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KORA-Fiasko beschäftigt Gericht
KORA-Fiasko beschäftigt Gericht

KORA-Fiasko beschäftigt Gericht

Millionenverlust wegen Eventausfall bringt NTB in Erklärungsnot
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

„Es steht außer Frage und wird auch von den Antragsgegnern nicht bestritten, dass der NTB die fragliche Summe bezahlt und der Wettbewerb nie stattgefunden hat“, machte der Anwalt der Kläger, Thabang Phatela, gleich zu Beginn der Verhandlung die Ausgangslage deutlich. Vielmehr hätten die hauptbeklagte Firma Mundial Telecom Sarl und deren Präsident Ernst Coovi Adjovi den NTB „mit Versprechen geködert“ und dann „rechtswidrig“ den zuvor geschlossenen Vertrag mit NTB aufgekündigt, ohne anschließend den bereits gezahlten Betrag zu erstatten, oder die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen.

Geködert und getäuscht

Woraus diese Gegenleistung hätte bestehen sollen, erläuterte der NTB-Chef Digu //Naobeb unter Berufung auf den Vertrag, der am 4. Dezember 2015 in Windhoek zwischen Klägern und Antragsgegnern geschlossen wurde. Darin sei festgelegt worden, dass Namibia am 20. März 2016 als Gastgeber und im Auftrag des Veranstalters Mundial die „All Africa KORA Music Awards“ ausrichten und dafür ein als „Platin-Paket“ bezeichnetes „Förderbündel“ erhalten werde, das aus verschiedenen Komponenten bestehen sollte.

So hätte der NTB laut //Naobeb im Gegenzug für die 23 Millionen N$ diverse Marketingleistungen erhalten und Namibia damit international als Reiseziel beworben werden sollen. Konkret sei vereinbart worden, dass Mundial 20 Werbespots von jeweils 60 Sekunden Länge produzieren und über zwei Monate vor dem Event in jedem der Afrika-Länder ausstrahlen werde, das an dem Musikwettbewerb teilnehmen sollte.

Sechs dieser Clips, in denen Namibia hätte beworben werden sollen, hätten während der Veranstaltung gezeigt und der NTB bei dem Event mindestens fünf Mal genannt werden sollen. Außerdem hätte der NTB einen „prominenten Platz“ auf der Webseite der Veranstalter erhalten und seine eigene Internetpräsenz dort verlinkt werden sollen.

Darüber hinaus seien dem NTB 18 Tische, sowie 150 Galerieplätze bei der Veranstaltung zugesagt und zwei komplette Seiten, in dem als Werbezeitschrift für die Veranstaltung geplanten KORA-Magazin versprochen worden. Von diesen Maßnahmen habe sich der NTB internationale Aufmerksamkeit versprochen und erwartet, dass sich die eigene Investition rechnen werde, weil die Publicity der Veranstaltung mehr Touristen nach Namibia locken würde.

Vertragsbruch

Laut //Naobeb habe sich Mundial in dem verbindlichen Vertrag ferner verpflichtet, die vom NTB vorausbezahlte Summe binnen 60 Tagen zu erstatten, falls die Veranstaltung nicht stattfinden sollte. Obwohl genau dies geschehen sei, hätten die Beklagten die 23 Millionen N$ bis heute nicht zurückgezahlt, die der NTB zwischen dem 22. Dezember 2015 und dem 17. Februar 2016 in verschiedenen Tranchen an Mundial überwiesen habe.

Es sei also offensichtlich, dass die Antragsgegner das Geld zweckentfremdet und dem NTB die Leistungen vorenthalten hätten, von denen nicht nur die Kläger, sondern Namibia generell und der hiesige Tourismus speziell hätten profitieren sollen.

Die von Anwalt James Diedericks vertretenen Beklagten beharren weiter auf dem Standpunkt, dass sie für das Scheitern der Veranstaltung nicht haftbar seien und namibische Gerichte keine Justizgewalt über sie hätten. So bringt Adjovi in seiner Klageerwiderung vor, er sei von Vertretern des NTB und der Regierung bedroht worden und werde nicht nach Namibia reisen, weil er hier um sein Leben fürchte.

Ferner deutet er an, die KORA-Awards seien aufgrund angeblicher Verfehlungen oder Unterlassungen von Seiten des Präsidenten Hage Geingob gescheitert bzw. von der Regierung sabotiert worden. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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