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Kurze Anhörung zu Genozid-Klage

Herero und Nama tragen ihr Anliegen in New York vor - Klagt auch Namibia?
Stefan Fischer
Von Stefan Fischer, Windhoek/New York

Die Anhörung am vergangenen Donnerstag (Ortszeit) habe nur zehn Minuten gedauert, teilte die Deutsche Presseagentur (dpa) mit. Dabei hatten Vertreter der Herero und Nama Gelegenheit, ihr Anliegen kurz vorzutragen. Sie fordern von der Bundesrepublik Deutschland finanzielle Entschädigung für den Kolonialkrieg 1904-08, den die Regierungen Namibias und Deutschlands inzwischen Völkermord nennen, und dessen Folgen. Im Rahmen dieser Pre-Trial-Conference ging es um die Klärung von Detailfragen und noch nicht um die Entscheidung, ob es auch zu einem Verfahren kommt.

„Als ich gehört habe, wie sie (die Richterin) sagte, dass die Anhörung stattfindet, war das der größte Erfolg, den wir bislang hatten“, wird die namibische Abgeordnete Ida Hoffmann, Vorsitzende des Nama-Genozid-Komitees, in der Schweizer Zeitung „Blick“ zitiert.

Wie dpa berichtet, sei die Anhörung ohne einen Vertreter der Bundesregierung erfolgt. „Wir sind überrascht, dass Deutschland sich noch nicht hat blicken lassen“, wird Anwalt Kenneth McCallion von der US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates zitiert, der beide Stämme vertritt. Und weiter: „Wir bitten lediglich um einen Platz am Tisch, um uns zu beteiligen.“ In der 22 Seiten langen Klageschrift ist laut dpa von über 100000 Todesopfern (manche Historiker sprechen von 65000 der 80000 Herero und von mindestens 10000 der 20000 Nama) die Rede.

Laut AZ-Informationen hat die Bundesregierung die Klageschrift noch nicht erhalten und sieht sich deshalb offiziell auch nicht als Beteiligte an diesem Verfahren. Die Richterin Laura Taylor Swift habe die Klageführer auf genau diesen Umstand aufmerksam gemacht, wobei nicht garantiert ist, dass die Bundesregierung diese Klage überhaupt annimmt und somit akzeptiert. Die Richterin hat den 21. Juli als nächsten Verhandlungstag fixiert.

Die Regierungen Namibias und Deutschlands haben bislang direkte Gespräche mit Vertretern der betroffenen Volksgruppen abgelehnt. Vor diesem Hintergrund hat am Freitag ein Bericht in der Zeitung „The Namibian“ für Irritationen gesorgt, wonach die namibische Regierung nun darüber nachdenke, von Deutschland mehr als 30 Milliarden US-Dollar als Wiedergutmachung zu verlangen. In dem Beitrag wird auf Regierungsdokumente verwiesen. Die AZ-Anfragen an das hiesige Außenministerium und den namibischen Sondervermittler, Dr. Zed Ngavirue, zur Richtigkeit dieser Informationen wurden bis zum gestrigen Redaktionsschluss nicht beantwortet. Auch auf deutscher Seite ist laut AZ-Informationen über eine solche Wendung nichts bekannt.

Diese Veröffentlichung des „Namibian“ wurde auch in europäischen Medien zur Kenntnis genommen. Darüber berichtet unter anderem der Österreichische Rundfunk (ORF) auf seiner Internetseite und weist darauf hin: „Es handelt sich zudem nicht um die erste vor ein US-Gericht gebrachte Klage im Zusammenhang mit dem Völkermord in Namibia. 2001 forderten Herero-Vertreter von der deutschen Regierung einen Schadenersatz in Höhe von zwei Milliarden Dollar.“ Die Klage wurde damals vom Gericht wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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