KORA-Prozess nähert sich dem Ende
Richter besorgt über leichtsinnigen Gebrauch von Öffentlichen Geldern
Von E. Smit und S. Noechel, Windhoek
Richter Herman Oosthuizen hat sich empört gezeigt über die Art, in der in Namibia mit öffentlichen Geldern umgegangen wird. Das betonte Oosthuisen in seinem Schlussplädoyer im KORA-Prozess um die misslungenen „Kora All African Musik Awards“.
„Wir beklagen uns andauernd über den Gebrauch öffentlicher Gelder. Ich kann mich über die Sorglosigkeit der betroffenen Parteien nur wundern, als die Bedingungen dieses Übereinkommens besprochen und festgelegt wurden. Es scheint mir, es bestand keine Dringlichkeit zu verhindern, dass Namibias öffentlichen Gelder vor Ausbeutung geschützt werden“, so Richter Oosthuizen.
Der namibische Tourismusrat (NTB) hatte eine Klage gegen den „KORA-Awards“-Gründer Ernst Coovi Adjovi und sein Unternehmen „Mundial Telecom Sarl“ als auch gegen seinen namibischen Vertreter Tonata Shiimi im September 2016 eingeleitet. Der NTB verlangt die Rückzahlung von knapp 23,5 Mio. N$ (plus 20 Prozent Zinsen), welche der NTB für eine weltweite Marketing-Kampagne an die Firma gezahlt hatte (AZ berichtete).
Im Wesentlichen geht es darum, das Namibia (NTB) nicht bis zur vertraglich festgelegten Sperrfrist eine bestimmte Summe Geld an Mundial überwiesen hatte und diese sich somit nach der letzten Zahlung vom NTB aus dem Übereinkommen zurückzogen und den Vertrag annulliert hatte. Die Kora-Veranstaltung war für den 20. März 2016 geplant.
Beide Parteien fokussierten sich in ihrem Schlussplädoyer auf den Fakt, dass der namibische Staat über das Ministeriums für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) einen Vertrag mit Mundial, im Wert von knapp 6 Mio US-Dollar eingegangen war um die Kora-Awards in Namibia auszutragen. Der Vertrag wurde am 8. November 2015 unterschrieben. Das Werbepaket zu den Kora-Awards wurde knapp eine Woche später dem NTB angeboten und sollte 2 Mio. US-Dollar kosten. Der NTB konnte es jedoch auf 1,5 Mio. US-Dollar runter handeln. Das Werbepaket zwischen NTB und Mundial wurde am 4. Dezember für 1,5 Mio. US-Dollar unterzeichnet und musste vor dem 10. Dezember 2015 bezahlt werden. Die erste Bezahlung erfolgte jedoch erst am 22. Dezember. Der Rest der ausstehenden Summe wurde dann am 17. Februar 2016 überwiesen.
NTB rechtfertigt sich
Rechtsanwalt Thabang Phatela vom NTB argumentierte, dass der Grund, warum Mundial nicht das Werbepaket zur Verfügung stellen konnte nicht daran lag, dass der NTB zu spät bezahlt hatte, sondern daran, dass sie durch eine dritte Partei (der namibische Staat) enttäuscht wurden und nicht in der Lage waren, die KORA-Awards in Namibia auszutragen.
Er gab auch zu verstehen, dass das Abkommen mit NTB, welches zeitlich nach dem Vertrag mit der namibischen Regierung unterzeichnet worden war, automatisch das gültigere der beiden Abkommen sei und deshalb das erstere ersetzen würde.
Die Hauptzeugen haben nie ausgesagt
Betont wurde auch, dass sich die Berufung auf die Vereinbarung mit dem Staat als äußerst kompliziert entpuppte, da weder Adjovi noch der namibische Staat als Zeugen in dem Prozess ausgesagt haben. Er betonte, dass NTB nicht für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung oder die Beschaffung von Geldern verantwortlich war und schon deshalb Anspruch auf eine Rückzahlung der Gelder habe, da das Geld, dass sie gezahlt hatten, für ein Werbepaket gedacht war. Phatela ließ auch verlauten, dass Adjovi im Januar 2016 zugesichert hatte, obwohl er nur zwei Drittel des Geldes bis dann gezahlt bekommen hatte, dass die Veranstaltung stattfinden würde.
NTB argumentiert, dass Mundial keine rechtliche Grundlage habe, die von NTB gezahlten 23,5 Millionen N$ nicht zurückzahlen zu wollen.
Mundials Verteidiger James Diedericks sagte, dass das nationale Abkommen mit dem Staat direkten Einfluss auf das Abkommen mit dem NTB habe. Vertraglich wurde festgelegt, dass, wenn das Geld nicht bis zum 11 . Dezember 2015 eingeflossen war, der Vertrag null und nichtig sei. Diedericks warf auch die Frage auf, warum die Zahlungsfristen beider Vereinbarungen nur einen Tag auseinander lagen und warum die Zahlungen auch nach Ablauf beider Fristen fortgesetzt wurden.
Richter Oosthuizen wiederum wollte von Mundials Rechtsbeistand Wissen, warum diese den Vertrag am 15. März storniert hatten, nachdem sie die komplette Bezahlung vom NTB bekommen hatten. Und das im Hinblick auf die Tatsache, dass sie scheinbar nicht vor hatten, das Event in Windhoek zu veranstalten.
