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Lange Haft für Kindsmörderin
Lange Haft für Kindsmörderin

Lange Haft für Kindsmörderin

Von Marc Springer, Windhoek In seiner am Obergericht in Oshakati verlesenen Strafmaßverkündung bezeichnete Richter Maphios Cheda die Angeklagte Frieda Kalukumwa als „Monster“, das eine wehrlose Schutzbefohlene „anhaltend und systematisch“ misshandelt habe. Dieses „barbarische und animalische“ Verhalten sei in ihrem Fall besonders verachtenswert, weil die Angeklagte selbst Kinder habe, die auf ihre Fürsorge angewiesen seien. Als erschwerenden Umstand nannte der Richter dabei die Tatsache, dass Kalukumwa keinerlei Reue für ihre „abscheulichen“ Verbrechen gezeigt und versucht habe, den Tod des Kleinkindes zu kaschieren. Mit Hinweis auf den Obduktionsbericht stellte er ferner eine besondere Schwere der Schuld fest. Die Autopsie hatte diverse Brandwunden, Abschürfungen und Narben am Körper des Opfers Kauna Sakaria festgestellt, die laut Gerichtsmedizin an stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf gestorben war. Kalukumwa hatte dementiert, für den Tod der Nichte verantwortlich zu sein und angegeben, das Kind sei bereits krank gewesen, bevor es ihr zur Obhut anvertraut worden sei. In der Strafmaßverkündung zeigte sich Cheda über die Einlassungen eines Geistlichen erstaunt, der zur Entlastung der Angeklagten ausgesagt und dabei unter anderem angegeben hatte, dass jene mitunter einen Kindergottesdienst geleitet habe. Cheda zufolge sei dies damit vergleichbar, „einem Vampir die Aufsicht über Blutkonserven anzuvertrauen“. Entgegen der Darstellung des Geistlichen, wonach die Angeklagte Mitleid und Milde verdient habe, kam Cheda zu dem Ergebnis, dass die erschwerenden Umstände in ihrem Falle bei weitem überwiegen würden. Demnach sei auch unerheblich, dass Kalukumwa nicht vorbestraft und weitgehend ungebildet sei. Diese Faktoren könnten ebenso wenig als mildernder Umstand gelten wie die Tatsache, dass die Angeklagte nach der Trennung von ihrem Mann allein die eigenen Kinder versorgen müsse und bereits in relativ fortgeschrittenem Alter sei. Außerdem hob Cheda hervor, dass Kalukumwa nicht nur das Vertrauen der in Angola lebenden Eltern des Opfers missbraucht habe, sondern auch jenes der Nichte, die sich auf ihren Schutz verlassen habe. Unter Abwägung aller relevanten Umstände kam er abschließend zu der Schlussfolgerung, dass eine Haftstrafe von 30 Jahren angemessen sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-01-15

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