Lehrer erstreitet Schmerzensgeld
Windhoek (ms) – Ein Schulleiter, der vor über zwei Jahren ohne begründeten Anfangsverdacht oder Haftbefehl in Okongo festgenommen und über drei Tage gefangen gehalten wurde, hat am Obergericht eine Entschädigung von 40000 N$ erstritten.
Der Kläger Tobias Iimene hatte wegen angeblicher Freiheitsberaubung Schmerzensgeld von 300000 N$ gefordert und dies damit begründet, seine „willkürliche“ Festnahme am 3. August 2018 und die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung seien unverhältnismäßig gewesen und hätten seine Menschenwürde verletzt. Schließlich habe er für das in der Wohnung beschlagnahmte Gewehr einen Waffenschein vorgelegt und die Polizei keinen Anlass zu der Annahme gehabt, dass dieses bei der Ausübung einer Straftat eingesetzt worden sei.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil kommt Ersatzrichter Kobus Miller zu dem Ergebnis, dass die Verhaftung des Schulleiters unrechtmäßig gewesen sei. Schließlich habe jener überzeugend dargelegt, dass er sein Gewehr einem ihm bekannten Farmer lediglich ausgeliehen und dieser damit nicht illegalen Waffenhandel betrieben habe. Die Gefangenschaft des Klägers sei damit „unnötig“ gewesen und dafür eine Wiedergutmachung von 40000 N$ fällig.
Der Kläger Tobias Iimene hatte wegen angeblicher Freiheitsberaubung Schmerzensgeld von 300000 N$ gefordert und dies damit begründet, seine „willkürliche“ Festnahme am 3. August 2018 und die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung seien unverhältnismäßig gewesen und hätten seine Menschenwürde verletzt. Schließlich habe er für das in der Wohnung beschlagnahmte Gewehr einen Waffenschein vorgelegt und die Polizei keinen Anlass zu der Annahme gehabt, dass dieses bei der Ausübung einer Straftat eingesetzt worden sei.
In einem vor kurzem ergangenen Urteil kommt Ersatzrichter Kobus Miller zu dem Ergebnis, dass die Verhaftung des Schulleiters unrechtmäßig gewesen sei. Schließlich habe jener überzeugend dargelegt, dass er sein Gewehr einem ihm bekannten Farmer lediglich ausgeliehen und dieser damit nicht illegalen Waffenhandel betrieben habe. Die Gefangenschaft des Klägers sei damit „unnötig“ gewesen und dafür eine Wiedergutmachung von 40000 N$ fällig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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