Landrat Gorrissen verweigert Antworten
Windhoek - Die Hintergründe und Verantwortlichkeiten im Fall des zehnmonatigen Aufenthaltes der Buschschule-Jugendlichen Ramona (Name geändert) in der Windhoeker Psychiatrie sind nach wie vor nicht geklärt.
Georg Gorrissen, Landrat im Kreis Bad Segeberg/Deutschland, dessen Jugendamt für Ramona zuständig war, ließ vergangene Woche wiederholt die Frist für die Beantwortung von Fragen der AZ verstreichen und reagierte nicht.
Die AZ hatte vor wenigen Tagen über eine Jugendliche berichtet, die im Alter von 16 Jahren im Rahmen des Projekts Buschschule Namibia von Deutschland in dieses Land kam und hier rund zehn Monate (Juli 1999 bis Juni 2000, mit einer Unterbrechung) in der Psychiatrie in Windhoek (Mental Health Centre) verbrachte - nach eigenen Aussagen gegen ihren Willen. Während dieser Zeit zahlte das Jugendamt in Deutschland weiterhin den Tagessatz in vollem Umfang an die Buschschule, wie Landrat Gorrissen bereits zuvor mitteilte. Die genaue Höhe des Tagessatzes wollte Gorrissen nicht nennen. Nach Erfahrungswerten der AZ müssten für die 311 Tage, die Ramona im Hospital verbrachte, rund 62200 DM (ca. 248800 Namibia-Dollar) an die Buschschule geflossen sein. Für die Behandlungskosten im Hospital kam indes der Staat auf, weil Ramona als so genannte Staatspatientin eingewiesen wurde. Nach Auskunft der Klinik ist dies ohnehin illegal, weil Ausländer nur mit dem Status Privatpatient behandelt werden dürfen. Wie Vertreter des Hospitals der AZ sagten, seien die aufgelaufenen Behandlungskosten von der Buschschule noch nicht beglichen worden.
Die Wohlfahrtsorganisation hat indes auf einige Fragen der AZ reagiert und damit für weitere Widersprüche gesorgt. So teilte die Buschschule mit, dass sie während des Klinikaufenthaltes vom Jugendamt einen "reduzierten Tagessatz" bekommen habe. Außerdem behauptete die Buschschule, dass sie die Behandlungskosten bezahlt habe. Warum Ramona damals nicht nach Deutschland zurückgeschickt wurde, haben bislang weder die Buschschule noch das Jugendamt beantwortet. Von Landrat Gorrissen wollte die AZ u.a. wissen, warum der volle Betrag gezahlt wurde, obwohl das Jugendamt - nach Darstellung der Buschschule - über Ramonas Aufenthalt im Hospital informiert war.
Die Jugendliche, die wieder in Deutschland lebt, strebt jetzt mit Hilfe eines Rechtsanwaltes eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld an. In einem bewegenden Bericht schilderte sie der AZ ihren Klinikaufenthalt.
Georg Gorrissen, Landrat im Kreis Bad Segeberg/Deutschland, dessen Jugendamt für Ramona zuständig war, ließ vergangene Woche wiederholt die Frist für die Beantwortung von Fragen der AZ verstreichen und reagierte nicht.
Die AZ hatte vor wenigen Tagen über eine Jugendliche berichtet, die im Alter von 16 Jahren im Rahmen des Projekts Buschschule Namibia von Deutschland in dieses Land kam und hier rund zehn Monate (Juli 1999 bis Juni 2000, mit einer Unterbrechung) in der Psychiatrie in Windhoek (Mental Health Centre) verbrachte - nach eigenen Aussagen gegen ihren Willen. Während dieser Zeit zahlte das Jugendamt in Deutschland weiterhin den Tagessatz in vollem Umfang an die Buschschule, wie Landrat Gorrissen bereits zuvor mitteilte. Die genaue Höhe des Tagessatzes wollte Gorrissen nicht nennen. Nach Erfahrungswerten der AZ müssten für die 311 Tage, die Ramona im Hospital verbrachte, rund 62200 DM (ca. 248800 Namibia-Dollar) an die Buschschule geflossen sein. Für die Behandlungskosten im Hospital kam indes der Staat auf, weil Ramona als so genannte Staatspatientin eingewiesen wurde. Nach Auskunft der Klinik ist dies ohnehin illegal, weil Ausländer nur mit dem Status Privatpatient behandelt werden dürfen. Wie Vertreter des Hospitals der AZ sagten, seien die aufgelaufenen Behandlungskosten von der Buschschule noch nicht beglichen worden.
Die Wohlfahrtsorganisation hat indes auf einige Fragen der AZ reagiert und damit für weitere Widersprüche gesorgt. So teilte die Buschschule mit, dass sie während des Klinikaufenthaltes vom Jugendamt einen "reduzierten Tagessatz" bekommen habe. Außerdem behauptete die Buschschule, dass sie die Behandlungskosten bezahlt habe. Warum Ramona damals nicht nach Deutschland zurückgeschickt wurde, haben bislang weder die Buschschule noch das Jugendamt beantwortet. Von Landrat Gorrissen wollte die AZ u.a. wissen, warum der volle Betrag gezahlt wurde, obwohl das Jugendamt - nach Darstellung der Buschschule - über Ramonas Aufenthalt im Hospital informiert war.
Die Jugendliche, die wieder in Deutschland lebt, strebt jetzt mit Hilfe eines Rechtsanwaltes eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld an. In einem bewegenden Bericht schilderte sie der AZ ihren Klinikaufenthalt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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