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Konzeptentwurf  für Registration
Konzeptentwurf für Registration

Konzeptentwurf für Registration

Betreiber von Privatflughäfen können sich bereits informieren
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Die Namibische Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) ist nach wie vor fest entschlossen alle Privatflughäfen bis zum Ende des Jahres 2019 gemäß der Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) registriert zu bekommen. Flugfelder, die es nicht schaffen, Ihre Infrastruktur den Maßstäben entsprechend aufzurüsten, werden vermutlich keine Flugzeuglandungen auf ihren Flugplätzen zulassen dürfen.

Laut Reinhard Gärtner sind formal zwölf Flughäfen als solche bekannt, während im Lande weitere mehr als 300 Flugplätze und Landepisten zu finden sind - diese werden privat oder von den kleineren Ortschaften betrieben. Die zwölf erstgenannten Einrichtungen stellen sich zusammen aus acht Flughäfen, die sich im Besitz der staatlichen Flughafengesellschaft NAC befinden - dem Internationalen Flughafen Hosea Kutako (HKIA) sowie Windhoeks Eros-Flughafen und die Flughäfen in Walvis Bay, Ondangwa, Katima Mulilo, Rundu, Keetmanshoop und Lüderitz. „Die restlichen vier Flughäfen, befinden sich unter Staatskontrolle“, so Gärtner. Ein Beispiel dieser Sorte Flugplätze sei der Flughafen bei Grootfontein (welcher dem namibischen Militär untersteht).

Indessen sind die Flughäfen in fünf Kategorien aufgeteilt und werden sich die Betreiber und Eigentümer aller Flugplätze auf diese Gegebenheiten einrichten und die Regeln befolgen müssen, denn die jeweilige Kategorie verlangt die Einhaltung unterschiedlicher Bedingungen und Regeln sowie die Errichtung bestimmter Infrastrukturen (siehe Grafik). Die Zusammenarbeit mit den NAC-Flughäfen untersteht dem NCAA-Abteilungsleiter der AGA, welche die luftfahrttechnischen Erfordernisse mit Beziehung auf Ausrüstungen und Infrastruktur (Aerodromes and Ground Aids) kontrolliert.

„Spätestens im Juni werden wir Gespräche mit den Interessenträgern intensivieren, während die Veröffentlichung der Flugplätze gemäß des Stands der Kategorien spätestens im September/Oktober erfolgen wird. Den Betreibern der Landebahnen soll dann eine Frist von 30 Tagen eingeräumt werden, in der sie ihre Anlagen entsprechend der Bestimmungen nachrüsten, wenn diese noch nicht den Anforderungen genügen. Man werde die Bestimmungen unbedingt durchsetzen und nur im Notfall das Einführungsdatum der neuen Bestimmungen aufschieben. Indessen würde die Registration der internationalen Flughäfen 20000 N$ kosten, während die nationalen Betreiber und Eigentümer 5000 N$ Zahlen müssen. Die Erneuerung einer bestehenden Zulassung soll 2300 N$ kosten.

„Persönlich hege ich Zweifel, ob alle Betreiber es schaffen, den Vorschriften bis zum Jahresende nachzukommen, aber das Gesetz soll zumindest bis zum Jahresende verabschiedet werden. Nach den geplanten Gesprächen wird sich herausstellen, was als redliche Zeitspanne gilt, in der eine Nachrüstung durchgeführt werden kann“, meinte Gärtner. Betroffene Betreiber können indessen Kopien der bereits festgelegten Bestimmungen beim AGA-Büro der NCAA erhalten. Außerdem können die Bestimmungen auch auf der NCAA-Internetseite unter NAMCARS 2019 nachgelesen werden, wenngleich die Vorschläge teilweise noch abgesegnet werden müssen - es handelt sich vorerst um Konzept-Entwürfe.

Ferner berichtet Gärtner, dass ein großer Teil des Personals des ehemaligen DCAs (Direktorat für Zivilluftfahrt) momentan von der NCAA übernommen wird. Dafür sei zusätzliche Ausbildung vonnöten, doch vertraue er darauf, letztendlich genügend Personal zu haben, dass die Kontrolle über die Registrationen und Zulassungen effizient ausgeübt werden kann

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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