Das Urteil soll Oosthuizen am 9. Dezember verkünden.
Richter Herman Oosthuizen hat sich empört gezeigt über die Art, in der in Namibia mit öffentlichen Geldern umgegangen wird. Das betonte Oosthuisen in seinem Schlussplädoyer im KORA-Prozess um die misslungenen „Kora All African Musik Awards“.
„Wir beklagen uns andauernd über den Gebrauch öffentlicher Gelder. Ich kann mich über die Sorglosigkeit der betroffenen Parteien nur wundern, als die Bedingungen dieses Übereinkommens besprochen und festgelegt wurden. Es scheint mir, es bestand keine Dringlichkeit zu verhindern, dass Namibias öffentlichen Gelder vor Ausbeutung geschützt werden“, so Richter Oosthuizen.
Der namibische Tourismusrat (NTB) hatte eine Klage gegen den „KORA-Awards“-Gründer Ernst Coovi Adjovi und sein Unternehmen „Mundial Telecom Sarl“ als auch gegen seinen namibischen Vertreter Tonata Shiimi im September 2016 eingeleitet. Der NTB verlangt die Rückzahlung von knapp 23,5 Mio. N$ (plus 20 Prozent Zinsen), welche der NTB für eine weltweite Marketing-Kampagne an die Firma gezahlt hatte (AZ berichtete).
Im Wesentlichen geht es darum, das Namibia (NTB) nicht bis zur vertraglich festgelegten Sperrfrist eine bestimmte Summe Geld an Mundial überwiesen hatte und diese sich somit nach der letzten Zahlung vom NTB aus dem Übereinkommen zurückzogen und den Vertrag annulliert hatte. Die Kora-Veranstaltung war für den 20. März 2016 geplant.
Beide Parteien fokussierten sich in ihrem Schlussplädoyer auf den Fakt, dass der namibische Staat über das Ministeriums für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) einen Vertrag mit Mundial, im Wert von knapp 6 Mio US-Dollar eingegangen war um die Kora-Awards in Namibia auszutragen. Der Vertrag wurde am 8. November 2015 unterschrieben. Das Werbepaket zu den Kora-Awards wurde knapp eine Woche später dem NTB angeboten und sollte 2 Mio. US-Dollar kosten. Der NTB konnte es jedoch auf 1,5 Mio. US-Dollar runter handeln. Das Werbepaket zwischen NTB und Mundial wurde am 4. Dezember für 1,5 Mio. US-Dollar unterzeichnet und musste vor dem 10. Dezember 2015 bezahlt werden. Die erste Bezahlung erfolgte jedoch erst am 22. Dezember. Der Rest der ausstehenden Summe wurde dann am 17. Februar 2016 überwiesen.
NTB rechtfertigt sich
Rechtsanwalt Thabang Phatela vom NTB argumentierte, dass der Grund, warum Mundial nicht das Werbepaket zur Verfügung stellen konnte nicht daran lag, dass der NTB zu spät bezahlt hatte, sondern daran, dass sie durch eine dritte Partei (der namibische Staat) enttäuscht wurden und nicht in der Lage waren, die KORA-Awards in Namibia auszutragen.
Er gab auch zu verstehen, dass das Abkommen mit NTB, welches zeitlich nach dem Vertrag mit der namibischen Regierung unterzeichnet worden war, automatisch das gültigere der beiden Abkommen sei und deshalb das erstere ersetzen würde.
Die Hauptzeugen haben nie ausgesagt
Betont wurde auch, dass sich die Berufung auf die Vereinbarung mit dem Staat als äußerst kompliziert entpuppte, da weder Adjovi noch der namibische Staat als Zeugen in dem Prozess ausgesagt haben. Er betonte, dass NTB nicht für die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung oder die Beschaffung von Geldern verantwortlich war und schon deshalb Anspruch auf eine Rückzahlung der Gelder habe, da das Geld, dass sie gezahlt hatten, für ein Werbepaket gedacht war. Phatela ließ auch verlauten, dass Adjovi im Januar 2016 zugesichert hatte, obwohl er nur zwei Drittel des Geldes bis dann gezahlt bekommen hatte, dass die Veranstaltung stattfinden würde.
NTB argumentiert, dass Mundial keine rechtliche Grundlage habe, die von NTB gezahlten 23,5 Millionen N$ nicht zurückzahlen zu wollen.
Mundials Verteidiger James Diedericks sagte, dass das nationale Abkommen mit dem Staat direkten Einfluss auf das Abkommen mit dem NTB habe. Vertraglich wurde festgelegt, dass, wenn das Geld nicht bis zum 11 . Dezember 2015 eingeflossen war, der Vertrag null und nichtig sei. Diedericks warf auch die Frage auf, warum die Zahlungsfristen beider Vereinbarungen nur einen Tag auseinander lagen und warum die Zahlungen auch nach Ablauf beider Fristen fortgesetzt wurden.
Richter Oosthuizen wiederum wollte von Mundials Rechtsbeistand Wissen, warum diese den Vertrag am 15. März storniert hatten, nachdem sie die komplette Bezahlung vom NTB bekommen hatten. Und das im Hinblick auf die Tatsache, dass sie scheinbar nicht vor hatten, das Event in Windhoek zu veranstalten.
Das Urteil soll Oosthuizen am 9. Dezember verkünden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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