KORA-Awards: Kein Vertragsbruch
Promo-Firma Mundial verteidigt Standpunkt gegen NTB-Klage
Windhoek (es/sno) - Der „KORA-Awards“-Promoter Ernst Coovi Adjovi, der nicht im Prozess gegen sein Unternehmen „Mundial Telecom Sarl“, wegen COVID-19 bedingten Umständen vor einem namibischen Gericht aussagen wollte (AZ berichtete), ist der Meinung, dass das Ausfallen der besagten „KORA-Awards“ in Namibia nicht als Vertragsbruch angesehen werden kann.
Dies geht aus Mundials Hauptpunkten der Beweisführung hervor, welche am vergangenen Freitag in der Angelegenheit beim Gerichtshof in Windhoek eingereicht wurden.
Mundial erläuterte in ihrer Beweisführung, dass der namibische Tourismusrat (NTB) bis zum 11. Dezember 2015 einen Betrag von 4 Millionen US-Dollar hätte bereitstellen müssen, und dass die Kora-Musikpreisverleihung nicht in Namibia ausgetragen werden würde, wenn dies nicht erfolgen würde. Bis zum 11. Dezember 2015 wurden keine 4 Millionen US-Dollar bereitgestellt. Das Geld wurde dann jedoch ab dem 22. Dezember 2015 bis zum 17. Februar 2016 in verschiedenen kleinen Raten an Mundial bezahlt. Der NTB hatte nicht rechtzeitig gezahlt und habe versäumt gegen Vertragsbruch zu klagen. Mundial hatte wiederum rechtzeitig alle Betroffenen benachrichtigt und daraufhin den Vertrag annulliert.
Dies geht aus Mundials Hauptpunkten der Beweisführung hervor, welche am vergangenen Freitag in der Angelegenheit beim Gerichtshof in Windhoek eingereicht wurden.
Mundial erläuterte in ihrer Beweisführung, dass der namibische Tourismusrat (NTB) bis zum 11. Dezember 2015 einen Betrag von 4 Millionen US-Dollar hätte bereitstellen müssen, und dass die Kora-Musikpreisverleihung nicht in Namibia ausgetragen werden würde, wenn dies nicht erfolgen würde. Bis zum 11. Dezember 2015 wurden keine 4 Millionen US-Dollar bereitgestellt. Das Geld wurde dann jedoch ab dem 22. Dezember 2015 bis zum 17. Februar 2016 in verschiedenen kleinen Raten an Mundial bezahlt. Der NTB hatte nicht rechtzeitig gezahlt und habe versäumt gegen Vertragsbruch zu klagen. Mundial hatte wiederum rechtzeitig alle Betroffenen benachrichtigt und daraufhin den Vertrag annulliert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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