Kossmann-Mörder erhält lange Haftstrafe
Obergericht ahndet tödlichen Überfall auf Farmer mit 30 Jahren Freiheitsentzug
Windhoek (ms) • Der 32-jährige Mann, der vor über zwei Jahren den Farmer Karl-Heinz Kossmann überfallen, ausgeraubt und durch einen Schuss ins Bein tödlich verletzt hat, ist gestern zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden.
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Ersatzrichter Orben Sibeya als erschwerenden Umstand, dass der Angeklagte Johannes Katanga in Person von Kossmann (70) seinen Arbeitgeber ermordet und damit nicht nur das in ihn gesetzte Vertrauen sträflich missbraucht, sondern auch seine Familie um ihr Einkommen gebracht habe, die ebenfalls von seinem Gehalt als Angestellter des Opfers abhängig gewesen sei. Ferner hob er hervor, dass die Landwirtschaft ein existenziell wichtiger Wirtschaftssektor in Namibia sei und erheblich zur Entwicklung des Landes beitrage.
Weil Farmer ungeachtet dessen immer wieder zu Opfern von Gewaltverbrechen würden, müsse von der gegen Katanga verhängten Haftstrafe auch eine abschreckende Wirkung ausgehen. Angesichts der „barbarischen Brutalität“ des Mordes sei für dieses Vergehen ein Freiheitsentzug von 30 Jahren angemessen und für den Strafbestand des schweren Raubes eine Haftstrafe von 10 Jahren angebracht, die Katanga allerdings parallel zu der wegen Mordes auferlegten Haftdauer verbüßen wird.
Bei der Verurteilung im Januar sah es Sibeya als erwiesen an, dass Katanga am 25. September 2017, nur 12 Tage nach seiner Anstellung auf der im Distrikt Outjo gelegenen Farm Aasvoëlkrans, deren Besitzer Kossmann angegriffen, gefesselt, geschlagen und durch einen Schuss ins Bein tödlich verletzt hat und anschließend mit einigen Wertsachen des Opfers geflohen ist.
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Ersatzrichter Orben Sibeya als erschwerenden Umstand, dass der Angeklagte Johannes Katanga in Person von Kossmann (70) seinen Arbeitgeber ermordet und damit nicht nur das in ihn gesetzte Vertrauen sträflich missbraucht, sondern auch seine Familie um ihr Einkommen gebracht habe, die ebenfalls von seinem Gehalt als Angestellter des Opfers abhängig gewesen sei. Ferner hob er hervor, dass die Landwirtschaft ein existenziell wichtiger Wirtschaftssektor in Namibia sei und erheblich zur Entwicklung des Landes beitrage.
Weil Farmer ungeachtet dessen immer wieder zu Opfern von Gewaltverbrechen würden, müsse von der gegen Katanga verhängten Haftstrafe auch eine abschreckende Wirkung ausgehen. Angesichts der „barbarischen Brutalität“ des Mordes sei für dieses Vergehen ein Freiheitsentzug von 30 Jahren angemessen und für den Strafbestand des schweren Raubes eine Haftstrafe von 10 Jahren angebracht, die Katanga allerdings parallel zu der wegen Mordes auferlegten Haftdauer verbüßen wird.
Bei der Verurteilung im Januar sah es Sibeya als erwiesen an, dass Katanga am 25. September 2017, nur 12 Tage nach seiner Anstellung auf der im Distrikt Outjo gelegenen Farm Aasvoëlkrans, deren Besitzer Kossmann angegriffen, gefesselt, geschlagen und durch einen Schuss ins Bein tödlich verletzt hat und anschließend mit einigen Wertsachen des Opfers geflohen ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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