Korrupte Kommission
Windhoek - Eine von Präsident Sam Nujoma veranlasste Untersuchung über das Finanzgebahren bei der Sozialversicherungs-Kommission (SSC) hat dort Misswirtschaft, Betrug, Selbstbereicherung, Korruption und Veruntreuung in großem Stil offenbart.
Der leitende Geschäftsführer der Buchprüferfirma Grand Namibia, Faniel Kisting, der als Hauptverantwortlicher mit der Prüfung beauftragt wurde, zählte gestern vor einem Untersuchungsausschuss zahlreiche "Unregelmäßigkeiten" bei der SSC auf. Dabei wies er zunächst darauf hin, dass die am 1. Januar 1996 eingestellte Geschäftsführerin der Kommission, Dessa Onesmus, am 18. Februar 1997 zusätzlichen zu ihrem Gehalt einen Betrag von N$ 115253 erhalten habe, der als rückwirkende Wohnungszulage deklariert und vom Datum ihres Arbeitsantritts berechnet worden sei. Kisting zufolge habe Onsesmus zwischen dem Datum ihres Arbeitsbeginns und dem 31. Oktober 1997 jedoch eine Regierungsunterkunft bewohnt und deshalb keinen Anspruch auf die Wohnungszulage gehabt, die ihr ohne Zustimmung des Aufsichtsrates der SSC genehmigt worden sei.
Nach ihrem Umzug in eine eigene Wohnung habe Onesmus weiterhin eine monatliche Wohnungszulage erhalten, die weit höher als die eigentlich verdiente Zulage gewesen sei, die sich an dem Wert von N$ 300000 des von ihr erworbenen Hauses hätte orientieren müssen. Aus diesem Grunde habe sie in dem Zeitraum zwischen November 1997 bis heute einen Betrag erhalten, der die ihr zustehende Wohnungszulage um N$ 522622 überschreite und auf den sie kein Anrecht habe.
Einen ähnlich unbeschwerten Umgang mit Nebenvergütungen hat Kistings auch bei den Autozulagen festgestellt, die leitenden Angestellten der SSC genehmigt wurden. So wies er darauf hin, dass die Geschäftsführung der SSC am 5. Oktober 2000 dem Aufsichtsrat eine Empfehlung vorgelegt habe, die eine Erhöhung der Autozulage für Onsemus in Höhe von 95 Prozent und eine Steigerung derselben Zulage für die Geschäftsführung in Höhe von 87 Prozent vorsah und rückwirkend für sieben Monate gelten sollte.
Kistings zufolge habe der Finanzverwalter zu diesem Zeitpunkt die rückwirkend berechnete Erhöhung der Autozulage bereits ausgezahlt, ohne auf die Genehmigung des Aufsichtsrates zu warten und dafür einen Betrag in Höhe von N$ 201012 ausgegeben. Im Zuge dieser Maßnahme habe sich die monatliche Autozulage für Onsemus von N$ 5999 um N$ 5710 auf N$ 11709 erhöht, wobei ihr ein rückwirkend berechneter Betrag von N$ 39970 ausgezahlt worden sei.
Ähnlich ist die Geschäftsführung Kistings zufolge bei Leistungszuschüssen verfahren. So hätten die Zuständigen ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat einen Leistungsbonus für leitende Angestellte eingeführt. Im Zuge dieser Maßnahme seien verschiedenen Geschäftsführern zusätzliche Bezüge gewährt worden, die nach eigenen Aussagen über ihren vertraglich fixierten Verantwortungsbereich hinaus noch andere Aufgaben innerhalb der SSC übernehmen. Im Verlauf dieser Neuerung, die vom Personalbeauftragten Walter Don empfohlen und von Onesmus (aber nicht wie erforderlich vom Aufsichtsrat) genehmigt worden sei, habe beispielweise Don selber, einen monatlichen Zusatzbetrag von N$ 3873 erhalten.
Don, der angegeben habe, neben seiner Aufgabe als Personalchef vorübergehend als Finanzverwalter amtiert und zusätzlich administrative Pflichten übernommen habe, hat Kistings zufolge auf diese Weise N$ 67247 erhalten, auf die er angesichts der "illegalen" Einführung der Leistungszuschüsse (für die N$ 683395 ausgegeben wurden) keinen Anspruch gehabt habe.
Ähnliche Unregelmäßigkeiten hat Kistings auch bei dem Umgang mit Reise- und Spesenzulagen festgestellt, die nach seiner Einschätzung innerhalb der SSC häufig zweckentfremdet und missbraucht worden seien. So habe Onsemus ohne Zustimmung des Aufsichtsrates eine Summe von N$ 46431 für Reisen in die USA, Südafrika, die Bahamas und Singapore erhalten, von denen Kistings nicht sicher ist, ob sie diese in "beruflicher Eigenschaft" unternommen hat.
