Kriterien zur Enteignung
Landreform durch Zwangsenteignung rückt in den Vordergrund
Von Frank Steffen,
Windhoek
Bei einer Pressekonferenz des Landreformministeriums wies Minister Utoni Nuyoma darauf hin, dass ein Gesetzentwurf zur Landreform den Gesetzesverfassern des Justizministeriums zur Korrektur vorliegt. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Dieses Gesetz verschafft dem Ministerium die Befugnes zum Handeln und bestimmt dazu den Rahmen, binnen welchem die Abwicklung einer Enteignung stattfinden darf.
Eher nebenher verwies der Minister auf das Regelwerk, welches anscheinend unbeachtet bereits im August im Amtsblatt 6115 erschienen war. Laut dieser Verordnung sind die Kriterien zur rechtmäßigen Zwangsenteignung von Land nunmehr bestimmt, wodurch der Landreformminister eine Landenteignung vornehmen darf, wenn die Kriterien erfüllt sind. Es geht dabei um die Identifizierung eines entsprechenden Landtrakts, welches inspiziert wird und auf seine Tragfähigkeit hin untersucht wird. Auf einer festgesetzten Tabelle wird die Wichtigkeit der verschiedenen Kriterien bewertet und das daraus folgende Resultat dient als Maßstab, ob eine Farm interessant ist oder nicht.
Typische Eigenschaften einer zu enteignenden Farm sind, ob sie sich in ausländischem- oder namibischen Besitz befindet, sowie ob dies eine lebende Person ist oder nur eine Rechtsperson (also Firma). Wird der Boden wirtschaftlich genutzt oder liegt es brach? Bei Letzterem wird der Schwerpunkt auf landwirtschaftliche Nutzung gelegt. Besitzt der Eigentümer der identifizierten Farm weiteren Boden, und wenn, wie viel? Erhöht eine solche Farm den Wert des bestehenden angrenzenden Staatsbesitzes? Schlagwörter wie Klima und Regenfall, Standort und Region, Größe und Topografie, Ertragsfähigkeit und - potenzial, Infrastruktur, Bohrlöcher und Wasserversorgungsnetz sind alles Themen, die bewertet werden. Interessant ist dabei, dass ausgerechnet diese Werte oft bei der Bodensteuerberechnung ignoriert wurden.
Meinte der Minister: „Das Wirtschaftsklima und die Trockenheit, sowie der Mangel an Geld zwingen uns diese wichtige – doch teure – Veranstaltung zu verschieben, aber gemessen an den Entwicklungen, ist dies sicher auch sinnvoll.“
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Windhoek
Bei einer Pressekonferenz des Landreformministeriums wies Minister Utoni Nuyoma darauf hin, dass ein Gesetzentwurf zur Landreform den Gesetzesverfassern des Justizministeriums zur Korrektur vorliegt. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Dieses Gesetz verschafft dem Ministerium die Befugnes zum Handeln und bestimmt dazu den Rahmen, binnen welchem die Abwicklung einer Enteignung stattfinden darf.
Eher nebenher verwies der Minister auf das Regelwerk, welches anscheinend unbeachtet bereits im August im Amtsblatt 6115 erschienen war. Laut dieser Verordnung sind die Kriterien zur rechtmäßigen Zwangsenteignung von Land nunmehr bestimmt, wodurch der Landreformminister eine Landenteignung vornehmen darf, wenn die Kriterien erfüllt sind. Es geht dabei um die Identifizierung eines entsprechenden Landtrakts, welches inspiziert wird und auf seine Tragfähigkeit hin untersucht wird. Auf einer festgesetzten Tabelle wird die Wichtigkeit der verschiedenen Kriterien bewertet und das daraus folgende Resultat dient als Maßstab, ob eine Farm interessant ist oder nicht.
Typische Eigenschaften einer zu enteignenden Farm sind, ob sie sich in ausländischem- oder namibischen Besitz befindet, sowie ob dies eine lebende Person ist oder nur eine Rechtsperson (also Firma). Wird der Boden wirtschaftlich genutzt oder liegt es brach? Bei Letzterem wird der Schwerpunkt auf landwirtschaftliche Nutzung gelegt. Besitzt der Eigentümer der identifizierten Farm weiteren Boden, und wenn, wie viel? Erhöht eine solche Farm den Wert des bestehenden angrenzenden Staatsbesitzes? Schlagwörter wie Klima und Regenfall, Standort und Region, Größe und Topografie, Ertragsfähigkeit und - potenzial, Infrastruktur, Bohrlöcher und Wasserversorgungsnetz sind alles Themen, die bewertet werden. Interessant ist dabei, dass ausgerechnet diese Werte oft bei der Bodensteuerberechnung ignoriert wurden.
Meinte der Minister: „Das Wirtschaftsklima und die Trockenheit, sowie der Mangel an Geld zwingen uns diese wichtige – doch teure – Veranstaltung zu verschieben, aber gemessen an den Entwicklungen, ist dies sicher auch sinnvoll.“
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