Korrupte Asiaten bleiben in Haft
Gescheiterter Bestechungsversuch hat schwere Folgen für Asiaten
Windhoek (ms) - Die beiden Asiaten, die vor sieben Monaten wegen Bestechung zu jeweils zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurden, sind mit ihrer Berufung gegen ihr angeblich unverhältnismäßiges Strafmaß gescheitert.
Die zwei Berufungskläger Xu Siyong (55) und Yang Huaifen (53) waren am 14. September vergangenen Jahres von Magistratsrichterin Vanessa Stanley zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden, nachdem sie sich zuvor im Sinne der Anklage schuldig bekannt hatten. Dabei hatten sie eingeräumt, zwei Wochen zuvor der Polizistin Beauty Mukuwa 4000 N$ dafür angeboten zu haben, eine von ihr geleitete Ermittlung gegen den der Geldwäsche verdächtigten Yang zu beenden.
Ein anschließend von den Asiaten gestellter Antrag, auf Kaution freigelassen zu werden, bis ihre Berufung entschieden wurde, war von Ersatzrichter Ileni Velikoshi wegen akuter Fluchtgefahr abgelehnt worden. Zur Begründung hatte jener angeführt, dass die Asiaten nach eigener Aussage den ihnen auferlegten Freiheitsentzug als „schockierend lang“ empfinden würden und weder feste Vermögenswerte in, noch eine emotionale Bindung an Namibia hätten. Deshalb bestehe die erhebliche Gefahr, dass sie im Falle einer bedingten Freilassung das Land verlassen und versuchen könnten, sich ihrer bereits angetretenen Haftstrafe zu entziehen.
Velikoshis Einschätzung, wonach sich die Chinesen durch ihr Bestechungsangebot eines ebenso schweren wie weit verbreiteten Delikts schuldig gemacht hätten, wurde auch in dem nun ergangenen Revisionsurteil der Richter Dinnah Usiku und Christie Liebenberg wiederholt. Diese heben hervor, dass die zunehmende Korruption mit abschreckenden Strafen bekämpft und dem Eindruck entgegengewirkt werden müsse, dass „wohlhabende Verdächtige einer Gefängnisstrafe entgehen können“.
Eine Geldbuße sei unter diesen Umständen verfehlt und könne Nachahmer animieren, es den Chinesen gleich zu tun und sich mittels Bestechung einer Strafverfolgung zu entgehen. Demnach würde das öffentliche Interesse an einer Inhaftierung der Asiaten deutlich schwerer wiegen als persönlichen Umstände der Antragsteller, die nach eigener Aussage beide Kinder versorgen müssten und deshalb vor einem Freiheitsentzug verschont bleiben sollten.
Die zwei Berufungskläger Xu Siyong (55) und Yang Huaifen (53) waren am 14. September vergangenen Jahres von Magistratsrichterin Vanessa Stanley zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden, nachdem sie sich zuvor im Sinne der Anklage schuldig bekannt hatten. Dabei hatten sie eingeräumt, zwei Wochen zuvor der Polizistin Beauty Mukuwa 4000 N$ dafür angeboten zu haben, eine von ihr geleitete Ermittlung gegen den der Geldwäsche verdächtigten Yang zu beenden.
Ein anschließend von den Asiaten gestellter Antrag, auf Kaution freigelassen zu werden, bis ihre Berufung entschieden wurde, war von Ersatzrichter Ileni Velikoshi wegen akuter Fluchtgefahr abgelehnt worden. Zur Begründung hatte jener angeführt, dass die Asiaten nach eigener Aussage den ihnen auferlegten Freiheitsentzug als „schockierend lang“ empfinden würden und weder feste Vermögenswerte in, noch eine emotionale Bindung an Namibia hätten. Deshalb bestehe die erhebliche Gefahr, dass sie im Falle einer bedingten Freilassung das Land verlassen und versuchen könnten, sich ihrer bereits angetretenen Haftstrafe zu entziehen.
Velikoshis Einschätzung, wonach sich die Chinesen durch ihr Bestechungsangebot eines ebenso schweren wie weit verbreiteten Delikts schuldig gemacht hätten, wurde auch in dem nun ergangenen Revisionsurteil der Richter Dinnah Usiku und Christie Liebenberg wiederholt. Diese heben hervor, dass die zunehmende Korruption mit abschreckenden Strafen bekämpft und dem Eindruck entgegengewirkt werden müsse, dass „wohlhabende Verdächtige einer Gefängnisstrafe entgehen können“.
Eine Geldbuße sei unter diesen Umständen verfehlt und könne Nachahmer animieren, es den Chinesen gleich zu tun und sich mittels Bestechung einer Strafverfolgung zu entgehen. Demnach würde das öffentliche Interesse an einer Inhaftierung der Asiaten deutlich schwerer wiegen als persönlichen Umstände der Antragsteller, die nach eigener Aussage beide Kinder versorgen müssten und deshalb vor einem Freiheitsentzug verschont bleiben sollten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen