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Kontrolle ist Sache des Piloten

Sehr geehrter Herr Fischer, liebe Leser der AZ! Von Ihrem Vorschlag, ein generelles Flugverbot für Kleinflugzeuge, halte ich leider gar nichts bzw. halte es strikt für überzogen. Ich selber bin seit 15 Jahren Privatpilot in Deutschland und auch Flugzeugwart, d.h. ich darf gesetzlich vorgeschriebene 50- und 100-Stunden-Kontrollen an Kleinflugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht selber durchführen. Ich fliege in meinem Urlaub auch öfters mal im Ausland und war daher auch schon fünfmal in Namibia und habe dort mehrere Cessnas für Urlaubsflüge mit bis zu neun Leuten gechartert.

Ich bin beim ersten Mal in Namibia erstaunt gewesen, wie gut doch die Maschinen in Eros gewartet werden, obwohl sie schon älter sind als bei uns in Deutschland. Lediglich einmal hatte ich Pech und musste eine Maschine ablehnen, da die fällige Kontrolle nicht gemacht war. Dies ist meines Erachtens jedoch Sache des Piloten. Sicherlich ist nicht jeder wie ich auch Ingenieur im Beruf, jedoch kann jeder Pilot im Flughandbuch die zuletzt durchgeführte 50- oder 100-Stunden-Kontrolle und auch Jahresnachprüfung zumindest papiermäßig nachvollziehen. Natürlich gehört zu jedem Flug auch rechtzeitig vor dem Start eine gewissenhafte Vorflugkontrolle, ggf. bei frühzeitigem Abflug mit Passagieren auch eventuell am Tage vorher, damit man bei Unklarheiten auch noch etwas reparieren lassen kann.

Leider muss ich auch mal sagen, dass die Flugunfalluntersuchungen meiner Meinung nach in Namibia sehr lange dauern. Es wäre doch hilfreich, sofern technisches Versagen vorliegt, wenn man etwas rechtzeitiger über die Ursachen Bescheid wüsste, damit man bei dem entsprechenden Flugzeugtyp entsprechende technische Kontrollen durchführen kann.

Ich jedenfalls werde dieses Jahr im Dezember gerne wieder nach Namibia kommen, um weiterhin unfallfrei zu fliegen, wie in den vergangenen 15 Jahren auch. Mit besten Fliegergrüßen!

Matthias Lotz, Driedorf

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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