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Kossmann-Mörder verurteilt
Kossmann-Mörder verurteilt

Kossmann-Mörder verurteilt

Kurzem Prozess folgt Schuldspruch – Angeklagtem droht lange Haft
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In seiner Urteilsbegründung sah es Ersatzrichter Orben Sibeya als erwiesen an, dass der Angeklagte Johannes Katanga (32) am 25. September 2017, nur 12 Tage nach seiner Anstellung auf der im Distrikt Outjo gelegenen Farm Aasvoëlkrans, deren Besitzer Kossmann (70) angegriffen, gefesselt, geschlagen und durch einen Schuss ins Bein tödlich verletzt hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass sich Katanga des schweren Raubes schuldig gemacht hat, indem er aus dem Haus des Opfers diverse Wertsachen, darunter ein Handy, zwei Laptops, Munition, einige Küchengeräte und Bargeld in Höhe von 1800 N$ entwendet hat.

Sibeya zufolge sei die Täterschaft des Angeklagten durch diverse Indizien mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwiesen. Dazu gehöre die Tatsache, dass ein aus dem Bein des im Krankenhaus verstorbenen Kossman der Waffe hätte zugeordnet werden können, die sich im Besitz des Angeklagten befunden habe. Außerdem habe dieser ein Handy des Opfers bei sich gehabt, als er kurz nach der Tat festgenommen worden sei, ohne diesen Umstand plausibel erklären zu können.

Ferner kam der Richter zu dem Ergebnis, dass die Version des Angeklagten, wonach er in Notwehr gehandelt bzw. sich der für Kossmann tödliche Schuss versehentlich gelöst habe, eine frei erfundene Schutzbehauptung sei. Katanga hatte vorgebracht, Kossmann habe ihm eine Aufgabe zugewiesen und ihn tätlich angegriffen, weil er mit dem Ergebnis nicht zufrieden gewesen sei. Bei einem anschließenden „Gerangel“ um die Waffe, mit der ihn Kossmann bedroht habe, habe sich ein Schuss gelöst und den Farmer getroffen.

Dass Katanga dem Verletzten nicht geholfen habe, sondern nach eigener Darstellung nach Outjo habe trampen wollen um den Vorfall dort beim Arbeitsministerium zu melden, bezeichnete der Richter als Anzeichen für ein schlechtes Gewissen. Schließlich hätte den Angeklagten nichts daran gehindert, sich um den verwundeten Farmer zu kümmern, wenn dessen Schussverletzung tatsächlich das Resultat eines Unfalls gewesen wäre.

Obwohl es keine eindeutigen Beweise gegen den Angeklagten gebe, sei dessen Version derart unglaubwürdig und habe sich jener derart oft widersprochen, dass seine Darstellung als nachweislich falsch gelten könne. Dies treffe auch für seine Behauptung zu, wonach jemand anderes das Haus von Kossmann „durchwühlt“ und dort die entwendeten Wertsachen gestohlen haben müsse.

Weil Katanga nicht habe erklären können, wie er unter diesen Umständen in den Besitz der Waffe und des Handys von Kossmann gelangt sei, könne als gesichert gelten, dass er selbst den Farmer tödlich verletzt und ausgeraubt habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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