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Landfrage darf nicht ignoriert werden

Experten erkennen nur eine Teilumsetzung der Landreformentschlüsse
Frank Steffen
Von Jana-Mari Smith & Frank Steffen, Windhoek

In seiner Nachbetrachtung der zweiten Nationalen Landkonferenz, stellt Pablo Gilolmo Lobo fest, dass „man trotz der Intensität und Stärke der getroffenen Resolutionen, zu dem Schluss gelangen kann, dass die Beschlussnahmen in Bezug auf eine dringend notwendige Lösungsfindung für die Landfrage in Namibia, letztendlich eher vage ausfielen“. Der heutzutage am Nordischen Afrika-Institut der Universität Uppsala tätige Henning Melber meint indessen: „Die Landkonferenz konnte die Landfrage nicht (sofort) lösen. Dies von einer Konferenz zu erwarten, ist völlig unrealistisch.“

Melber und Willem Odendaal sind sich allerdings einig, dass die Landfrage nicht ignoriert werden darf. Odendaal ist vom Rechtsbeistand-Zentrum (Legal Assistance Centre, LAC) und in dieser Eigenschaft als Ratgeber am Land, Umwelt und Entwicklungsprojekt (LEAD) beteiligt. Von den 40 Resolutionen, die vor knapp zwei Jahren getroffen wurden, seien einige sogar mittlerweile erfüllt (bspw. die Entfernung illegaler Zäune in Kommunalgebieten), doch bleibe insbesondere für die minderbemittelte Schicht der Bevölkerung, die Aussicht auf Landbesitz unerfüllt.

Die Zielgruppe werde verfehlt und so bekomme - ähnlich der Kolonialzeit - an erster Stelle eine gut situierte und vernetzte Elite Zugriff zu Land, glaubt Odendaal. Melber moniert, dass einige der Resolutionen, wie zum Beispiel der Zugriff auf Land durch Ausländer, bereits zum Zeitpunkt ihrer Annahme erneut verletzt wurden. Unmittelbar nach der Konferenz war die Regierung auf einen bis heute umstrittenen Tauschhandel mit einem Russen eingegangen, der langfristig Farmen pachtet, die er dem Staat „geschenkt“ hatte. Melber und Odendaal hätten sich präzisere und zusammenhängende Entschlüsse gewünscht.

Experten warnen generell davor, dass es sich um ein komplexes Thema handelt, das einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die ungleiche Verteilung des Landes werfe weiterhin Probleme auf und riefe rohe Emotionen hervor. In Bezug auf die Rückgabe von Land, betont Melber, dass weniger als 5000 überwiegend weiße, kommerzielle Farmer 48% des Landes in Namibia besitzen würden, während 35% für die kommunale Nutzung reserviert sind und der Staat weitere 17% des Landes besitzt.

Letzteres Argument war während der Debatten der Landkonferenz teilweise vom Landwirtschaftsverband NAU verworfen, da Kommunalland nicht eine kommerzielle Landwirtschaft ausschließen würde und darum mit in Betracht gezogen werden sollte. Der NAU hatte eine Menge Verbesserungsbedarf eingeräumt, doch dürfe die Situation nicht einschlägig betrachtet werden Zu jener Zeit hatte die Allgemeine Zeitung diesbezügliche Grafiken gemäß der Regierungsstatistiken erstellt (diesem Artikel im Internet angeheftet).

„Landreformen sind ein schwieriger und kostspieliger Prozess, der jedoch im Interesse der politischen und wirtschaftlichen Stabilität notwendig ist“, behauptet Odendaal. Bei einer Nachbetrachtung und Einschätzung der Umsetzung der 40 im Jahr 2018 gefassten Resolutionen, müssten indessen der Finanzengpass und jetzt die COVID-19-Pandemie, mit in Betracht genommen werden. Der Erwerb von Land sei die einfachere Aufgabe, zumal die Anschaffung von der namibischen Gesetzgebung unterstützt werde. Der Erfolg des Umverteilungsprozesses hänge aber davon ab, ob die Menschen unterstützt würden und letztendlich von dem Land leben könnten. Jedenfalls schwirre das Erbe des Kolonialismus in Form der Landenteignung und Diskriminierung sowie Apartheid weiterhin „in den Köpfen vieler Menschen“.

Internationales Recht als Maßstab

Laut Melber bleibt die Landfrage ein heißes Eisen, das die Regierung nur ungern anfasst. Odendaal hält fest: „Nur weil man ein Problem ignoriert, verschwindet es noch lange nicht.“ Im Juni schrieb Odendaal, dass die namibische Verfassung sowie die Rechtsprechung in Namibia bisher keine Rechtsgrundlage für angestammtes Land biete. Da aber in Bezug auf Ahnenland bereits internationale Rechtsprechung vorliege, müssten diese und das Völkerrecht als Grundlage für einen Konsens dienen. „Ansprüche auf Ahnenland werden oft aufgrund ihres unangenehmen, politischen Charakters abgelehnt, doch kann ein entsprechendes Gesetz das bestehende Landreformprogramm ergänzen und stärken, indem es die Landrechte von namibischen Minderheiten sichert.“

In einem Anfang dieses Jahres veröffentlichten Artikel argumentiert Melber unter dem Titel „Righting a Wrong“, dass es „höchste Zeit ist, Land an enteignete Gemeinden zurückzugeben“. Als ehemalige Kolonialmacht, stehe Deutschland in der Pflicht, dieses Ziel zu erreichen. Odendaal plädiert indessen dafür, dass nicht einflussreiche Personen vom Erwerb von Umsiedlungsfarmen profitieren, sondern Landarbeiter, da diese gute Fähigkeiten erworben hätten. Sowohl Melber als auch Odendaal stehen der jüngsten Integration von Landwirtschaft und Landreform unter einem Ministerium positiv gegenüber.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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