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Kulturdrang zur Selbstbehauptung

Nach der erbitterten ideologischen Verschanzung "weißer" Kultur, vor allem in der Schulpolitik durch die damalige weiße regierende Nationale Partei (NP) vor 1990 hätte man von den Verfechtern dieser Linie nach der Unabhängigkeit mehr Einsatz und eine aktivere Auseinandersetzung mit der SWAPO-Regierung erwartet. Es kam nichts von alledem. Die beachtlichen Gelder, die die weiße ethnische Gruppenverwaltung (Administrasie vir Blankes) für den Kulturerhalt weißer Sprachgruppen unter dem Begriff Cultura 2000 zu Verfügung gestellt hatte, sind im Falle der afrikaansen Sprachgruppe (ohne Einbezug der ebenfalls afrikaans-sprachigen Baster und Farbigen) verschwunden.
Aber es sind noch ein paar Gelder aus einem ehemaligen Selbsthilfefonds/Selfhelp Trusts des damaligen NP-Organs "Suidwester" übrig, die offensichtlich nicht den Weg des "Versickerns" gegangen sind, sondern in einem Museumsbau beim Altkämpfer-Denkmal des Anglo-Burenkriegs an der Windhoeker Bismarckstraße ihren Niederschlag gefunden haben.
Jetzt reichen die Gelder für den Museumbau nicht aus und Treuhänder des Selfhelp Trusts haben sich an Präsident Pohamba gewandt, um finanzielle Hilfe zu erbitten, wie über 45 staatlich anerkannte traditionelle ethnische Behörden (traditional authorities) diese schon genießen.
Überraschend ist dabei, dass die Afrikaner-Bittsteller (Pretorius und Viljoen) dabei so weit gehen, den Antrag auf Anerkennung einer afrikaans-ethnischen traditionellen Behörde zu erwägen, um dadurch an monatliche Personalvergütung und andere Zuwendungen zu gelangen. Nach dem Gesetz über Traditionelle Behörden müssten Pretorius und Viljoen also einen ethnischen "Chef und sechs Senior-Ratsleute" einsetzen, die als traditionelle Behörde der Afrikaner-Buren fungieren würden. Die anerkannten traditionellen Behörden sind jedoch allesamt an traditionelles Besitzrecht in Kommunalgebieten gebunden. Diese Voraussetzung ist bei den afrikaansen Bittstellern jedoch nicht gegeben. Der Vorstoß von Pretorius und Viljoen wirft viele Fragen auf - etwa ihr kulturelles Verhältnis zu den anderen afrikaans-sprachigen Gruppen der Baster und Farbigen. Grundsätzlich ist jedoch jede Sprach- und Kulturgruppe berechtigt, im Rahmen der Verfassung und internationaler Protokolle für ihre Kultur einzutreten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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