Kurator bleibt nicht viel Zeit
Bob Meiring wurde am Donnerstag vergangener Woche zum Kurator über das vom Windhoeker Obergericht unter Zwangsverwaltung gestellten Versicherungsunternehmens Legal Shield ernannt. Er übernahm damit die Manager-Funktion. "Ich habe keine Verbindungen mehr zu den Interessenträgern, aber ich habe das Wissen", sagte Meiring zur AZ.
Wie Hendrik Albert Ryk Meiring, früherer Geschäftsführer des Versicherungsunternehmens Sanlam und ehemaliges Ausschussmitglied von Namfisa, jetzt in einer Pressemitteilung erklärte, ist die Finanzsituation des Unternehmens solide und "sämtliche vorhersehbaren Verpflichtungen können erfüllt werden". Es gebe keine Unterbrechung der Unternehmensaktivitäten. "Unter der Zwangsverwaltung sollen die Aufgaben, nämlich den Unternehmenskurs zu korrigieren und bestehende Probleme zu lösen, mit möglichst wenig Unterbrechung der Unternehmensabläufe durchgeführt werden. Die Interessen der Policen-Halter müssen gewahrt bleiben". Das Obergericht werde am 12. Mai 2005, dem Ende der vorläufigen Zwangsverwaltung, den Bericht des Kurators mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen erhalten.
Adolf Benk, Rechtsberater des Aufsichtsorgans für Finanzinstitutionen Namfisa, brachte auf AZ-Nachfrage etwas mehr Licht in die "Unregelmäßigkeiten" bei Legal Shield.
Namfisa habe die Führung der Geschäfte des Versicherungsunternehmens seit den ersten Untersuchungen im Jahr 2003 mit einigen Zweifeln verfolgt und schließlich eine Zwangsverwaltung beantragt.
So beschränke sich Legal Shield offenbar nicht auf Kurzeitversicherungen, sondern biete etwa auch in die Kategorie Langfrist-Versicherungen fallenden Todesfall-Versicherungen an, für die das Unternehmen jedoch keine Lizenz habe.
Weiterhin wird nach wie vor das umstrittene Gewinnspiel WinnaMariba Show ausgestrahlt, an dem nur Legal Shield Mitglieder teilnehmen dürfen. WinnaMariba gelte als unvereinbar mit Wettbewerbsregeln für Versicherungen.
Ein weiteres Verdachtsmoment von Namfisa beruht auf dem Verhältnis zwischen gestellten Ansprüchen und Auszahlungen. "Das beträgt normalerweise 30 bis 84 Prozent. Bei Legal Shield wird jedoch nur 10 bis 13 Prozent der Anträge auf Kostenerstattung nachgegeben", erklärt Adolf Benk.
Möglich sei dies durch die (problematische) Vertragsgestaltung von Legal Shield. Klauseln in den Verträgen geben dem Versicherungsunternehmen das Recht, zu entscheiden, ob der Anspruch auf Kostenerstattung eines Kunden berechtigt ist oder nicht. "Die Entscheidung, ob Gelder an Policen-Halter ausgezahlt werden, oblag also allein Legal Shield. Von 2001 bis 2003 wurden von 21000 Kostenerstattungsanträgen nur 3000 stattgegeben", so Benk. "Diese Klausel wurde wohl vor drei Monaten entfernt, besteht aber in abgeschwächter Form indirekt immer noch", fuhr er fort.
Darüber hinaus würden weitere Fragwürdigkeiten im Unternehmensgebaren untersucht.
Der Bericht des vorläufig eingesetzten Kurators wird entscheidend dafür sein, ob die Zwangsverwaltung andauert oder am 12. Mai endet.
Wie Hendrik Albert Ryk Meiring, früherer Geschäftsführer des Versicherungsunternehmens Sanlam und ehemaliges Ausschussmitglied von Namfisa, jetzt in einer Pressemitteilung erklärte, ist die Finanzsituation des Unternehmens solide und "sämtliche vorhersehbaren Verpflichtungen können erfüllt werden". Es gebe keine Unterbrechung der Unternehmensaktivitäten. "Unter der Zwangsverwaltung sollen die Aufgaben, nämlich den Unternehmenskurs zu korrigieren und bestehende Probleme zu lösen, mit möglichst wenig Unterbrechung der Unternehmensabläufe durchgeführt werden. Die Interessen der Policen-Halter müssen gewahrt bleiben". Das Obergericht werde am 12. Mai 2005, dem Ende der vorläufigen Zwangsverwaltung, den Bericht des Kurators mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen erhalten.
Adolf Benk, Rechtsberater des Aufsichtsorgans für Finanzinstitutionen Namfisa, brachte auf AZ-Nachfrage etwas mehr Licht in die "Unregelmäßigkeiten" bei Legal Shield.
Namfisa habe die Führung der Geschäfte des Versicherungsunternehmens seit den ersten Untersuchungen im Jahr 2003 mit einigen Zweifeln verfolgt und schließlich eine Zwangsverwaltung beantragt.
So beschränke sich Legal Shield offenbar nicht auf Kurzeitversicherungen, sondern biete etwa auch in die Kategorie Langfrist-Versicherungen fallenden Todesfall-Versicherungen an, für die das Unternehmen jedoch keine Lizenz habe.
Weiterhin wird nach wie vor das umstrittene Gewinnspiel WinnaMariba Show ausgestrahlt, an dem nur Legal Shield Mitglieder teilnehmen dürfen. WinnaMariba gelte als unvereinbar mit Wettbewerbsregeln für Versicherungen.
Ein weiteres Verdachtsmoment von Namfisa beruht auf dem Verhältnis zwischen gestellten Ansprüchen und Auszahlungen. "Das beträgt normalerweise 30 bis 84 Prozent. Bei Legal Shield wird jedoch nur 10 bis 13 Prozent der Anträge auf Kostenerstattung nachgegeben", erklärt Adolf Benk.
Möglich sei dies durch die (problematische) Vertragsgestaltung von Legal Shield. Klauseln in den Verträgen geben dem Versicherungsunternehmen das Recht, zu entscheiden, ob der Anspruch auf Kostenerstattung eines Kunden berechtigt ist oder nicht. "Die Entscheidung, ob Gelder an Policen-Halter ausgezahlt werden, oblag also allein Legal Shield. Von 2001 bis 2003 wurden von 21000 Kostenerstattungsanträgen nur 3000 stattgegeben", so Benk. "Diese Klausel wurde wohl vor drei Monaten entfernt, besteht aber in abgeschwächter Form indirekt immer noch", fuhr er fort.
Darüber hinaus würden weitere Fragwürdigkeiten im Unternehmensgebaren untersucht.
Der Bericht des vorläufig eingesetzten Kurators wird entscheidend dafür sein, ob die Zwangsverwaltung andauert oder am 12. Mai endet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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