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Kontrolle hat Polit-Nachspiel
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In der „Sichtprüfung“ von Ndeiutunga wittert Die Linke ein „racial profiling“
Stefan Fischer
Von Stefan Fischer, Windhoek/Berlin

Die Kleine Anfrage sei nicht im Bundestag diskutiert, sondern schriftlich beantwortet worden. „Die Dokumente - Fragen wie Antworten - werden aber im Internet veröffentlicht“, erklärte Frank Brendle, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, gestern schriftlich auf AZ-Nachfrage. Alle Unterlagen liegen der AZ vor.

Demnach haben Jelpke sowie andere Abgeordnete und die Fraktion Die Linke die Anfrage mit dem Titel „Mögliches ,racial profiling´ durch die Bundespolizei“ eingereicht. Auslöser sei der AZ-Artikel „Keine Entschuldigung“ (12.10.2016) gewesen, heißt es in der Vorbemerkung der Fragesteller. In dem genannten Beitrag hatte die AZ über die Erfahrungen des Generalinspektors der namibischen Polizei, Generalleutnant Sebastian Ndeitunga, wenige Tage zuvor am Frankfurter Flughafen berichtet. Demnach sei Ndeitunga nach dem Aussteigen aus der Air-Namibia-Maschine noch vor der offiziellen Passkontrolle von Beamten der Bundespolizei zur Seite gebeten und nach seinem Pass gefragt worden. Nach Vorweisen des Diplomatenpasses habe er weitergehen können. Ndeitunga sagte gegenüber der AZ, dass er Verständnis für (strenge) Kontrollen zeige, sich im konkreten Fall aber benachteiligt gefühlt habe. Denn nur schwarze Personen, darunter seine Mitreisenden, seien von den Uniformierten aufgehalten worden.

„Die Umstände der Kontrolle weisen eindeutig darauf hin, dass der hochrangige Polizist Opfer des verbotenen racial profilings wurde“, formuliert die Fraktion Die Linke in der Vorbemerkung zur Anfrage. Das deutsche Innenministerium erklärte dazu, dass die Beamten eine „sogenannte Dokumentensichtung bei dem ankommenden Flug SW 285“ vorgenommen hätten; dabei „handelt es sich um eine vorgelagerte Sichtprüfung von Reisedokumenten bei ankommenden Flugpassagieren“. Diese Sichtungen erfolgten „stichprobenartig und auf der Grundlage von grenzpolizeilichen Lageerkenntnissen“, heißt es weiter.

Den Vorwurf der Benachteiligung weist das Innenministerium zurück und schreibt, dass „bei allen 198 Passagieren“ des genannten Fluges „eine Sichtung der Dokumente durchgeführt“ worden sei. Die Behörde schlussfolgert, dass „ein Fehlverhalten der Beamten der Bundespolizei (...) nicht erkennbar“ sei. Hinsichtlich einer Entschuldigung, auf die Ndeitunga wartet und die in der Anfrage angemerkt wird, erklärt das Innenministerium, dass zwischen Ndeitunga und dem deutschen Botschafter „ein Gespräch stattgefunden“ habe, „das in freundschaftlicher Atmosphäre verlief“.

Brendle meint dazu: „Das Problem ist natürlich, dass die Darstellung von Herrn Ndeitunga und jene der Bundesregierung gravierend voneinander abweichen. Es wäre natürlich auch interessant zu erfahren, ob Herr Ndeitunga im Gespräch mit dem Botschafter bei seiner Darstellung geblieben ist.“ Beide genannten Personen waren gestern für eine AZ-Nachfrage jedoch nicht erreichbar.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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