Ökozid vergleichbar mit Genozid
Internationaler Strafgerichtshof soll seine Zuständigkeit auf Umweltfragen ausbreiten
Von Frank Steffen
Windhoek
Laut der Internetseite des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) im niederländischen Den Haag, sind 123 Länder als Vertragsstaaten des Römischen Statuts aufgelistet. 33 dieser Länder sind afrikanische Staaten (inklusive Namibia), 19 sind asiatisch-pazifische Staaten, 18 aus Osteuropa, 28 aus lateinamerikanischen und karibischen Staaten und weitere 25 aus westeuropäischen und anderen Staaten. Das Römische Statut dient diesem Gerichtshof als vertragliche Rechtsgrundlage.
Jeder Vertragsstaat des Statuts kann eine Änderung vorschlagen. Die vorgeschlagene Änderung kann entweder auf einer Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten oder auf einer von der Versammlung einberufenen Überprüfungskonferenz mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden. Nun haben einige Rechtsexperten über etwa sechs Monate hinweg einen Vorschlag erarbeitet, laut dem Vergehen an der Umwelt künftig als internationales Vergehen gegen die Menschheit im IStGH gehandelt werden sollen.
Dies ist keine Neuerscheinung, derartige Vergehen werden bereits seit 2010 als mögliche IStGH-Fälle ins Auge gefasst. Doch hat die Organisation „Stop Ecocide“ in dieser Wochen einen Antrag bekanntgemacht, den sie im Auftrag einiger schwedischer Parlamentarier fertiggestellt hatten. Der Vorschlag zielt darauf ab, den sogenannten Ökozid durch die Änderung des Römischen Statuts zu einem Verbrechen zu erklären, das vergleichbar mit Völkermord ist. Der Vorschlag orientiert sich stark am bereits bestehenden Völkerrecht.
Genauer geht es dabei um „rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass durch diese Handlungen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerwiegender und entweder weit verbreiteter oder langfristiger Schäden an der Umwelt besteht“. Einer der Umweltaktivisten, die das Geschehen rundum die Gas- und Ölexploration in den Kavango- und Sambesi-Regionen Namibias sowie dem Okavango-Flussdelta in Botswana besorgt mitverfolgen, kommentierte diese Neuentwicklung wie folgt: „Vielleicht sollte man den namibischen Politikern mal diesen Entwurf zukommen lassen.“
Als zehn-prozentiger Aktionär der namibischen Filiale des kanadischen Explorationsunternehmens Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica), die lokal als Reconnaissance Energy Namibia registriert ist, würde sich die namibische Regierung dann nicht auf Unkenntnis berufen können, sollte es je zu einer entsprechenden Klage sowie einem Urteil kommen. Denn auch die illegale Beanspruchung von Land ist eine der spezifisch erkannten Vergehen.
Windhoek
Laut der Internetseite des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) im niederländischen Den Haag, sind 123 Länder als Vertragsstaaten des Römischen Statuts aufgelistet. 33 dieser Länder sind afrikanische Staaten (inklusive Namibia), 19 sind asiatisch-pazifische Staaten, 18 aus Osteuropa, 28 aus lateinamerikanischen und karibischen Staaten und weitere 25 aus westeuropäischen und anderen Staaten. Das Römische Statut dient diesem Gerichtshof als vertragliche Rechtsgrundlage.
Jeder Vertragsstaat des Statuts kann eine Änderung vorschlagen. Die vorgeschlagene Änderung kann entweder auf einer Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten oder auf einer von der Versammlung einberufenen Überprüfungskonferenz mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden. Nun haben einige Rechtsexperten über etwa sechs Monate hinweg einen Vorschlag erarbeitet, laut dem Vergehen an der Umwelt künftig als internationales Vergehen gegen die Menschheit im IStGH gehandelt werden sollen.
Dies ist keine Neuerscheinung, derartige Vergehen werden bereits seit 2010 als mögliche IStGH-Fälle ins Auge gefasst. Doch hat die Organisation „Stop Ecocide“ in dieser Wochen einen Antrag bekanntgemacht, den sie im Auftrag einiger schwedischer Parlamentarier fertiggestellt hatten. Der Vorschlag zielt darauf ab, den sogenannten Ökozid durch die Änderung des Römischen Statuts zu einem Verbrechen zu erklären, das vergleichbar mit Völkermord ist. Der Vorschlag orientiert sich stark am bereits bestehenden Völkerrecht.
Genauer geht es dabei um „rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass durch diese Handlungen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerwiegender und entweder weit verbreiteter oder langfristiger Schäden an der Umwelt besteht“. Einer der Umweltaktivisten, die das Geschehen rundum die Gas- und Ölexploration in den Kavango- und Sambesi-Regionen Namibias sowie dem Okavango-Flussdelta in Botswana besorgt mitverfolgen, kommentierte diese Neuentwicklung wie folgt: „Vielleicht sollte man den namibischen Politikern mal diesen Entwurf zukommen lassen.“
Als zehn-prozentiger Aktionär der namibischen Filiale des kanadischen Explorationsunternehmens Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica), die lokal als Reconnaissance Energy Namibia registriert ist, würde sich die namibische Regierung dann nicht auf Unkenntnis berufen können, sollte es je zu einer entsprechenden Klage sowie einem Urteil kommen. Denn auch die illegale Beanspruchung von Land ist eine der spezifisch erkannten Vergehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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