Kultur dient als Vorwand
„Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte - auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Das Übereinkommen formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, und zwar über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg“, heißt es auf der Internetseite der UNICEF zu Kinderrechten.
Die namibische Verfassung schützt indessen Menschen- sowie Kinderrechte. So haben „volljährige Männer und Frauen“ das Recht „zu heiraten und eine Familie zu gründen“. Laut Paragraph 15 hat unter anderem jedes Kind das Recht, von seinen „Eltern behütet zu werden“.
Vor knapp drei Jahren musste sich eine Privatschule in Windhoek vor dem Gericht verantworten, weil es die Schulleitung zuließ, Kinder zu verdreschen - mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, wie sich herausstellen sollte. Die Handlung wurde vom Gericht verurteilt, doch das Strafmaß fiel relativ milde aus, handelte es sich doch um die Art, wie eine bestimmte Kulturgruppe die „vernünftige Erziehung“ vornahm.
Als unlängst ein „Erziehungsberechtigter“ sich daran machte, auf offener Straße ein Kind mit dem Gürtel zu verdreschen und sogar auf das Kind einzutreten, gab es tatsächlich Menschen in den Internetmedien, die dieses brutale Vorgehen entschuldigten: „In unserer Kultur wird das nun Mal so gemacht.“ Und genauso werden Kinderehen entschuldigt sowie das Jungfrauenfest „Olufuko“ sich hinter dem Vorwand verstecken darf, dass dies eine kulturell-berechtigte Angelegenheit sei.
Darf ich dann demnächst meine Frau an den Haaren hinter mir her schleifen‚ weil die Germanen dies irgendwann mal taten? Wenn wir uns als progressiv betrachten wollen, müssen wir einsehen, dass wir uns an die Regeln halten, die wir als UN-Mitgliedsland (also auch UNESCO) unterschreiben. Da gilt dann kein Verstecken hinter angeblichen „Kulturen“.
Frank Steffen
Die namibische Verfassung schützt indessen Menschen- sowie Kinderrechte. So haben „volljährige Männer und Frauen“ das Recht „zu heiraten und eine Familie zu gründen“. Laut Paragraph 15 hat unter anderem jedes Kind das Recht, von seinen „Eltern behütet zu werden“.
Vor knapp drei Jahren musste sich eine Privatschule in Windhoek vor dem Gericht verantworten, weil es die Schulleitung zuließ, Kinder zu verdreschen - mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, wie sich herausstellen sollte. Die Handlung wurde vom Gericht verurteilt, doch das Strafmaß fiel relativ milde aus, handelte es sich doch um die Art, wie eine bestimmte Kulturgruppe die „vernünftige Erziehung“ vornahm.
Als unlängst ein „Erziehungsberechtigter“ sich daran machte, auf offener Straße ein Kind mit dem Gürtel zu verdreschen und sogar auf das Kind einzutreten, gab es tatsächlich Menschen in den Internetmedien, die dieses brutale Vorgehen entschuldigten: „In unserer Kultur wird das nun Mal so gemacht.“ Und genauso werden Kinderehen entschuldigt sowie das Jungfrauenfest „Olufuko“ sich hinter dem Vorwand verstecken darf, dass dies eine kulturell-berechtigte Angelegenheit sei.
Darf ich dann demnächst meine Frau an den Haaren hinter mir her schleifen‚ weil die Germanen dies irgendwann mal taten? Wenn wir uns als progressiv betrachten wollen, müssen wir einsehen, dass wir uns an die Regeln halten, die wir als UN-Mitgliedsland (also auch UNESCO) unterschreiben. Da gilt dann kein Verstecken hinter angeblichen „Kulturen“.
Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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