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Landkommission zieht Bilanz
Landkommission zieht Bilanz

Landkommission zieht Bilanz

Ansprüche auf Rückerstattung von Ahnenland werden zu Priorität
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Bei einer Zwischenbilanz über die zuvor gesammelten Erkenntnisse hob der Vorsitzende des Ausschusses, Richter Shafimana Ueitele, am Dienstag während eines Besuchs bei Präsident Hage Geingob im Staatshaus hervor, dass eine Minderheit weißer Einwohner ungeachtet der staatlichen Bodenreform weiterhin einen Großteil des kommerziellen Farmlands besitze. Da sich dieser Umstand nicht ohne weiteres rückgängig machen lasse, sei anzunehmen, dass nicht alle Forderungen von Personen erfüllt werden könnten, die Anspruch auf Grund und Boden erheben, von dem ihre Vorfahren zur Kolonialzeit vertrieben wurden.

Ueitele zufolge sei bei öffentlichen Anhörungen und anhand schriftlicher Eingaben zu dem Thema deutlich geworden, dass viele Gemeinschaften mit dem schleppenden Verlauf der Landreform unzufrieden und über die illegale Einzäunung von Grund und Boden im Kommunalgebiet besorgt seien. Im Verlauf der Anhörungen, an denen landesweit über 8000 Personen teilgenommen hätten, sei ferner ersichtlich geworden, dass die Rückerstattung von Ahnenland für die Betroffenen nicht nur eine kulturelle und spirituelle Komponente habe, sondern auch von existenzieller Bedeutung sei.

Da der gesamte Themenbereich „besonders komplex“ sei, müsse zunächst definiert werden, was mit Ahnenland gemeint sei. Die Kommission selbst gehe dabei generell von Grund und Boden aus, der von einer homogenen Volksgruppe bewohnt wurde, die vor oder nach der Unabhängigkeit von ihrem angestammten Land vertrieben oder enteignet worden sei und deren Nachfahren Anspruch auf dieses Gebiet erheben würden.

Da derlei Forderungen „sehr kompliziert“ seien, müsse ein gesondertes Gremium oder Tribunal ins Leben gerufen werden, das sich ausschließlich mit diesen Ansprüchen befassen und dabei an einer gesonderten Gesetzgebung orientieren könne. Grundsätzlich würden Ansprüche auf Rückerstattung von Ahnenland durch internationales Recht legitimiert und indirekt auch durch die namibische Verfassung gestützt.

Er schränkte jedoch auch ein, dass in Namibia nicht ausreichend furchtbarer Boden vorhanden sei, um sämtliche Ansprüche landloser Bewohner zu befriedigen. Deshalb müsse mit dieser „sehr sensiblen Frage“ besonders vorsichtig umgegangen werden, da voreilige Maßnahmen zur Spaltung von Volksgruppen und Gemeinden führen könnten. Dies treffe vor allem für die San, Nama, Damara und Ovaherero zu,die vor der Unabhängigkeit die südlichen und zentralen Landesteile bevölkert hätten und besonders von kolonialer Vertreibung betroffen gewesen seien.

Vor allem die San würden noch heute ausgegrenzt und am Rande der Gesellschaft leben, wie dies ein Besuch auf der Farm Skoonheid in der Omaheke-Region gezeigt habe, die rund 7000 Hektar umfasse und auf der vor allem San umgesiedelt worden seien. Hier seien sie jedoch auf eine Fläche von nur 2500 Hektar begrenzt während die verbleibenden 5000 Hektar von „anderen Personen“ besetzt würden.

Ähnlich sei es auch anderen umgesiedelten Minderheiten ergangen, die von „einflussreichen Personen“ verdrängt worden seien, die sich ihres Bodens bemächtigt hätten. Präsident Hage Geingob, der die Kommission im Februar dieses Jahres eingesetzt und Ueitele zu deren Vorsitzenden bestimmt hatte, bedankte sich für den Zwischenbericht und gab jenem in dessen Einschätzung recht, dass die Rückerstattung von Ahnenland ein „sehr komplexes Thema“ sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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