Landkonferenz bleibt sachlich
Pragmatismus setzt sich bei Beratung gegen Aktionismus durch
Von Marc Springer, Windhoek
Zuvor hatte Präsident Hage Geingob die Dialogbereitschaft der Teilnehmer gelobt, die zwar kontrovers, aber dennoch sachlich und respektvoll mit einander diskutiert hätten. Ferner hatte er alle Anwesenden ermahnt, die Landfrage nicht für politische Zwecke zu missbrauchen, weil sie für die Bevölkerungsmehrheit von existenzieller Bedeutung sei und unabhängig von ethnischen oder politischen Differenzen gemeinsam gelöst werden müsse.
Abgesehen von der Umverteilung kommerziellen Farmlands (siehe S.1) ging der Präsident dabei auch auf die kontroverse Forderung nach Rückerstattung so genannten Ahnenlands ein. Dabei hob er einleitend hervor, einzelne Gemeinschaften könnten zu Recht Anspruch auf angestammte Gebiete erheben, von denen ihre Vorfahren während der Kolonialzeit vertrieben worden seien. Gleichzeitig jedoch relativierte er diese Zusage mit Hinweis darauf, dass die Verfassung der Erfüllung derlei Forderungen „enge Grenzen setzen“ würde.
Er nahm jedoch die Forderung vieler Konferenzteilnehmer „zur Kenntnis“ wonach die Nachfahren ehemals Vertriebener bei der Umsiedlung landloser Bewohner ebenso Vorrang genießen sollten, wie Veteranen des Befreiungskampfes und deren Angehörige. Ferner räumte er ein, dass es keine Patentlösungen für diese Frage gebe und folglich die Forderung nach einer Untersuchungskommission „geprüft“ werden solle, die sich dem Thema im Detail widmen solle.
Umsiedlungsprogramm
Außerdem räumte Geingob ein, dass die bisherigen Fortschritte des Umsiedlungsprogramms „unbefriedigend“ gewesen seien und es folglich zu Recht Kritik an dem Prozess generell und der Auswahl von Begünstigten speziell gebe. „Es besteht ein dringender Bedarf daran, das gesamte Vorhaben effizienter und transparenter zu machen“ hob er hervor und fügte hinzu: „Mangelnde Rechenschaftspflicht und Geheimniskrämerei lösen Misstrauen und Argwohn aus. Deshalb müssen wir die Glaubwürdigkeit in die Fairness des Umsiedlungsprogramms dringend wieder herstellen.“
Der Präsident bezog sich dabei auf Vorwürfe, wonach Politiker und andere Prominente von dem Umsiedlungs-Programm profitiert hätten, obwohl sie als Privilegierte nicht zur Zielgruppe gehörten. Derlei Anschuldigungen wurden unter anderem durch das Versäumnis des Ministeriums für Landreform genährt, eine Liste mit den bisherigen Nutznießern der Umsiedlungs-Initiative zu veröffentlichen. Obwohl Geingob nicht ausschließen wollte, dass es „mögliche Korruption“ gegeben habe, lasse sich dieser Verdacht nicht allein aus dem Fehlen der Umsiedlungsliste ableiten. Vielmehr sei auch denkbar, dass eine derartige Liste wegen „schlechter Verwaltungsarbeit“ nicht verfügbar oder vollständig sei.
Weil eine derartige Kartei ein wichtiges Steuerungsinstrument sei, kündigte Geingob an, es solle eine detaillierte Inventur gemacht und dabei notfalls durch eine Bestandsaufnahme auf einzelnen Umsiedlungsfarmen geklärt werden, wer, wann, wohin umgesiedelt worden sei. Ferner sicherte er zu, dass künftig verstärkte Anstrengungen unternommen werden sollten, umgesiedelte Neufarmer durch entsprechende Ausbildung zu befähigen, zu erfolgreichen Ackerbauern oder Viehzüchtern zu werden.
Farmarbeiter
Zum Schicksal von Farmarbeitern stellte Geingob fest, dass viele von ihnen unter „unmenschlichen Lebensbedingungen“ leiden und von ihren Arbeitgebern schlecht behandelt werden würden. Daran seien nicht nur weiße, sondern auch viele schwarze Farmer schuld, die ihrem Personal weder eine angemessene Unterkunft bereitstellen, noch eine marktgerechte Bezahlung gewähren würden. Die Regierung habe zwar Gesetze zum Schutz von Farmarbeitern erlassen, könne aber keine rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um Farmer zu „Anstand zu zwingen“. Vielmehr hätten jene die moralische Verantwortung, die Würde ihrer Angestellten zu respektieren und „sie wie gleichberechtigte Menschen zu behandeln“.
In einer zweiten Folge wird die AZ morgen über die Resolutionen berichten, die zu den Themen kommunale Landreform und Wohnungsbau im Stadtgebiet verabschiedet wurden.
Ausgewählte Resolutionen zur kommerziellen Landreform
- Abschaffung des Prinzips williger Käufer, williger Verkäufer
- Enteignung kommerziellen Farmlands gegen Entschädigung
- Enteignung ausländischer Grundbesitzer und ungenutzter Farmen
- Überarbeitung und Neuausrichtung des Umsiedlungsprogramms
- Vorzugsbehandlung von Kriegsveteranen, Frauen, Jugendlichen, Behinderten, Vertretern ausgegrenzter Minderheiten und Nachfahren ehemals Vertriebener bei der Auswahl von Nutznießern der Umsiedlung
- Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Eigentumsrechte
- Einführung von Ausbildungsmaßnahmen für umgesiedelte Neufarmer
- Anerkennung von Ansprüchen auf angestammtes Ahnenland und Vorzugsbehandlung der Betroffenen bei Verteilung von Farmland
Zuvor hatte Präsident Hage Geingob die Dialogbereitschaft der Teilnehmer gelobt, die zwar kontrovers, aber dennoch sachlich und respektvoll mit einander diskutiert hätten. Ferner hatte er alle Anwesenden ermahnt, die Landfrage nicht für politische Zwecke zu missbrauchen, weil sie für die Bevölkerungsmehrheit von existenzieller Bedeutung sei und unabhängig von ethnischen oder politischen Differenzen gemeinsam gelöst werden müsse.
