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Lebendexport wird wieder eingeschränkt

Windhoek - Während der Sitzung des namibischen Fleischrats am 7. Juni dieses Jahres wurde beschlossen, dass die Kleinviehproduzenten wieder nach der Regel 3:1 ihre Schafe lebend exportieren dürfen. Dies bedeutet, dass die Produzenten drei Tiere in Namibia schlachten lassen müssen und dafür ein Tier lebend ausführen dürfen. Die abgeschwächte Bestimmung gilt für die Zeitspanne vom 15. Juni bis zum 15. Juli. Für die Quote für Lebendausfuhr wird rückwirkend die Anzahl der lokal geschlachteten Tiere der vergangenen 90 Tage in Acht genommen, sagte Willie Schütz vom Fleischrat. Ab Mitte Juli müssen wieder nach bestehenden Bestimmungen sechs Tiere im Lande geschlachtet werden für jedes Tier welches lebend exportiert werden soll.

In den vergangenen Monaten war das Landwirtschaftsministerium unter Druck geraten, da die Kleinviehproduzenten so schnell wie möglich ihre schlachtreifen Schafe vermarkten wollten, da es durch die Dürre an Weide mangelt und die Tiere an Kondition verloren. Die hiesigen Schlachthöfe konnten die plötzliche Menge an Schlachttieren nicht verarbeiten, da sie ausgelastet waren. Die Schaffarmer wiederum konnten wegen der neuen Gesetzgebung im Rahmen der Wertsteigerung nicht unbegrenzt Schafe lebend nach Südafrika exportieren. Einem Kabinettbeschluss zufolge wurde der Fleischrat damit beauftragt, die von der Regierung für kurze Zeit genehmigte kaum eingeschränkte Lebendausfuhr von Schafen zu kontrollieren.

Ein Großteil der schlachtreifen Schafe sei nun vermarktet und der Druck von den Produzenten genommen worden. Zudem hätten sich die Schlachtmöglichkeiten bei den hiesigen Schlachthöfen wieder mehr oder weniger normalisiert und seien keine langen Wartelisten zu befürchten, heißt es in der Presseerklärung des Fleischrates. Sollte ein Farmer binnen 21 Tagen nach Anfrage bei zwei Schlachthöfen seiner Wahl trotzdem keine Schlachtmöglichkeit erhalten, kann dem Produzenten eine Erlaubnis erteilt werden, die Anzahl Schafe die er hatte schlachten lassen wollen, lebend zu exportieren. Zudem kann ein Permit für die Ausfuhr von lebenden Schafen ausgestellt werden, wenn ein Schlachthof schriftlich mitteilt, dass die Tiere zu mager zum schlachten seien.

Schütz zufolge seien während der Ausnahmeregelung zwischen dem 15. Mai bis zum 15. Juni etwa 64000 Schafe lebend exportiert oder Anträge für die Ausfuhr der Tiere gestellt worden. Die meisten Kleinviehproduzenten hätten jedoch die Vermarktungsmöglichkeit genutzt, um ihre Tiere loszuwerden. Inzwischen seien einige hiesige Schlachthöfe nicht mehr voll ausgelastet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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