Korruption-Gesetz vorerst gescheitert
Windhoek - Der Nationalrat hat in Form des Gesetzentwurfes gegen Korruption erstmals in der parlamentarischen Geschichte Namibias eine Novelle zum Scheitern gebracht.
Wie der stellvertretende Parlamentspräsident Willem Konjore gestern in der Nationalversammlung ankündigte, sei die Gesetzvorlage gescheitert und müsse demnach von Justizminister Ngarikutuke Tjiriange nach Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut auf den Weg gebracht werden.
In seiner Begründung für diese Entscheidung erinnerte Konjore daran, dass die Nationalversammlung die Novelle am Mittwoch mit einer Zweidrittel-Mehrheit hätte bestätigen müssen, nachdem sie zuvor vom Nationalrat abgelehnt wurde. Konjore zufolge wäre dafür eine Mehrheit von Zweidrittel aller 72 Abgeordneter (also 48) der Nationalversammlung und nicht nur die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit sämtlicher anwesender Gesetzgeber notwendig gewesen.
Da sich jedoch nur 45 Volksvertreter für das Gesetz ausgesprochen und sich weitere fünf der Stimme enthalten hätten, habe das Gesetz die erforderliche Mehrheit verfehlt und sei damit ungültig geworden.
Wie der stellvertretende Parlamentspräsident Willem Konjore gestern in der Nationalversammlung ankündigte, sei die Gesetzvorlage gescheitert und müsse demnach von Justizminister Ngarikutuke Tjiriange nach Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut auf den Weg gebracht werden.
In seiner Begründung für diese Entscheidung erinnerte Konjore daran, dass die Nationalversammlung die Novelle am Mittwoch mit einer Zweidrittel-Mehrheit hätte bestätigen müssen, nachdem sie zuvor vom Nationalrat abgelehnt wurde. Konjore zufolge wäre dafür eine Mehrheit von Zweidrittel aller 72 Abgeordneter (also 48) der Nationalversammlung und nicht nur die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit sämtlicher anwesender Gesetzgeber notwendig gewesen.
Da sich jedoch nur 45 Volksvertreter für das Gesetz ausgesprochen und sich weitere fünf der Stimme enthalten hätten, habe das Gesetz die erforderliche Mehrheit verfehlt und sei damit ungültig geworden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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