Legal Shield im Kreuzfeuer
Eine seit 2003 schwelende Auseinandersetzung zwischen Legal Shield Namibia Ltd und Namfisa, der namibischen Aufsichtsbehörde für Versicherungsinstitutionen, fand gestern einen vorläufigen Höhepunkt.
Windhoek - Vorgestern Nachmittag beantragte Frans van Rensburg, Namfisa-Verantwortlicher für Kurzzeit-Versicherungen (short term) beim Obergericht, die Geschäfte von Legal Shield unter Zwangsverwaltung zu stellen. Das Unternehmen solle von unabhängigen Kuratoren verwaltet werden, die dem Obergericht direkt Bericht erstatten sollen. Die Entscheidung darüber wurde nun auf den 11. November verschoben, um Legal Shield ausreichend Zeit zu geben, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Auf die genauen Gründe für die Beantragung der Zwangsverwaltung ging Marcelina !Gaoses, stellvertretende Registratorin für Short-Term-Versicherungen bei Namfisa, gestern bei einem Gespräch mit Medienvertretern nicht ein, da den Verhandlungsergebnissen nicht vorgegriffen werden könne. Jedoch zielt der Gerichtsantrag darauf, die "Nutzer von Finanzdiensten vor möglichem Schaden zu bewahren". Zwangsverwaltung bedeutet, dass "Legal Shield unter Kontrolle eines vom Gericht bestimmten, unabhängigen Verwalters gestellt wird", heißt es von Namfisa. Dieser soll das Unternehmen im Interesse der Versicherungskunden in richtige Bahnen lenken.
Untersuchungen bei dem Versicherer begannen bereits im Oktober 2003. Legal Shield hatte seither "Gelegenheit, Streitpunkten zu begegnen". Die Unternehmensleitung habe nach Aussage von Namfisa jedoch auf die "Befürchtungen nicht ordnungsgemäß reagiert" und zum Beispiel das Gewinnspiel "WinnaMariba" nicht wie gefordert beendet. Daraufhin folgten im April und Mai 2004 gerichtliche Untersuchungen. WinnaMariba wird offenbar als unvereinbar mit Wettbewerbsregeln für Versicherungen betrachtet.
Kritisch wird von der Aufsichtsbehörde auch die Vertragsgestaltung von Legal Shield betrachtet, denn die Öffentlichkeit wird aufgefordert, "alle Dokumente und Verträge sorgfältig zu lesen". Der Besitzer von Legal Shield, Quinton van Rooyen, bezeichnete das Vorgehen von Namfisa gestern als verfassungswidrige Untersuchungsmethode und gab an, nicht über die Inhalte der Anschuldigungen informiert zu sein.
Windhoek - Vorgestern Nachmittag beantragte Frans van Rensburg, Namfisa-Verantwortlicher für Kurzzeit-Versicherungen (short term) beim Obergericht, die Geschäfte von Legal Shield unter Zwangsverwaltung zu stellen. Das Unternehmen solle von unabhängigen Kuratoren verwaltet werden, die dem Obergericht direkt Bericht erstatten sollen. Die Entscheidung darüber wurde nun auf den 11. November verschoben, um Legal Shield ausreichend Zeit zu geben, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Auf die genauen Gründe für die Beantragung der Zwangsverwaltung ging Marcelina !Gaoses, stellvertretende Registratorin für Short-Term-Versicherungen bei Namfisa, gestern bei einem Gespräch mit Medienvertretern nicht ein, da den Verhandlungsergebnissen nicht vorgegriffen werden könne. Jedoch zielt der Gerichtsantrag darauf, die "Nutzer von Finanzdiensten vor möglichem Schaden zu bewahren". Zwangsverwaltung bedeutet, dass "Legal Shield unter Kontrolle eines vom Gericht bestimmten, unabhängigen Verwalters gestellt wird", heißt es von Namfisa. Dieser soll das Unternehmen im Interesse der Versicherungskunden in richtige Bahnen lenken.
Untersuchungen bei dem Versicherer begannen bereits im Oktober 2003. Legal Shield hatte seither "Gelegenheit, Streitpunkten zu begegnen". Die Unternehmensleitung habe nach Aussage von Namfisa jedoch auf die "Befürchtungen nicht ordnungsgemäß reagiert" und zum Beispiel das Gewinnspiel "WinnaMariba" nicht wie gefordert beendet. Daraufhin folgten im April und Mai 2004 gerichtliche Untersuchungen. WinnaMariba wird offenbar als unvereinbar mit Wettbewerbsregeln für Versicherungen betrachtet.
Kritisch wird von der Aufsichtsbehörde auch die Vertragsgestaltung von Legal Shield betrachtet, denn die Öffentlichkeit wird aufgefordert, "alle Dokumente und Verträge sorgfältig zu lesen". Der Besitzer von Legal Shield, Quinton van Rooyen, bezeichnete das Vorgehen von Namfisa gestern als verfassungswidrige Untersuchungsmethode und gab an, nicht über die Inhalte der Anschuldigungen informiert zu sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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