Konvois haben immer Vorfahrt
Polizei klärt über Sonderrechte auf - „Respekt vor unseren Führern“
Von Stefan Fischer, Windhoek
In der Vergangenheit habe es einige Beschwerden aus der Öffentlichkeit über das Verhalten solcher VIP-Kolonnen gegeben, erklärte die Polizei gestern in Windhoek. So beobachte man auch eine Tendenz, wonach Autofahrer diesen Konvois nur widerwillig oder gar nicht Platz machen würden.
Generalinspektor Sebastian Ndeitunga wies darauf hin, dass die Namibier „Respekt gegenüber unseren Führern“ zeigen müssten. „Anstand, Respekt und Schutz sind unser aller Verantwortung“, führte er aus. Per Gesetz sei geregelt, wie sich Verkehrsteilnehmer gegenüber den Konvois verhalten müssten - wer das ignoriert, mache sich strafbar. Aufgabe der Polizei sei es, Gefahren abzuwehren, notfalls mit Waffengewalt, so Ndeitunga. Deren Einsatz hänge aber von der jeweiligen Situation ab.
Fahrzeugkonvois seien von der Einhaltung der Verkehrsregeln ausgenommen, sagte Ndeitunga auf Nachfrage. Die AZ hatte gefragt, ob überhöhte Geschwindigkeiten in und außerhalb von Städten auch gerechtgfertigt seien, selbst wenn die (teils zweispurige) Straße frei ist. „Ja, das ist erlaubt“, so Ndeitunga, denn: „Das sind unsere Führer.“
Allerdings räumte er ein, dass dies ein „sensibles Thema“ sei und die Öffentlichkeit das Recht habe, sich über Fehlverhalten zu beschweren. Es gebe auch einige Fälle des „Missbrauchs von Macht und Position“, die nicht toleriert würden. Ndeitunga forderte die Bürger auf, solche Fälle zu melden.
In der Vergangenheit habe es einige Beschwerden aus der Öffentlichkeit über das Verhalten solcher VIP-Kolonnen gegeben, erklärte die Polizei gestern in Windhoek. So beobachte man auch eine Tendenz, wonach Autofahrer diesen Konvois nur widerwillig oder gar nicht Platz machen würden.
Generalinspektor Sebastian Ndeitunga wies darauf hin, dass die Namibier „Respekt gegenüber unseren Führern“ zeigen müssten. „Anstand, Respekt und Schutz sind unser aller Verantwortung“, führte er aus. Per Gesetz sei geregelt, wie sich Verkehrsteilnehmer gegenüber den Konvois verhalten müssten - wer das ignoriert, mache sich strafbar. Aufgabe der Polizei sei es, Gefahren abzuwehren, notfalls mit Waffengewalt, so Ndeitunga. Deren Einsatz hänge aber von der jeweiligen Situation ab.
Fahrzeugkonvois seien von der Einhaltung der Verkehrsregeln ausgenommen, sagte Ndeitunga auf Nachfrage. Die AZ hatte gefragt, ob überhöhte Geschwindigkeiten in und außerhalb von Städten auch gerechtgfertigt seien, selbst wenn die (teils zweispurige) Straße frei ist. „Ja, das ist erlaubt“, so Ndeitunga, denn: „Das sind unsere Führer.“
Allerdings räumte er ein, dass dies ein „sensibles Thema“ sei und die Öffentlichkeit das Recht habe, sich über Fehlverhalten zu beschweren. Es gebe auch einige Fälle des „Missbrauchs von Macht und Position“, die nicht toleriert würden. Ndeitunga forderte die Bürger auf, solche Fälle zu melden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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