Landbesetzung beschäftigt Obergericht
Richter untersagt weitere Sabotage von Wohnungsbauprojekt in Katima Mulilo
Von Marc Springer, Windhoek
Im Zuge der kürzlich von Richter Harald Geier erlassenen Verfügung ist es den Beklagten verboten, die Bauarbeiten auf dem 76 Hektar umfassenden Gelände im Stadtviertel Greenwell zu stören. Sollten sie sich dieser Anweisung widersetzen, ist die Polizei ermächtigt, diese „mit allen notwendigen Maßnahmen“ durchzusetzen.
Die Verfügung geht auf eine Klage des Stadtrats von Katima Mulilo zurück und stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung von Stadtdirektor Raphael Liswaniso. Darin führt jener an, das Bauvorhaben sei angesichts der akuten Wohnungsnot in Katima Mulilo dringend notwendig und bereits im Jahre 2015 ausgeschrieben worden. Seither sei die Umsetzung jedoch verzögert worden, weil das Grundstück noch hätte vermessen, unterteilt und umgewidmet werden müssen. Außerdem hätten Vertreter der traditionellen Stammesbehörde der Mafwe, die sich illegal auf dem Gelände niedergelassen hätten, die erforderlichen Arbeiten immer wieder zu sabotieren versucht.
Am 24. September habe die Grundsteinlegung für die erste Phase der Entwicklung begonnen, die einen Teil des Gesamtareals umfasst, der nicht von den Beklagten „besetzt“ sei. Die von dem Auftragsnehmer Kayuni Investments einbezogenen Firmen KL Construction und Namibbeton seien jedoch von den Antragsgegnern daran gehindert worden, auf dem Gelände Straßen anzulegen bzw. eine Anbindung an die städtische Strom- und Wasserversorgung herzustellen.
Aus Furcht davor, dass ihre Angestellten angegriffen oder ihre Ausrüstung beschädigt werden könnte, hätten die Baufirmen die Arbeit eingestellt, was erhebliche Verzögerungen und enorme Kosten verursachen würde. Schließlich sei allein für Phase 1 eine Summe von 44 Millionen N$ veranschlagt und würden jeden Tag, an dem die Arbeit ruhe, Kosten von rund 24000 N$ anfallen.
Da die Beklagten bereits zuvor „das Recht in eigene Hände genommen“ und Landvermesser an der Arbeit gehindert bzw. sie bedroht hätten, stehe zu befürchten, dass dies auch in Zukunft geschehen werde. Dies werde zu weiteren Verzögerungen und zusätzlichen Kosten bei der Umsetzung der ersten Phase des Bauprojekts führen.
Liswaniso zufolge bereite der Stadtrat bereits eine Räumungsklage gegen die Antragsgegner vor, um diese vor Beginn der weiteren Bauphasen von dem Gelände zu „entfernen“. Weil ein damit verbundenes Verfahren jedoch einige Zeit dauern könne, habe man vorher ein Interdikt gegen die „Landbesetzer“ beantragt, damit vor deren Räumung wenigstens mit der ersten Phase des Bauprojekts begonnen werden könne.
Im Zuge der kürzlich von Richter Harald Geier erlassenen Verfügung ist es den Beklagten verboten, die Bauarbeiten auf dem 76 Hektar umfassenden Gelände im Stadtviertel Greenwell zu stören. Sollten sie sich dieser Anweisung widersetzen, ist die Polizei ermächtigt, diese „mit allen notwendigen Maßnahmen“ durchzusetzen.
Die Verfügung geht auf eine Klage des Stadtrats von Katima Mulilo zurück und stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung von Stadtdirektor Raphael Liswaniso. Darin führt jener an, das Bauvorhaben sei angesichts der akuten Wohnungsnot in Katima Mulilo dringend notwendig und bereits im Jahre 2015 ausgeschrieben worden. Seither sei die Umsetzung jedoch verzögert worden, weil das Grundstück noch hätte vermessen, unterteilt und umgewidmet werden müssen. Außerdem hätten Vertreter der traditionellen Stammesbehörde der Mafwe, die sich illegal auf dem Gelände niedergelassen hätten, die erforderlichen Arbeiten immer wieder zu sabotieren versucht.
Am 24. September habe die Grundsteinlegung für die erste Phase der Entwicklung begonnen, die einen Teil des Gesamtareals umfasst, der nicht von den Beklagten „besetzt“ sei. Die von dem Auftragsnehmer Kayuni Investments einbezogenen Firmen KL Construction und Namibbeton seien jedoch von den Antragsgegnern daran gehindert worden, auf dem Gelände Straßen anzulegen bzw. eine Anbindung an die städtische Strom- und Wasserversorgung herzustellen.
Aus Furcht davor, dass ihre Angestellten angegriffen oder ihre Ausrüstung beschädigt werden könnte, hätten die Baufirmen die Arbeit eingestellt, was erhebliche Verzögerungen und enorme Kosten verursachen würde. Schließlich sei allein für Phase 1 eine Summe von 44 Millionen N$ veranschlagt und würden jeden Tag, an dem die Arbeit ruhe, Kosten von rund 24000 N$ anfallen.
Da die Beklagten bereits zuvor „das Recht in eigene Hände genommen“ und Landvermesser an der Arbeit gehindert bzw. sie bedroht hätten, stehe zu befürchten, dass dies auch in Zukunft geschehen werde. Dies werde zu weiteren Verzögerungen und zusätzlichen Kosten bei der Umsetzung der ersten Phase des Bauprojekts führen.
Liswaniso zufolge bereite der Stadtrat bereits eine Räumungsklage gegen die Antragsgegner vor, um diese vor Beginn der weiteren Bauphasen von dem Gelände zu „entfernen“. Weil ein damit verbundenes Verfahren jedoch einige Zeit dauern könne, habe man vorher ein Interdikt gegen die „Landbesetzer“ beantragt, damit vor deren Räumung wenigstens mit der ersten Phase des Bauprojekts begonnen werden könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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