Abgesehen von der Umverteilung kommerziellen Farmlands (siehe S.1) ging der Präsident dabei auch auf die kontroverse Forderung nach Rückerstattung so genannten Ahnenlands ein. Dabei hob er einleitend hervor, einzelne Gemeinschaften könnten zu Recht Anspruch auf angestammte Gebiete erheben, von denen ihre Vorfahren während der Kolonialzeit vertrieben worden seien. Gleichzeitig jedoch relativierte er diese Zusage mit Hinweis darauf, dass die Verfassung der Erfüllung derlei Forderungen „enge Grenzen setzen“ würde.
Er nahm jedoch die Forderung vieler Konferenzteilnehmer „zur Kenntnis“ wonach die Nachfahren ehemals Vertriebener bei der Umsiedlung landloser Bewohner ebenso Vorrang genießen sollten, wie Veteranen des Befreiungskampfes und deren Angehörige. Ferner räumte er ein, dass es keine Patentlösungen für diese Frage gebe und folglich die Forderung nach einer Untersuchungskommission „geprüft“ werden solle, die sich dem Thema im Detail widmen solle.
Umsiedlungsprogramm
Außerdem räumte Geingob ein, dass die bisherigen Fortschritte des Umsiedlungsprogramms „unbefriedigend“ gewesen seien und es folglich zu Recht Kritik an dem Prozess generell und der Auswahl von Begünstigten speziell gebe. „Es besteht ein dringender Bedarf daran, das gesamte Vorhaben effizienter und transparenter zu machen“ hob er hervor und fügte hinzu: „Mangelnde Rechenschaftspflicht und Geheimniskrämerei lösen Misstrauen und Argwohn aus. Deshalb müssen wir die Glaubwürdigkeit in die Fairness des Umsiedlungsprogramms dringend wieder herstellen.“
Der Präsident bezog sich dabei auf Vorwürfe, wonach Politiker und andere Prominente von dem Umsiedlungs-Programm profitiert hätten, obwohl sie als Privilegierte nicht zur Zielgruppe gehörten. Derlei Anschuldigungen wurden unter anderem durch das Versäumnis des Ministeriums für Landreform genährt, eine Liste mit den bisherigen Nutznießern der Umsiedlungs-Initiative zu veröffentlichen. Obwohl Geingob nicht ausschließen wollte, dass es „mögliche Korruption“ gegeben habe, lasse sich dieser Verdacht nicht allein aus dem Fehlen der Umsiedlungsliste ableiten. Vielmehr sei auch denkbar, dass eine derartige Liste wegen „schlechter Verwaltungsarbeit“ nicht verfügbar oder vollständig sei.
Weil eine derartige Kartei ein wichtiges Steuerungsinstrument sei, kündigte Geingob an, es solle eine detaillierte Inventur gemacht und dabei notfalls durch eine Bestandsaufnahme auf einzelnen Umsiedlungsfarmen geklärt werden, wer, wann, wohin umgesiedelt worden sei. Ferner sicherte er zu, dass künftig verstärkte Anstrengungen unternommen werden sollten, umgesiedelte Neufarmer durch entsprechende Ausbildung zu befähigen, zu erfolgreichen Ackerbauern oder Viehzüchtern zu werden.
Farmarbeiter
Zum Schicksal von Farmarbeitern stellte Geingob fest, dass viele von ihnen unter „unmenschlichen Lebensbedingungen“ leiden und von ihren Arbeitgebern schlecht behandelt werden würden. Daran seien nicht nur weiße, sondern auch viele schwarze Farmer schuld, die ihrem Personal weder eine angemessene Unterkunft bereitstellen, noch eine marktgerechte Bezahlung gewähren würden. Die Regierung habe zwar Gesetze zum Schutz von Farmarbeitern erlassen, könne aber keine rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um Farmer zu „Anstand zu zwingen“. Vielmehr hätten jene die moralische Verantwortung, die Würde ihrer Angestellten zu respektieren und „sie wie gleichberechtigte Menschen zu behandeln“.
In einer zweiten Folge wird die AZ morgen über die Resolutionen berichten, die zu den Themen kommunale Landreform und Wohnungsbau im Stadtgebiet verabschiedet wurden.
Ausgewählte Resolutionen zur kommerziellen Landreform
- Abschaffung des Prinzips williger Käufer, williger Verkäufer
- Enteignung kommerziellen Farmlands gegen Entschädigung
- Enteignung ausländischer Grundbesitzer und ungenutzter Farmen
- Überarbeitung und Neuausrichtung des Umsiedlungsprogramms
- Vorzugsbehandlung von Kriegsveteranen, Frauen, Jugendlichen, Behinderten, Vertretern ausgegrenzter Minderheiten und Nachfahren ehemals Vertriebener bei der Auswahl von Nutznießern der Umsiedlung
- Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Eigentumsrechte
- Einführung von Ausbildungsmaßnahmen für umgesiedelte Neufarmer
- Anerkennung von Ansprüchen auf angestammtes Ahnenland und Vorzugsbehandlung der Betroffenen bei Verteilung von Farmland
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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