Kontroverse bis zum Ende
Windhoek - "Sollten die beiden Kautionsanträge gewährt werden, können wir die nächsten zwei Jahre den Caprivi-Hochverrats-Prozess nicht fortsetzen, da jeder der Angeklagten einen stellen möchte", argumentierte Staatsanwalt Lourens Campher am vergangenen Donnerstag im Obergericht. Dort wurden die Schlussplädoyers im Fall der beiden vermeintlichen Separatisten Bernard Mucheka und Geoffrey Mwilima gehalten.
Richter Elton Hoff - der diese Woche ein Urteil fällen wird - fragte daraufhin, ob dies ein Grund sein sollte, den zwei Angeklagten Kaution zu verwehren, die aus gesundheitlichen Gründen diesen Antrag Ende September vor Gericht eingebracht hatten.
Des Weiteren ist der Staatsanwalt der Meinung, dass der Prozess niemals beginnen könne und die restlichen 123 angeklagten Caprivier warten müssten, sollten Mucheka und Mwilima fliehen. Auch dies stellte der Richter in Frage, in dem er schmunzelnd wissen wollte, was passieren würde, wenn die Angeklagten nie mehr auftauchen sollten.
Advokat Herman Oosthuizen hingegen argumentierte, dass der herzkranke Mucheka und der an schwerer Diabetes leidende Mwilima auf Grund ihres schlechten Gesundheitszustandes überhaupt nicht in der Lage wären, das Land zu verlassen.
"Jede angeklagte Person ist solange unschuldig, bis dessen Schuld durch das Gericht nachgewiesen werden konnte. Es liegt im öffentlichen Interesse und im Sinne der Verfassung, dass noch nicht verurteilte Personen nicht in Haft sitzen sollen. Um einen Kautionsantrag abweisen zu können, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen." Dies zitierte Oosthuizen, der im Auftrag der staatlichen Einrichtung Legal Aid die beiden Caprivier vertritt, aus einem Urteil vom 5. Dezember 2001 in einem Raubprozess, in dem zwei Angeklagten unter dem Vorsitz von zwei Richtern Kaution gewährt wurde.
Der Staat habe laut Oosthuizen keine Beweise vorgelegt, um den seit August 1999 in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten den Kautionsantrag zu verwehren.
Am kommenden Donnerstag wird Richter Hoff am Obergericht die Entscheidung im Kautionsantrag der beiden vermeintlichen Caprivi-Separatisten Mucheka und Mwilima bekannt geben.
Richter Elton Hoff - der diese Woche ein Urteil fällen wird - fragte daraufhin, ob dies ein Grund sein sollte, den zwei Angeklagten Kaution zu verwehren, die aus gesundheitlichen Gründen diesen Antrag Ende September vor Gericht eingebracht hatten.
Des Weiteren ist der Staatsanwalt der Meinung, dass der Prozess niemals beginnen könne und die restlichen 123 angeklagten Caprivier warten müssten, sollten Mucheka und Mwilima fliehen. Auch dies stellte der Richter in Frage, in dem er schmunzelnd wissen wollte, was passieren würde, wenn die Angeklagten nie mehr auftauchen sollten.
Advokat Herman Oosthuizen hingegen argumentierte, dass der herzkranke Mucheka und der an schwerer Diabetes leidende Mwilima auf Grund ihres schlechten Gesundheitszustandes überhaupt nicht in der Lage wären, das Land zu verlassen.
"Jede angeklagte Person ist solange unschuldig, bis dessen Schuld durch das Gericht nachgewiesen werden konnte. Es liegt im öffentlichen Interesse und im Sinne der Verfassung, dass noch nicht verurteilte Personen nicht in Haft sitzen sollen. Um einen Kautionsantrag abweisen zu können, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen." Dies zitierte Oosthuizen, der im Auftrag der staatlichen Einrichtung Legal Aid die beiden Caprivier vertritt, aus einem Urteil vom 5. Dezember 2001 in einem Raubprozess, in dem zwei Angeklagten unter dem Vorsitz von zwei Richtern Kaution gewährt wurde.
Der Staat habe laut Oosthuizen keine Beweise vorgelegt, um den seit August 1999 in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten den Kautionsantrag zu verwehren.
Am kommenden Donnerstag wird Richter Hoff am Obergericht die Entscheidung im Kautionsantrag der beiden vermeintlichen Caprivi-Separatisten Mucheka und Mwilima bekannt geben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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