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Landnahme scharf verurteilt

Windhoek/Andara - Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung hatte im Januar dieses Jahres im Auftrag der Staatskanzlei des Präsidenten eine angeblich illegal eingezäunte Farm in der Größe von 2935,86 anhand des Grenzzauns vermessen. Bei der Untersuchung hat das Ministerium zugleich die Illegalität dieser Landnahme festgestellt.

"Wir verurteilen diesen illegalen Akt", erklärte Olaf Munjanu, Vorsitzender des kommunalen Farmerverbands NNFU (Namibia National Farmers' Union). "Das Gesetz lässt dies nicht zu und die Landnahme benachteiligt die arme lokale Bevölkerung." Der Vizeminister habe sich einen Löwenanteil des kommunalen Bodens verschafft, derweil er sich mit seinem Ministerialgehalt auf dem offenen Markt eine Farm anschaffen könne. Munjanu vermutet, dass Tweya mit einem lokalen Chef unter einer Decke stecke, um auf zweifelhaftem Weg an den Boden zu gelangen. Vom Ministerium verlangt der NNFU-Chef nun, dass es Strafmaßnahmen einleite.

Der Präsident des kommerziellen Landwirtschaftsverbands NLU, Ryno van der Merwe, beruft sich im Hinblick auf den Fall Tweya auf den bestehenden Gesetzesrahmen. Bisher sei die Landreform streng in Gesetzesbahnen verlaufen. "Niemand ist über dem Gesetz erhaben." Jeglicher Bürger, Beamte und politische Amtsträger habe in der Befolgung der Gesetze ein Vorbild zu stellen. Also müsse Tweya belangt werden, denn sonst werde ein Präzedenzfall der Gesetzlosigkeit und der Willkür daraus.

Aus dem Ministerium für Ländereien gab der Direktor für Neusiedlung und Regionalämter, Alfred Sipoko, die Auskunft, dass das Ressort in diesem Jahr sowohl eine Aufnahme der Einzäunungen erstelle, die vor Inkrafttreten des Gesetzes über Kommunale Landreform von 2002 (Nr. 5) errichtet wurden, als auch über solche Zäune die nach Inkrafttreten des Gesetzes gezogen wurden, als die Strafklausel gegen solche Einzäunungen anwendbar wurde. Solche Fälle würden nun den Traditionellen Behörden und Landgremien (Land Boards) gemeldet, die Rechts- und Strafmaßnahmen einzuleiten hätten. "Das Ministerium wird bei den Verfahren behilflich sein", so Sipoko. Die Instanzen hätten zu handeln, auch wenn es keine direkten Kläger gebe, so Sipoko.

Die Vizedirektorin der Anti-Korruptionskommission (ACC), Erna van der Merwe, erklärte am Dienstag auf Nachfrage, dass die ACC bei Beschwerden über illegale Zäune solche Fälle untersuchen könne. Danach werde die ACC den Sachverhalt jedoch an das zuständige Ministerium, an die Landgremien oder Traditionellen Behörden weiterschicken.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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