Lange Haft für Doppelmörder
Richter ahndet „unmenschliche“ Straftat mit 63 Jahren Gefängnis
Von Marc Springer, Windhoek
In seiner Strafmaßverkündung stellte Richter Alfred Siboleka einleitend fest, die Gerichte würden in Fällen häuslicher Gewalt weiterhin lange Haftstrafen verhängen, obwohl dies bisher nicht die erhoffte Abschreckungswirkung erzeugt habe. Dies gelte auch für den Angeklagten Julius Dausab, der nicht nur planmäßig und vorsätzlich, sondern auch besonders grausam vorgegangen sei, als er am 4. Juni 2009 bei Ovitoto in der Otjozondjupa-Region seine Freundin Paulina Kenamune (27) und deren Mutter Elfriede Kenamune (44) erschossen hat.
Dass Dausab nach eigener Darstellung unter Diabetis leidet, wollte Siboleka nicht als mildernden Umstand gelten lassen. Er berief sich dabei auf die Vernehmung eines Arztes und eines Ernährungsspezialisten, die beide beim Zentralgefängnis in Windhoek angestellt sind und ausgesagt hatten, die Vollzugsanstalt sei sowohl medizinisch, als auch kulinarisch in der Lage, Insassen mit Diabetes zu versorgen.
Demnach verurteilte der Richter den Angeklagten zu 38 Jahren Freiheitsentzug wegen des vorsätzlichen Mordes an Paulina Kenamune, die er aus einiger Distanz mit einem Jagdgewehr in ihrer Hütte erschossen hat. Dass er dabei auch die Mutter der Freundin getroffen und deren Tod billigend in Kauf genommen hat, ahndete Siboleka mit 25 Jahren Gefängnis. Desweiteren legte er ihm vier Jahre Haft wegen des illegalen Besitzes einer Waffe samt dazugehöriger Munition auf, wobei Dausab diese Strafe parallel zu dem wegen zweifachen Mordes verhängten Freiheitsentzug von insgesamt 63 Jahren verbüßen wird.
Dausab befand sich nach seiner Festnahme rund drei Jahre in Untersuchungshaft, bevor er im Jahre 2012 gegen Kaution freigelassen wurde. Die dadurch gewonnene Freiheit wurde beendet und Dausab wieder in Gewahrsam genommen, als er am 31. Januar in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde.
Sioboleka hatte damals die Version des Beschuldigten als frei erfundene Schutzbehauptung zurückgewiesen, wonach nicht er, sondern eine ihm unbekannte Person die beiden Frauen erschossen habe und in einem Auto die Flucht ergriffen habe, als er bei der Wohnung der Freundin vorgefahren sei. Diese Darstellung sei laut Richter schon deshalb ausgeschlossen, weil am Tatort nur Reifenspuren von Dausabs Fahrzeug gefunden worden seien und sich darin die Tatwaffe befunden habe.
Abgesehen von den forensischen Indizien sei eine Täterschaft seitens Dausab auch durch die Vernehmung von Zeugen wie Simon Kavendja quasi belegt. Dieser hatte angegeben, er habe sich zum Zeitpunkt des Doppelmordes in unmittelbarer Nähe zum Tatort aufgehalten und sich in seiner Hütte versteckt, als die tödlichen Schüsse gefallen seien. Kurz darauf habe ihn Dausab unter vorgehaltener Waffe aufgefordert, herauszukommen und seinen Wagen anzuschieben. Nachdem der Wagen angesprungen sei und Dausab darin fortgefahren sei, habe er die Leichen der beiden offenbar kurz zuvor ermordeten Opfer bemerkt.
In seiner Strafmaßverkündung stellte Richter Alfred Siboleka einleitend fest, die Gerichte würden in Fällen häuslicher Gewalt weiterhin lange Haftstrafen verhängen, obwohl dies bisher nicht die erhoffte Abschreckungswirkung erzeugt habe. Dies gelte auch für den Angeklagten Julius Dausab, der nicht nur planmäßig und vorsätzlich, sondern auch besonders grausam vorgegangen sei, als er am 4. Juni 2009 bei Ovitoto in der Otjozondjupa-Region seine Freundin Paulina Kenamune (27) und deren Mutter Elfriede Kenamune (44) erschossen hat.
Dass Dausab nach eigener Darstellung unter Diabetis leidet, wollte Siboleka nicht als mildernden Umstand gelten lassen. Er berief sich dabei auf die Vernehmung eines Arztes und eines Ernährungsspezialisten, die beide beim Zentralgefängnis in Windhoek angestellt sind und ausgesagt hatten, die Vollzugsanstalt sei sowohl medizinisch, als auch kulinarisch in der Lage, Insassen mit Diabetes zu versorgen.
Demnach verurteilte der Richter den Angeklagten zu 38 Jahren Freiheitsentzug wegen des vorsätzlichen Mordes an Paulina Kenamune, die er aus einiger Distanz mit einem Jagdgewehr in ihrer Hütte erschossen hat. Dass er dabei auch die Mutter der Freundin getroffen und deren Tod billigend in Kauf genommen hat, ahndete Siboleka mit 25 Jahren Gefängnis. Desweiteren legte er ihm vier Jahre Haft wegen des illegalen Besitzes einer Waffe samt dazugehöriger Munition auf, wobei Dausab diese Strafe parallel zu dem wegen zweifachen Mordes verhängten Freiheitsentzug von insgesamt 63 Jahren verbüßen wird.
Dausab befand sich nach seiner Festnahme rund drei Jahre in Untersuchungshaft, bevor er im Jahre 2012 gegen Kaution freigelassen wurde. Die dadurch gewonnene Freiheit wurde beendet und Dausab wieder in Gewahrsam genommen, als er am 31. Januar in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde.
Sioboleka hatte damals die Version des Beschuldigten als frei erfundene Schutzbehauptung zurückgewiesen, wonach nicht er, sondern eine ihm unbekannte Person die beiden Frauen erschossen habe und in einem Auto die Flucht ergriffen habe, als er bei der Wohnung der Freundin vorgefahren sei. Diese Darstellung sei laut Richter schon deshalb ausgeschlossen, weil am Tatort nur Reifenspuren von Dausabs Fahrzeug gefunden worden seien und sich darin die Tatwaffe befunden habe.
Abgesehen von den forensischen Indizien sei eine Täterschaft seitens Dausab auch durch die Vernehmung von Zeugen wie Simon Kavendja quasi belegt. Dieser hatte angegeben, er habe sich zum Zeitpunkt des Doppelmordes in unmittelbarer Nähe zum Tatort aufgehalten und sich in seiner Hütte versteckt, als die tödlichen Schüsse gefallen seien. Kurz darauf habe ihn Dausab unter vorgehaltener Waffe aufgefordert, herauszukommen und seinen Wagen anzuschieben. Nachdem der Wagen angesprungen sei und Dausab darin fortgefahren sei, habe er die Leichen der beiden offenbar kurz zuvor ermordeten Opfer bemerkt.
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Allgemeine Zeitung
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