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Landgesetze respektieren

Windhoek - Es gebe keine Vorschriften die die Größe an Grund und Boden einschränken, die einer Person in kommunalen Gebieten zugesprochen werden und die diese registrieren kann. "Bis zu 20 Hektar kann die traditionelle Behörde gutheißen, aber alles was darüber ist, muss von mir gutgeheißen werden. Liegen ausreichend Gründe vor, könnte eine Person ein Gebiet von 7000 Hektar in seinem Namen registrieren", sagte der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Alpheus !Naruseb gestern auf einer Pressekonferenz in der Hauptstadt. Bevor jedoch ein Gebiet größer als 20 ha im Kommunalgebiet einer Person zugesprochen werde, müsse vom Ministerium in Zusammenarbeit mit weiteren Ministerien geprüft werden, welchen Einfluss dies auf die Gemeinschaftsweidegebiete habe.
"Wenn Personen in den Kommunalgebieten ein Stückchen Land registrieren, ist dieses nicht 20 Hektar groß, sondern oft nur 0,7 oder 5 Hektar, weil sie nicht mehr Grund und Boden von den traditionellen Führern zugesprochen bekommen haben", sagte die Staatssekretärin des Ministeriums für Ländereien und Umsiedlung, Lidwina Shapwa.

"Es ist ein kriminelles Vergehen Zäune in kommunalen Gebiet zu errichten und diese instand zuhalten, wenn diese nicht genehmigt sind. Es ist strafbar Zäune länger als 30 Tage lang stehen zu lassen, nachdem ein Antrag nicht gutgeheißen wurden", sagte der Minister. Niemand habe die Erlaubnis neue Zäune in kommunalen Gebieten zu errichten oder alte Zäune zu erhalten, wenn keine Genehmigung vom kommunalen Landgremium (Communal Land Board) vorliege. Auf die Frage der Medien, ob das Ministerium für Ländereien und Umsiedlung bereits Zäune abgerissen und die Personen angezeigt habe, die die illegalen Zäune errichtet hätten, sagte !Naruseb, dass dies noch nicht der Fall sei. "Wir haben den Annahmeschluss für die Registrierung von kommunalem Grund und Boden sowie Zäunen bis zum 28. Februar 2014 verlängert, da sich viele Personen bis zum Schlusstermin am 29. Februar dieses Jahres nicht registriert haben", sagte der Minister. Zudem sei das Ministerium nicht in der Lage eine Person anzuzeigen, sondern dies müssten die traditionelle Behörde oder das kommunale Landgremium tun. Personen die Zäune illegal errichten könnten !Naruseb zufolge mit bis zu 4000 Namibia-Dollar und/oder ein Jahr Gefängnis bestraft werden. Sollte die Person anschließend den Zaun nicht auf eigene Kosten entfernen, könnten ihr pro Tag 50 N$ berechnet werden und müsste die Person die Kosten tragen, wenn das Ministerium oder eine Behörde die Einzäunung entfernen würde. "Für den Zaun werde es keine Entschädigung geben, da dies bedeuten würde, dass eine illegale Aktivität im Nachhinein legalisiert würde", sagte Minister !Naruseb.

Nur Einzäunungen um einen Kraal (Gehöft), Viehkraal, um einen Acker oder um ein Mohangufeld oder private Wasserstelle seien erlaubt und müssten nicht registriert oder offiziell genehmigt sein, da sie nicht die Rechte der Gemeinschaft in dem kommunalen Gebiet einschränken würden. "Wir richten uns nach den bestehenden Gesetzen und diese müssen von allen Einwohnern der kommunalen Gebiete befolgt werden", betonte !Naruseb.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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