Kreditauflagen lösen Klage aus
NCC wirft NamibMills wettbewerbswidriges Verhalten vor
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung einer derzeit am Obergericht anhängigen Klage weist der Hauptgeschäftsführer der NCC (Namibian Competition Commission), Vitalis Ndalikokule, in einer eidesstattlichen Erklärung darauf hin, NamibMills habe eine „dominante Marktposition“ bei Erzeugung und Verkauf von Weizenmehl. Diese verdanke das Unternehmen unter anderem auch problematischen Kreditverträgen mit hiesigen Bäckereien, die Anlass der Klage sind.
Laut NCC sollen die Darlehen den Vertragspartnern vordergründig dazu verhelfen, sich Backzubehör anzuschaffen und damit ihre Kapazität zu erweitern. Zweifelhaft seien die Verträge dennoch, weil sich die Kreditnehmer im Gegenzug für das Darlehen verpflichten müssten, über fünf Jahre ihren gesamten Bedarf an Weizenmehl von NamibMills zu beziehen. Wer gegen diese Auflage verstoße und bei einem anderen Lieferanten einkaufe, verwirke gemäß Vertrag den Kredit und müsse diesen entweder binnen sieben Tagen zurückzahlen, oder NamibMills sämtliche damit angeschaffte Backgeräte überlassen.
Diese Bestimmung hält die NCC für wettbewerbswidrig, weil sie die Kreditempfänger auf Kosten anderer Hersteller von Weizenmehl an NamibMills binde und sie zwinge, sich Auflagen zu unterwerfen, die mit dem bereitgestellten Darlehen nicht direkt zusammenhängen.
Ndalikokule zufolge sei die NCC auf diesen angeblichen Missbrauch der dominanten Marktposition von NamibMills durch deren Konkurrenten Bokomo Namibia aufmerksam gemacht worden und habe anschließend eine Untersuchung der Beschwerde veranlasst. Diese habe die Vorwürfe von Bokomo bestätigt und damit auch ein unzulässiges Verhalten auf Seiten von NamibMills belegt. Schließlich müssten betroffene Kreditempfänger jegliche Preissteigerungen des Mühlbetriebs akzeptieren, da sie aufgrund des „Knebelvertrags“ keine Möglichkeit hätten, Weizenmehl aus anderen Quellen zu beziehen.
Die Untersuchung der NCC hat laut Ndalikokule ferner ergeben, dass zwischen 2009 und 2013 insgesamt 54 Bäckereien den umstrittenen Kreditvertrag mit NamibMills geschlossen und seither 27 davon ihr Darlehen abbezahlt hätten.
Zur Begründung einer derzeit am Obergericht anhängigen Klage weist der Hauptgeschäftsführer der NCC (Namibian Competition Commission), Vitalis Ndalikokule, in einer eidesstattlichen Erklärung darauf hin, NamibMills habe eine „dominante Marktposition“ bei Erzeugung und Verkauf von Weizenmehl. Diese verdanke das Unternehmen unter anderem auch problematischen Kreditverträgen mit hiesigen Bäckereien, die Anlass der Klage sind.
Laut NCC sollen die Darlehen den Vertragspartnern vordergründig dazu verhelfen, sich Backzubehör anzuschaffen und damit ihre Kapazität zu erweitern. Zweifelhaft seien die Verträge dennoch, weil sich die Kreditnehmer im Gegenzug für das Darlehen verpflichten müssten, über fünf Jahre ihren gesamten Bedarf an Weizenmehl von NamibMills zu beziehen. Wer gegen diese Auflage verstoße und bei einem anderen Lieferanten einkaufe, verwirke gemäß Vertrag den Kredit und müsse diesen entweder binnen sieben Tagen zurückzahlen, oder NamibMills sämtliche damit angeschaffte Backgeräte überlassen.
Diese Bestimmung hält die NCC für wettbewerbswidrig, weil sie die Kreditempfänger auf Kosten anderer Hersteller von Weizenmehl an NamibMills binde und sie zwinge, sich Auflagen zu unterwerfen, die mit dem bereitgestellten Darlehen nicht direkt zusammenhängen.
Ndalikokule zufolge sei die NCC auf diesen angeblichen Missbrauch der dominanten Marktposition von NamibMills durch deren Konkurrenten Bokomo Namibia aufmerksam gemacht worden und habe anschließend eine Untersuchung der Beschwerde veranlasst. Diese habe die Vorwürfe von Bokomo bestätigt und damit auch ein unzulässiges Verhalten auf Seiten von NamibMills belegt. Schließlich müssten betroffene Kreditempfänger jegliche Preissteigerungen des Mühlbetriebs akzeptieren, da sie aufgrund des „Knebelvertrags“ keine Möglichkeit hätten, Weizenmehl aus anderen Quellen zu beziehen.
Die Untersuchung der NCC hat laut Ndalikokule ferner ergeben, dass zwischen 2009 und 2013 insgesamt 54 Bäckereien den umstrittenen Kreditvertrag mit NamibMills geschlossen und seither 27 davon ihr Darlehen abbezahlt hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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