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Landbesetzung löst Klage aus
Landbesetzung löst Klage aus

Landbesetzung löst Klage aus

Hegegebiet beantragt Räumungsbefehl gegen angebliche „Invasoren“
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die Klage, die sich auch gegen den kommunalen Landrat von Otjozondjupa, den Generalinspektor der Polizei und die Ministerien für Landreform, Landwirtschaft, Innere Sicherheit, sowie Umwelt und Tourismus richtet, basiert auf einer eidesstattlichen Erklärung von Häuptling Tsamkxao ‡Oma der seit 20 Jahren Stammesführer der rund 2300 Mitglieder umfassende Ju/´Hoansi-Gemeinschaft ist, die das im Jahre 1998 gegründete und etwa 9000 Quadratkilometer umfassende Hegegebiet Nyae Nyae im Distrikt Tsumke bewohnen.

Darin gibt er an, dass Hegegebiet sei seit Entstehung nach strengen Umweltschutz-Kriterien geführt worden und beherberge nicht nur eine Vielzahl an Wild- und Vogelarten, sondern auch zahlreiche, mitunter endemische Pflanzenarten. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen sei Mitgliedern seiner Gemeinschaft vorbehalten, die zusätzlich von Einnahmen aus Tourismus und nachhaltiger Jagd in dem Hegegebiet profitieren würden.

‡Oma zufolge sei in Teilen des Hegegebiets jegliche Viehzucht verboten, weil es dort sehr trocken sei und Überweidung zu Erosion und Verbuschung führen könnte. Ungeachtet dessen hätten die sieben Antragsgegner zusammen mit 30 weiteren „Invasoren“ große Teile des Hegegebiets besetzt und würden dort seitdem ihre Rinder, Schafe und Ziegen weiden lassen. Nachdem sich die „Eindringlinge“ geweigert hätten, das von ihnen in Beschlag genommene Land zu räumen, seien weitere Familien in das Gebiet „eingedrungen“ und habe die Anzahl der dort unerlaubt weidenden Nutztiere auf über 1000 Stück zugenommen.

Die ungebetenen Gäste würden sich weder an die Traditionen der Ju/´Hoansi oder geltende Naturschutz-Prinzipien halten, noch dem Schutz der sensiblen Ökologie verpflichtet fühlen. Darüber hinaus würden sie nicht zur Instandhaltung vorhandener Infrastruktur beitragen oder verhindern, dass ihr Vieh in Areale vordringe, die für Ackerbau, Ökotourismus oder nachhaltige Jagd reserviert seien.

Angesichts dieser angeblichen Missachtung geltenden Rechts streben die Kläger einen Räumungsbefehl gegen die Antragsgegner an und wollen die Polizei dazu verpflichten, deren Rückkehr notfalls gewaltsam zu verhindern, bzw. deren Rinder zu beschlagnahmen. Ferner fordern sie eine Verfügung, die es den nebenbeklagten Ministerien untersagen würde, den angeblichen Landbesetzern eine wie auch immer geartete Weideerlaubnis für ihr Vieh im Hegegebiet Nyae Nyae zu erteilen.

Das Gericht wird sich nun mit dem Inhalt der Klage befassen, nachdem ein bereits in Abwesenheit der Antragsgegner ergangenes Versäumnisurteil vergangene Woche von Richter Thomas Masuku wieder annulliert wurde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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