig, erklärte der Anwalt.
Wenngleich der in einem Londoner Schlichtungsverfahren entstandene Befehl der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA rechtsgültig und während eines weiteren Verfahrens vom Münchener Regionalgericht bestätigt worden sei, gelte es nun, diese Gerichtsbeschlüsse in Namibia anerkannt zu bekommen, erklärte Visser und fügte hinzu: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass Air Namibia einen solchen Antrag anfechten wird, aber wenigstens darf unser Mandant jetzt sein Anliegen vortragen und versuchen, diese 20 Jahre alte Forderung lokal einzutreiben.“ Gemäß dem Besitzstand jener Zeit richten sich die Forderungen Challengairs gegen Air Namibia sowie ihre damalige Muttergesellschaft TransNamib (die namibische Bahngesellschaft, ebenfalls ein Staatsbetrieb).
Aus der Gerichtsakte geht hervor, dass Baum bereits am 28. Juli 1998 von einem Kommerz-Gericht in Brüssels als Konkursverwalter der Challengair SA eingestellt worden war. Infolge eines Rechtstreits um einen geplatzten Mietvertrag einer Boeing 767-33 AER (zwischen Air Namibia und Challengair), war es im August 2008 zu einem Schlichtungsverfahren in London gekommen, dessen Vorsitzender, Julian Lew QC, letztendlich am 4. August 2011 den Forderungen des Konkursverwalters vollkommen rechtgegeben hatte. Der Schlichtungsbefehl war dann am 12. Januar 2015 vom Obergericht in München anerkannt worden.
Air Namibia hatte im Juli 1998 einen Mietsvertrag für die besagte Boeing aufgekündigt und das Flugzeug vor Verstreichen des Mietvertrags, aufgrund kontinuierlicher Mängel an Challengair zurückgegeben. Laut Air Namibia war sie dazu berechtigt, da Challengair nicht imstande war, die Fehler zu beheben. Bisher bleibt ungeklärt, warum Air Namibia den Anhörungen in London sowie München ferngeblieben war.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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