Laube-Prozess vertagt
Swakopmund - Der Heinz-Laube-Prozess ist vor dem Swakopmunder Amtsgericht verschoben worden. Richter Gibson Iimbili gab der Staatsanwaltschaft bis zum 7. März Zeit für weitere Vorbereitungen. Bis dahin müssen alle Beweise vorliegen, sonst wird die Staatsanwaltschaft ihre Klage zurückziehen müssen. Heinz Laube, Besitzer des Fitness-Studios "Genesis" in Swakopmund, wird "crimen injuria" (Verletzung der Menschenwürde) vorgeworfen.
Staatsanwältin Tanya Tait bat vor Gericht erneut um Aufschub. Sie begründete ihr Gesuch damit, dass das forensische Institut in Windhoek immer noch damit beschäftigt sei, das beschlagnahmte Beweismaterial (CDs, Videos und Computer) zu untersuchen.
Verteidigungsanwalt Eugene Thomas von der Kanzlei Jan Olivier & Co protestierte heftig gegen eine weitere Verzögerung. Schon im vergangenen November sei festgelegt und protokolliert worden, dass der Prozess am 27. Januar hätte beginnen sollen, betonte er. "Mein Mandant leidet extrem unter der gesellschaftlichen Voreingenommenheit und unter dem ihm zugefügten wirtschaftlichen Schaden", versuchte Thomas den Richter zu überzeugen. Gleichzeitig erbat er eine schnelle und faire Verhandlung im Sinne der namibischen Verfassung. Der Verteidiger bestätigte, dass pornographisches Material im Besitz seines Mandanten gefunden worden sei: "es ist aber kein Vergehen mehr, privat und für den Eigengebrauch einen Porno zu besitzen", argumentierte Thomas.
Heinz Laube wird vorgeworfen, in seinem Studio Videokameras installiert und Kunden in den Duschkabinen gefilmt zu haben.
Staatsanwältin Tanya Tait bat vor Gericht erneut um Aufschub. Sie begründete ihr Gesuch damit, dass das forensische Institut in Windhoek immer noch damit beschäftigt sei, das beschlagnahmte Beweismaterial (CDs, Videos und Computer) zu untersuchen.
Verteidigungsanwalt Eugene Thomas von der Kanzlei Jan Olivier & Co protestierte heftig gegen eine weitere Verzögerung. Schon im vergangenen November sei festgelegt und protokolliert worden, dass der Prozess am 27. Januar hätte beginnen sollen, betonte er. "Mein Mandant leidet extrem unter der gesellschaftlichen Voreingenommenheit und unter dem ihm zugefügten wirtschaftlichen Schaden", versuchte Thomas den Richter zu überzeugen. Gleichzeitig erbat er eine schnelle und faire Verhandlung im Sinne der namibischen Verfassung. Der Verteidiger bestätigte, dass pornographisches Material im Besitz seines Mandanten gefunden worden sei: "es ist aber kein Vergehen mehr, privat und für den Eigengebrauch einen Porno zu besitzen", argumentierte Thomas.
Heinz Laube wird vorgeworfen, in seinem Studio Videokameras installiert und Kunden in den Duschkabinen gefilmt zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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