Der leitende Geschäftsführer der Buchprüferfirma Grand Namibia, Faniel Kisting, der als Hauptverantwortlicher mit der Prüfung beauftragt wurde, zählte gestern vor einem Untersuchungsausschuss zahlreiche "Unregelmäßigkeiten" bei der SSC auf. Dabei wies er zunächst darauf hin, dass die am 1. Januar 1996 eingestellte Geschäftsführerin der Kommission, Dessa Onesmus, am 18. Februar 1997 zusätzlichen zu ihrem Gehalt einen Betrag von N$ 115253 erhalten habe, der als rückwirkende Wohnungszulage deklariert und vom Datum ihres Arbeitsantritts berechnet worden sei. Kisting zufolge habe Onsesmus zwischen dem Datum ihres Arbeitsbeginns und dem 31. Oktober 1997 jedoch eine Regierungsunterkunft bewohnt und deshalb keinen Anspruch auf die Wohnungszulage gehabt, die ihr ohne Zustimmung des Aufsichtsrates der SSC genehmigt worden sei.
Nach ihrem Umzug in eine eigene Wohnung habe Onesmus weiterhin eine monatliche Wohnungszulage erhalten, die weit höher als die eigentlich verdiente Zulage gewesen sei, die sich an dem Wert von N$ 300000 des von ihr erworbenen Hauses hätte orientieren müssen. Aus diesem Grunde habe sie in dem Zeitraum zwischen November 1997 bis heute einen Betrag erhalten, der die ihr zustehende Wohnungszulage um N$ 522622 überschreite und auf den sie kein Anrecht habe.
Einen ähnlich unbeschwerten Umgang mit Nebenvergütungen hat Kistings auch bei den Autozulagen festgestellt, die leitenden Angestellten der SSC genehmigt wurden. So wies er darauf hin, dass die Geschäftsführung der SSC am 5. Oktober 2000 dem Aufsichtsrat eine Empfehlung vorgelegt habe, die eine Erhöhung der Autozulage für Onsemus in Höhe von 95 Prozent und eine Steigerung derselben Zulage für die Geschäftsführung in Höhe von 87 Prozent vorsah und rückwirkend für sieben Monate gelten sollte.
Kistings zufolge habe der Finanzverwalter zu diesem Zeitpunkt die rückwirkend berechnete Erhöhung der Autozulage bereits ausgezahlt, ohne auf die Genehmigung des Aufsichtsrates zu warten und dafür einen Betrag in Höhe von N$ 201012 ausgegeben. Im Zuge dieser Maßnahme habe sich die monatliche Autozulage für Onsemus von N$ 5999 um N$ 5710 auf N$ 11709 erhöht, wobei ihr ein rückwirkend berechneter Betrag von N$ 39970 ausgezahlt worden sei.
Ähnlich ist die Geschäftsführung Kistings zufolge bei Leistungszuschüssen verfahren. So hätten die Zuständigen ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat einen Leistungsbonus für leitende Angestellte eingeführt. Im Zuge dieser Maßnahme seien verschiedenen Geschäftsführern zusätzliche Bezüge gewährt worden, die nach eigenen Aussagen über ihren vertraglich fixierten Verantwortungsbereich hinaus noch andere Aufgaben innerhalb der SSC übernehmen. Im Verlauf dieser Neuerung, die vom Personalbeauftragten Walter Don empfohlen und von Onesmus (aber nicht wie erforderlich vom Aufsichtsrat) genehmigt worden sei, habe beispielweise Don selber, einen monatlichen Zusatzbetrag von N$ 3873 erhalten.
Don, der angegeben habe, neben seiner Aufgabe als Personalchef vorübergehend als Finanzverwalter amtiert und zusätzlich administrative Pflichten übernommen habe, hat Kistings zufolge auf diese Weise N$ 67247 erhalten, auf die er angesichts der "illegalen" Einführung der Leistungszuschüsse (für die N$ 683395 ausgegeben wurden) keinen Anspruch gehabt habe.
Ähnliche Unregelmäßigkeiten hat Kistings auch bei dem Umgang mit Reise- und Spesenzulagen festgestellt, die nach seiner Einschätzung innerhalb der SSC häufig zweckentfremdet und missbraucht worden seien. So habe Onsemus ohne Zustimmung des Aufsichtsrates eine Summe von N$ 46431 für Reisen in die USA, Südafrika, die Bahamas und Singapore erhalten, von denen Kistings nicht sicher ist, ob sie diese in "beruflicher Eigenschaft" unternommen hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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